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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung Personaldienstleistung Energiewirtschaft

Pfalzwerke Netz AG · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 1.1363veröffentlicht 18.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 446 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand und Ziel der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von fachlich spezialisierten Dienstleistungen in den energiewirtschaftlichen Abrechnungs- und Management-Prozessen der Pfalzwerke Netz AG, auf den beigestellten IT-Systemen der Pfalzwerke Netz AG, mit einer initialen Laufzeit von 36 Monaten und einer einseitigen, nur durch den Auftraggeber zu nutzenden Verlängerungsoption, von jeweils zwei Mal 12 Monaten. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Ausschreibung ist jegliche Arbeitnehmerüberlassung und Tätigkeiten mit direktem Kundenkontaktes bzw. der First-Level-Bearbeitung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen vorrangig die Bearbeitung von Klärfälle und bedingen umfassender Erfahrung und Kenntnis der Prozesse. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden die Einzelabrufe entsprechend des jeweils bestehenden konkreten Kapazitätsbedarfes in Miniwettbewerben unter den Wirtschaftsteilnehmern vergeben. Gegenstand eines jeden Miniwettbewerbes ist dabei jeweils ein Kontingent an Dienstleistungsaufwänden für einen definierten Zeitraum in einem, mehreren oder allen Prozessbereichen der Pfalzwerke Netz AG: - Abrechnung der Netznutzung nach SLP - Abrechnung der Netznutzung nach rLM - Abrechnung Einspeisung - Lieferantenmanagement und Marktkommunikation - Auftragsabrechnung Der Umfang eines jeden Miniwettbewerbes beträgt in der Regel einen Zeitraum von mehreren Monaten und einen Umfang von mehreren Vollzeitkapazitäten, fachlich qualifizierter Personen. Die in den vergangenen Jahren und nach aktueller Einschätzung auch mittelfristig benötigte Kapazität liegt dabei schwankend zwischen 10 und 20 Vollzeitäquivalenten. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern vergeben da zum aktuellen Zeitpunkt nicht sicher ist, ob ein Anbieter alleine über die erforderlichen Ressourcen und Qualifikation verfügt und um im laufenden Vertrag eine regelmäßige Anpassung von Kapazitäten zu ermöglichen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils in Miniwettbewerben, an denen sich alle mit der Rahmenvereinbarung betrauten Wirtschaftsteilnehmer gleichberechtigt bewerben können.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018, Zuschlagskriterien ist der Quotient aus Leistung und Preis zu gleichen Teilen.
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018, Zuschlagskriterium ist der Quotient aus Leistung und Preis zu gleichen Teilen.

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aufgrund fehlender Eintragungsmöglichkeiten hier: Eigenerklärung GWB §§ 123, 124 Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht … ganz lesenAufgrund fehlender Eintragungsmöglichkeiten hier: Eigenerklärung GWB §§ 123, 124 Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aufgrund fehlender Eintragungsmöglichkeiten hier: Eigenerklärung Russlandsanktionen Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen ang … ganz lesenAufgrund fehlender Eintragungsmöglichkeiten hier: Eigenerklärung Russlandsanktionen Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aufgrund fehlender Eintragungsmöglichkeiten hier: Eigenerklärung MiLoG Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und g … ganz lesenAufgrund fehlender Eintragungsmöglichkeiten hier: Eigenerklärung MiLoG Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Eintragung in das Handelsregister
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäische … ganz lesenGemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Angebote. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Unternehmenskennzahlen Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 10 Mio - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 10 Mio - Mindestumsatz im Geschäftsjahr … ganz lesenUnternehmenskennzahlen Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 10 Mio - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 10 Mio - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: 10 Mio - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2023: 100 Mitarbeiter - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2022: 100 Mitarbeiter - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 100 Mitarbeiter Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Versicherung Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 2.500.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 1 … ganz lesenVersicherung Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 2.500.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 1.000.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mitarbeiter im Fachgebiet und deren Qualifikation Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl und deren Qualifizierung in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: - Minde … ganz lesenMitarbeiter im Fachgebiet und deren Qualifikation Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl und deren Qualifizierung in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet im Jahr 2023: 50 Mitarbeiter - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet im Jahr 2022: 50 Mitarbeiter - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet im Jahr 2021: 50 Mitarbeiter Unter dem „Fachgebiet“ werden die Abwicklung von Geschäftsprozessen der Energiewirtschaft, insbesondere solche im Bereich der Abrechnungsdienstleistungen, verstanden, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Es obliegt im Zweifelsfall dem Bieter die Vergleichbarkeit nachzuweisen. Negative Entwicklungen bei oben genannten Angaben sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Angaben, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Die geforderten Angaben und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter mindestens drei und höchstens sieben mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklä … ganz lesenZum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter mindestens drei und höchstens sieben mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Zum Nachweis der Eignung sind drei Referenzprojekte nachzuweisen, die alle die im weiteren beschriebenen Anforderungen vollständig erfüllen. Weitere bis zu vier Referenzprojekte können dargelegt werden, die zur fachlichen Bewertung der Angebote mit herangezogen werden und nicht alle geforderten Anforderungen vollständig erfüllen müssen. Diese zusätzlichen und nicht zum Nachweis der Eignung dargestellten Referenzen sind zwingend in der Eigenerklärung Projektreferenzen als Referenzen vier bis sieben anzugeben. Die ausschreibende Stelle wird die Eignung der Bieder ausschließlich basierend auf den Referenzen eins bis drei prüfen, ein Tausch der Referenzen nach Angebotsabgabe ist ausgeschlossen! Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: - Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. - Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: - die Leistungen für einen Netzbetreiber in der Energiewirtschaft erbracht wurde - die Leistungen die Prozessabwicklung in zwei der folgenden Leistungsbereiche beinhaltete - Abrechnung Netznutzung nach SLP - Abrechnung Netznutzung nach rLM - Abrechnung Einspeisung - Lieferantenmanagement und Marktkommunikation - Auftragsabrechnung - die Referenzen nicht älter als drei Jahre ist. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung. - Das Projekt einen Einsatzzeitraum von mindestens sechs Monaten umfasste und einen Einsatz von mindestens 3 FTE während dieses Zeitraumes beinhaltete. - Das Referenzprojekt wird höher bewertet, wenn die erbrachten Leistungen im Umfang eine höhere Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistungen darstellt, der Umfang der erbrachten Leistungen (Zeitraum und Anzahl der FTE) höher war und das Referenzprojekt unter Einsatz von SAP S4/HANA erbracht wurde und somit Erfahrungen hierin nachweist. Noch nicht realisierte Leistungen dürfen nicht genannt werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sprachniveau Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die „Deutsch“ als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von „C1“ oder besser, nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“, verfügen. Dies ist in … ganz lesenSprachniveau Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die „Deutsch“ als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von „C1“ oder besser, nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“, verfügen. Dies ist in der Anlage „Sprachniveau“ zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Betrieb einer eigenen Schulungs-/Trainingsabteilung für Mitarbeitende Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit eine eigene Schulungs- und Trainingsabteilung zur Qualifizierung und zum Training seiner einzusetzenden Mitarbeitenden zu unterhalten. Der Bieter ha … ganz lesenBetrieb einer eigenen Schulungs-/Trainingsabteilung für Mitarbeitende Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit eine eigene Schulungs- und Trainingsabteilung zur Qualifizierung und zum Training seiner einzusetzenden Mitarbeitenden zu unterhalten. Der Bieter hat eine Eigenerklärung über den Bestand und den Umfang dessen mit seinem Angebot abzugeben. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, sofern berechtigter Anlass besteht an dessen Bestand und Funktion zu zweifeln, den Bieter zu verpflichten entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Laufzeit von 36 Monaten und einer einseitigen, nur durch den Auftraggeber zu nutzenden Verlängerungsoption, von jeweils zwei Mal 12 Monaten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 Tage
Angebotsöffnung
18.08.2025, 11:00 Uhr. 4-Augen-Prinzip
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen
Kontakt
ausschreibung@dup.de
Auskünfte
Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbHausschreibung@dup.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

534vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (370 Lose mit Angabe)
121.905 €Zuschlagswert im Median
66.404 € – 280.152 €mittlere Hälfte, 274 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.08.2025
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0084d11e-2f11-426a-96b0-3ffba614b622.