Rahmenvereinbarung Tablets für Schulen
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 25/327veröffentlicht 04.12.2025erstmals 04.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hannover30459, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Preis100 %
- Platzhalter für die interne Leistungsprüfung anhand der Dokumente gemäß Vergabeunterlagen0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Bindefrist endetvor 7 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Tablets des Herstellers Apple (Los 1) und des Herstellers Samsung (Los 2)
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Apple Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Apple-Tablets mit Zubehör sowie Konfektionierungs- und Rolloutleistungen. | 24 Monate | – |
| 2 | Samsung Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Samsung-Tablets mit Zubehör sowie Konfektionierungs- und Rolloutleistungen. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
- Qualität
- Platzhalter für die interne Leistungsprüfung anhand der Dokumente gemäß VergabeunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 0Dieser Platzhalter wird lediglich für die interne Abwicklung der Leistungskriterien verwendet. Die Leistungsprüfung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien und Unterlagen.
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Los 1: Apple Premium Education Partner (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftragnehmer muss als Apple Premium Education Partner gelistet sein.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Los 2: Samsung Knox Suite (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftragnehmer muss die Endgeräte in der Samsung Knox Suite registrieren können.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 2: Referenzprojekt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die nachfolgenden Angaben können vom Einzelbieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den eignungsrelevanten Unterauftragnehmern erfolgen. Entscheidend hierbei ist ni … ganz lesenkürzer
Los 2: Referenzprojekt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die nachfolgenden Angaben können vom Einzelbieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den eignungsrelevanten Unterauftragnehmern erfolgen. Entscheidend hierbei ist nicht wer die Angaben liefert, sondern das insgesamt mindestens ein Referenzprojekt angegeben wird. Der Auftragnehmer muss 1 Referenzprojekt vorweisen bei dem der Auftragnehmer mindestens 60 Endgeräte des Herstellers Samsung inkl. Versicherungsleistungen an Schulen geliefert hat. Sollte das Referenzprojekt keine Versicherungsleistung enthalten, kann der Auftragnehmer auch eine weitere Referenz bezüglich der Versicherungsleistungen vorweisen. Hierfür sind ausschließlich die Formblätter ("Formblatt_Referenz") zu nutzen. Für jede Referenz ist ein separates Formblatt auszufüllen. Zudem ist Folgendes zu beachten: Sofern mehr Referenzen als gefordert eingereicht werden, wird die Referenz mit dem höchsten Auftragsvolumen bewertet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Es besteht die zweimalige Möglichkeit für eine Verlängerung der Laufzeit um jeweils 12 Monate.
- Optionen
- Es wird "Apple Care for Enterprise" als optional abrufbare Leistung ausgeschrieben.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verord … ganz lesenkürzer
Leistung: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: - das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landesbetrieb IT.Niedersachsen als zentralen IT-Dienstleister für das Niedersächsische Kultusministerium, - Institutionen, die für die Bereitstellung von IT-Ausstattung im schulischen Kontext zuständig … ganz lesenkürzer
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: - das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landesbetrieb IT.Niedersachsen als zentralen IT-Dienstleister für das Niedersächsische Kultusministerium, - Institutionen, die für die Bereitstellung von IT-Ausstattung im schulischen Kontext zuständig sind (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen bzw. deren Schulträger oder IT-Dienstleister). Abrufe erfolgen ausschließlich für Zwecke der Bildung. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch das Niedersächsische Kultusministerium, das Eigentümer der beschafften Geräte bleibt. Das Kultusministerium ist berechtigt, die Geräte an die genannten Einrichtungen weiterzugeben und ggf. das Eigentum an die Schulträger zu übertragen oder zur Wiedervermarktung an geeig-nete Unternehmen zu überlassen. Die Bedarfsschätzung berücksichtigt die Abrufe der genannten Bezugsberechtigten. Eine Erwei-terung des Kreises der Bezugsberechtigten über die genannten funktionalen Gruppen hinaus ist ausgeschlossen.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTZSFPM86# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Göttinger Chaussee 259, 30459 Hannover
- Website
- vergabe.niedersachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Niedersachsen (38 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACP IT Solutions GmbH5 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- Computacenter3 Zuschläge
- ITMediaConsult AG3 Zuschläge
- SPIE Information & Communication Services GmbH3 Zuschläge
- Albacon Systemhaus GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens9 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 30.01.2026
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.02.2026 auf 10.03.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.01.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.01.2026 auf 17.02.2026 verschoben
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2026
- BekanntmachungFrist 23.01.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.01.2026 auf 30.01.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f6bdb48b-0136-42cb-9430-0c42662948fa.