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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Pförtnerdienst in Rendsburg (4 Jahre)- OC 548

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 6002779014-BwDLZ Kielveröffentlicht 16.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 639 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2025 – 30.04.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24106, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 21 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2029
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

6002779014-BwDLZ Kiel

Beschreibung des Loses

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die gewerbliche Sicherheitsdienstleistung mit Pförtner- und Kontrollaufgaben (Pförtnerdienst) mit Kontrollwächtersystem für die Liegenschaft Aufbereitungs- und Bekleidungszentrum Rendsburg (System dafür muss der Auftragnehmer stellen). Es werden 2 Pförtner in 12-Std-Schichten (24 Stunden pro Tag/ 365 Tage im Jahr) benötigt. Es handelt sich um eine gewerbliche Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach UZwGBw.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Niedrigster Gesamtpreis für die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stunden gewinnt. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
-Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister -Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister -Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (vgl. Formular B-V 034) - negative Abfrage beim Wettbewerbsregister (wird von der Vergabestelle selbst angefordert … ganz lesen-Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister -Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister -Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (vgl. Formular B-V 034) - negative Abfrage beim Wettbewerbsregister (wird von der Vergabestelle selbst angefordert) - Erklärung über illegale Beschäftigung (Anlage 6 des Mustervertrages) - ausgefülltes Beiblatt Personal- und Sachkosten (Anlage 7 des Mustervertrages) - ausgefüllte Erklärung Artikel 5k RUS Sanktionen (siehe Mustervorlage)
Kriterium
ausgefüllte Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes (siehe Kalkulationsmuster)
Kriterium
Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird - das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungs-leistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, - für di … ganz lesenEigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird - das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungs-leistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, - für die ein Nachweis über die Freigabe im Bewachungsregister vorgelegt wird, - für die ein Nachweis über eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung vorgelegt wird und - welches über ausreichende Kenntnisse der Bedienung von EDV-Anlagen verfügt. der Teilnehmer im Auftragsfall - auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungs-beginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es besteht die Möglichkeit in der Liegenschaft einen Besichtigungstermin vor Ort wahrzunehmen. Ein Termin zur Ortsbesichtigung kann bis zum Ende der Angebotsfrist durchgeführt werden (Details finden Sie in der Datei "Checkliste Vergabeunterlagen").
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b44914e5-ae7d-4f40-b949-c784d8d616ac.