Rahmenvereinbarung Saalanzeigen
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 25/062veröffentlicht 22.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
- VMWareAOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · HannoverFrist 01.12.2026
- Bereitstellung von Maltego-Lizenzen inkl. Pflege, Support, TrainingZentrale Polizeidirektion Niedersachsen · HannoverFrist 30.11.2026
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hannover30459, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität & Leistung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Saalanzeigen unterschiedlicher Größe
Beschreibung des Loses
Die Vergabe beinhaltet zwei Leistungsklassen:
A: Saalanzeige 22-24 Zoll (Saaltüranzeigen wandhängend oder in Einzelfällen Stele) B: Hauptanzeige 49 Zoll und im Einzelfall größer (wandhängend oder Stele)
Im Rahmen der Modernisierung der IT-Infrastruktur ist es erforderlich, sämtliche Saalanzeigen auf Windows 11 umzustellen. Derzeit befinden sich ca. 316 Geräte im Einsatz, von denen jedoch nur 134 Geräte mit Windows 11 kompatibel sind und die Anforderungen für zukünftige Updates erfüllen. Diese Geräte werden weiterhin verwendet und sollen durch die Lieferung neuer Geräte ergänzt werden. Die verbleibenden 182 Geräte sind nicht Windows-11-kompatibel und müssen kurzfristig ersetzt werden. Da diese Geräte veraltet sind und zukünftig keine Windows-11-Updates unterstützen werden, ist ein Austausch notwendig, um eine einheitliche, sichere und updatefähige Systemlandschaft zu gewährleisten.
Die Ausschreibung dient der Beschaffung neuer Geräte, die den technischen Anforderungen von Windows 11 und zukünftigen Updates gerecht werden. Dies umfasst sowohl die Erneuerung bestehender Geräte als auch die Bereitstellung von weiteren Geräten für zusätzliche Bedarfe, die bereits angefragt wurden.
Zu Beginn der Vertragslaufzeit ist daher zunächst die Beschaffung von 182 Geräten geplant. Diese sollen nach Bedarf in der weiteren Laufzeit durch weitere Geräte ergänzt werden. Zum einen umfasst dies die Ausstattung neuer Sitzungssäle sowie zum anderen auch den Austausch bereits vorhandener Geräte aufgrund von Hardwaredefekten, Überalterung und mangelnder Aufwärtskomptabilität des Betriebssystems in den nächsten vier Jahren. Diese Geräte sollen den gleichen Anforderungen entsprechen wie die auszutauschenden Geräte, um eine homogene und zukunftssichere IT-Umgebung zu schaffen.
Das Anzeigesystem wird im Eingangsbereich (Hauptanzeige), sowie vor den Gerichtssälen (Saalanzeige) aufgestellt / angebracht. Auf den Saalanzeigen werden auf den jeweiligen Tagesordnungen die Sitzungen / Termine angezeigt, die in dem betreffenden Saal am Tag X stattfinden. Aus Gründen der Barrierefreiheit kann der Betrachter auf dem Touch-Display die Schriftgröße zoomen. Auch Sprachausgabe / Vorlesen des Bildschirminhaltes ist möglich. Auf den verbauten PC-Systemen der Saalanzeigen wird ein Windows Betriebssystem installiert.
Einsatz an / neben der Sitzungssaaleingangstür: Neben den Saaltüren haben sich überwiegend wandhängende Aufputz-installierte Geräte in der Größe 22-24 Zoll bewährt (Saalanzeigen). Abweichungen gibt es z.B. in Form einer freistehenden Stele in einigen denkmalgeschützten Gerichtsgebäuden.
Einsatzbereich im Foyer: In den Eingangsbereichen der Gerichtsgebäude findet man Übersichtsbildschirme, im Justizsprachgebrauch sogenannte "Hauptanzeigen". Diese ermöglichen Beteiligten und der Öffentlichkeit, eine erste Orientierung über die im gesamten Gerichtsgebäude tagaktuell stattfindenden Sitzungen und Termine zu erhalten. Hier variieren derzeit die Bildschirmdiagonalen zwischen 42 bis 65 Zoll. Es gibt diese wandhängend oder in verschiedenen Formen einer freistehenden Stele.
Der ZIB hat sich aus infrastrukturellen und sicherheitsrelevanten Gründen entschieden, künftig für die Anzeigesysteme keine "all-one-Geräte" mehr einzusetzen. Stattdessen sollen "all-in-one-Gehäuse" zu Einsatz kommen, die optisch trotzdem eine "geschlossene" Einheit bilden. Darin sollen Display/Monitor und "Mini-PC" als einzeln austauschbar modulare Komponenten verbaut sein.
Die Fachanwendung zur Darstellung der Termine ist eine justizeigene Software. Diese ist somit auch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Den "Mini-PC" inkl. Betriebssystem liefert die Justiz selbst zu und ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Der Aufbau der Geräte vor Ort inklusive der Befestigung an Wand oder im Boden wird vom Auftraggeber übernommen, die Bereitstellung von Netzwerk- und Stromanschluss erfolgt ebenfalls Bau-/justizseitig.
Eine Wartungsvereinbarung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50
- Qualität
- Qualität & LeistungGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während der 48 Monate Vertragslaufzeit kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTSY16BM5# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Arktis GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Göttinger Chaussee 259, 30459 Hannover
- Website
- vergabe.niedersachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- iMDsoft GmbH8 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- Blitzhandel24 GmbH2 Zuschläge
- Philips GmbH Market DACH2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a3b2b08-40dd-472e-a4ea-4872100f4d3f.