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Rahmenvereinbarung Personalentwicklung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z25 O4080-3007/002veröffentlicht 19.06.2026erstmals 19.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 108 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.06.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
269 Tsd. €
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 44 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die personalwissenschaftliche Beratung zur Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der AG auf der Grundlage des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes zur Personalentwicklung (Anlage 18). Diese Leistungen umfassen insbesondere die Beratung bei der Neugestaltung oder Aktualisierung von Konzepten, Maßnahmen und Instrumenten der Personalentwicklung in mehreren Handlungsfeldern. Sie erfolgen meist in Form von schriftlichen oder mündlichen (Kurz)Stellungnahmen mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen, von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen der AG oder in Form einer operativen Begleitung. Zudem ist die Durchführung von Coachings zur Vorbereitung auf die Übernahme einer Führungsposition an einer deutschen Auslandsvertretung Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren (inkl. der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr) beträgt 269.403,00 € netto.

Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Arbeitsprobe (Gewichtung 55 % = 550 Punkte) Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Die beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 3a) und Rahmenvereinbarung (Anlage 3b), geben den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt die Auftraggeberin die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der in den Bewertungskriterien_Preis und Leistung (Anlage 3c) aufgeführten Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und – auch aufgrund der in Anlage 3c angegebenen Untergewichtung – bepunktet wird. Dazu bittet die Auftraggeberin Sie, die Arbeitsproben entsprechend den Vorgaben der Aufgabenstellungen unter Ziff. 9.2 der Teilnahmebedingungen (Anlage 01) umzusetzen und mit dem Angebot abzugeben. Die Auftraggeberin legt eine Mindestleistungsgrenze für jede Arbeitsprobe fest, die 70 % der jeweils maximal zu erreichenden Punktzahl beträgt. Angebote, deren Leistungswert unterhalb dieser Grenze liegt, werden als fachlich nicht ausreichend betrachtet und aus der Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Dabei bewertet ein Gremium, das sich aus zwei Kolleginnen/Kollegen des Fachbereichs der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe dahingehend, ob die Bewertungsmaßstäbe (siehe Bewertungskriterien_Preis und Leistung, Anlage 3c) erreicht werden. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den zwei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Punktzahl ermittelt. Dabei wird mit drei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus Anlage 3c (Bewertungskriterien_Preis und Leistung). Die Summe der von jeder Bieterin/jedem Bieter erzielten Leistungspunkte gemäß Anlage 3c bildet deren Leistungswert
Preis
(Gewichtung: 40 % = 400 Punkte) Bitte geben Sie in Ihrem Angebot die abgefragten Einzelpreise an. Bitte nutzen Sie dabei ausschließlich das Preisblatt (Anlage 4) und richten sich dabei nach dessen Vorgaben. Dort ist auch die Gewichtung aller jeweils abgefragten Einzelpreise festgelegt. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Bitte geben Sie jeweils Nettopreise an. Nebenkosten wie beispielsweise allgemeine Geschäftskosten, Material-, Personal- oder Transportkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Reisekosten werden gem. Ziffer 8 der Rahmenvereinbarung (Anlage 3b) erstattet. Die Auftraggeberin bewertet jede dieser abgefragten Preispositionen mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen im Preisblatt angegebene Einzelpreis pro Position wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Der niedrigste Einzelpreis je Position erhält den maximal möglichen, im Preisblatt jeweils angegebenen Punktwert. Für einen fiktiven Einzelpreis in Höhe des Zweifachen dieses Einzelpreises werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Einzelpreise werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Einzelpreise, die höher ausfallen als das Zweifache des jeweils niedrigsten Einzelpreises, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die Preispunkte aller Positionen im Preisblatt werden pro Angebot addiert.
Qualität
Anforderungen an das Personal (Gewichtung: 5 % = 50 Punkte) Zusätzliche Punkte werden vergeben, wenn die Fachberatung „Coaching“ mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: (1) Nachweis über die Durchführung von jeweils mindestens dreistündigen individuellen Coachings zu interkultureller Kommunikation und dem Umgang mit Diversität für im Ausland tätige (oder dazu designierte) Mitarbeitende deutscher Auslandsvertretungen, internationaler Organisationen oder entwicklungspolitischer Institutionen: -fehlender Nachweis: 0 Punkte, -Nachweis von 1 oder 2 dieser Coachings: 12,5 Punkte, -Nachweis von 3 und mehr dieser Coachings: 25 Punkte. (2) Nachweis über Durchführung von jeweils mindestens dreistündigen individuellen Coachings zur Vorbereitung sehr berufserfahrener Fachkräfte auf Auswahlverfahren für hochqualifizierte Positionen: -fehlender Nachweis: 0 Punkte, -Nachweis von 1 oder 2 dieser Coachings: 12,5 Punkte, -Nachweis von 3 und mehr dieser Coachings: 25 Punkte. Wenn mindestens eines der beiden Kriterien erfüllt wird, reichen Sie ein Qualifikationsprofil (Anlage 12a) für das einzusetzende Personal in der jeweiligen Rolle ein. Die Auftraggeberin bewertet Ihre Vorschläge dahingehend, ob/inwieweit Bewertungsmaßstäbe erreicht werden.

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der erfolgreichen Bieterin/des erfolgreichen Bieters fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst an. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zustän … ganz lesenEinen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der erfolgreichen Bieterin/des erfolgreichen Bieters fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst an. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen). Bitte geben Sie dies auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ein Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordn … ganz lesenEin Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 benutzen). Bitte geben Sie dies auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ein ausgefülltes Exemplar der Erklärung zum Ausschluss von Anwendungen der sog. „Church of Scientology“ (Anlage 14). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen, ob und inwiefern Bieterinnen/Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen: Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08. A … ganz lesenDer öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen, ob und inwiefern Bieterinnen/Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen: Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Bitte geben Sie die Eigenerklärung „Umsetzung der EU-Russland-Sanktionen“ (Anlage 11) mit dem Angebot ab. Bitte geben Sie die Erklärung auch für alle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bitte reichen Sie eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt in Anlage 13) mit allen dort geforderten Angaben ein. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der/die Bieter*in ausgeführt hat und die mit den in Anlage 3a beschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Teile der Leistungen müs … ganz lesenBitte reichen Sie eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt in Anlage 13) mit allen dort geforderten Angaben ein. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der/die Bieter*in ausgeführt hat und die mit den in Anlage 3a beschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff. 2.3.1). Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen. Folgende Leistungen müssen Teil des Auftrags gewesen sein: - die Konzipierung und Umsetzung von Strategien, Instrumenten oder Maßnahmen der Personal- oder Führungskräfteentwicklung - die Anwendung eignungsdiagnostischer Verfahren zur Einschätzung der Führungs-kompetenz in mehr als zehn Fällen. - die Förderung von Diversitäts- und interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und/oder Führungskräfte. Es ist nicht erforderlich, dass diese Elemente mit einer einzigen Referenz erfüllt werden. Alle Anforderungen müssen allerdings jeweils mindestens mit einem Auftrag erfüllt worden sein.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams. Bitte nutzen Sie dafür die Formblätter Anlagen 12a, 12b, 12c und 12d (Qualifikationsbögen) und machen alle darin geforderten Angaben. Gerne dürfen Sie bei Bedarf die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden. Für die folgen … ganz lesenVorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams. Bitte nutzen Sie dafür die Formblätter Anlagen 12a, 12b, 12c und 12d (Qualifikationsbögen) und machen alle darin geforderten Angaben. Gerne dürfen Sie bei Bedarf die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden. Für die folgenden vorgesehenen Rollen sind die aufgeführten Mindestvorgaben einzuhalten. Die Erfahrungen und Kenntnisse müssen für jede Person im Qualifikationsbogen (Anlagen 12a, 12b, 12c und 12d) sowie in einem aussagefähigen Lebenslauf angegeben werden. Entsprechende Zeugnisse und Nachweise sind bereit zu halten. Sie werden von dem Bieter/den Bietern angefordert, die nach der Wertung in den zuschlagsfähigen Bereich gekommen sind. a. Mindestens ein*e Fachberater*in „Coaching“, der/die die Coachings zur Vor-bereitung auf eine Führungsposition im Ausland (siehe Leistungsbeschreibung, Anlage 3a, Ziffer B.4) konzipiert und größtenteils durchführt, muss über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen, darüber hinaus über mind. fünf Jahre Erfahrung in der Konzeption und Durchführung individueller Coachings von Führungskräften. Dies umfasst die individuelle Entwicklung in Bezug auf Führungs-, Kooperations- und Kommunikationskompetenz sowie auf interkulturelle Kompetenz, Gleichstellungs- und Diversitätskompetenz. b. Mindestens zwei Fachberater*innen „Eignungsdiagnostik“, die die psycho-logische Begleitung der Verfahren zur Einschätzung der Führungs- und Sozialkompetenz wahrnehmen, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffern B.2 und B.3), müssen über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen. Darüber hinaus müssen sie mind. drei Jahre Berufserfahrung in der Konzipierung und regelmäßigen Anwendung eignungsdiagnostischer Verfahren vorweisen; dabei müssen Diversität und unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen explizit thematisiert worden sein. c. Mindestens ein*e Fachberater*in „Konzeption“, der/die die konzeptionelle Beratung im Bereich der Personal- und Führungskräfteentwicklung sowie weiterer Querschnittsthemen wahrnimmt, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffer B.1), muss über einen Studienabschluss auf Masterniveau mit Schwerpunkt Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder vergleichbar verfügen, darüber hinaus über mind. drei Jahre Berufserfahrung in der Beratung zu Personal- und Führungskräfteentwicklung in der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung. Diese Person/en kann/können identisch sein mit den in Ziffer b. genannten Fachberater*innen „Eignungsdiagnostik“, sofern auch die Mindestvorgaben von Ziffer B. erfüllt werden. d. Mindestens ein*e Rollenspieler*in, der/die die Verhaltenssimulationen in den Verfahren zur Einschätzung der Sozial- und Führungskompetenz sowie innerhalb der Coachings zur Vorbereitung auf eine Führungsposition im Ausland, siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 3a, Ziffern B.3 und B.4) wahrnimmt. Er/sie muss über Berufserfahrung in mindestens 20 praxisnahen Gesprächssimulationen bei mindestens drei Auftraggeber*innen verfügen mit Fokus auf dem Verhalten in Führungs-, Konflikt- oder interkulturell herausfordernden Situationen. Alle Fachberater*innen „Coaching“, „Eignungsdiagnostik“ und „Konzeption“ (a., b. und c.) müssen insgesamt in mindestens drei Fällen mit der deutschen Bundes- oder Landesverwaltung, davon in mindestens einem Fall einer obersten Bundesbehörde, als Auftraggeber*in zusammengearbeitet haben. Diese Zusammenarbeit muss nicht zwingend im Rahmen eines als Referenzauftrag benannten Auftragsverhältnisses stattgefunden haben. Darüber hinaus muss der Auftrag nicht für den derzeitigen Arbeitgeber durchgeführt worden sein. Alle Fachberater*innen und Rollenspieler*innen (a., b., c. und d.) müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache auf sehr hohem Niveau verfügen, d. h. entweder Muttersprachler*in sein oder Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahme …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
einmalige, einseitige Verlängerungsoption um 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
22.07.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2 GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB). Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E Mail Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden. Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige Sendungsgröße von 200 MB. Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

358vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (426 Lose mit Angabe)
408.402 €Zuschlagswert im Median
290.588 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 20.07.2026 auf 22.07.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.07.2026
  4. BekanntmachungFrist 20.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fcf4a469-f53b-4de7-9ca5-46dce6434373.