Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation sowie Baustellenkommunikation
Stadt Sindelfingen · Sindelfingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Los 1: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikationveröffentlicht 13.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 888 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- 01.03.2024 – 31.08.2025
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der UnternehmenskulturLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 11.11.2026
- Kommunikationsleistungen und technischer Betrieb der digitalen Medien der Berufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikBerufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik · MannheimFrist 26.11.2026
- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim · 68161 MannheimFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 1: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikationbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ – Baustellenkommunikation und Innenstadt-Kommunikationin 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 888 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate01.03.2024 – 31.08.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Sindelfingen71063, Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Preis75 %
- Qualitätskriterien - Gewichtung gesamt: 70 - Davon / Bewertung der Leistungsfähigkeit des Projektteams - Gewichtung: 10 / Kommunikationsstrategie - Gewichtung: 25 / Gestaltung und Redaktion - Gewichtung: 15 / Darstellung „Begeistern für die Innenstadt“ - Gewichtung: 15 / Bewertung Monitoring - Gewichtung: 5.25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.08.2025
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt, eine Agentur mit Entwicklung, Umsetzung und Begleitung einer strategischen Kommunikation zur „Sindelfinger Mitte“ im Anschluss an den Zielbildprozess sowie der Baustellenkommunikation zur Sanierung der Tiefgarage Marktplatz / Neugestaltung der Marktplatzoberfläche zu beauftragen. Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, die die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Darüber hinaus soll eine Agentur die Baustellenkommunikation rund um die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und die Neugestaltung Marktplatzoberfläche strategisch planen und redaktionell sowie grafisch umsetzen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation Mit Los 1 beabsichtigt die Stadt Sindelfingen, zur Unterstützung der Pressestelle eine Agentur mit der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung einer strategischen Kommunikation zur Sindelfinger Mitte im Anschluss an den Zielbildprozess zu beauftragen. Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, welche die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Seit Dezember 2020 durchläuft die Stadt Sindelfingen unter dem Motto „Sindelfingen macht Mitte“ einen Zielbildprozess für die Sindelfinger Innenstadt. Unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und mit Hilfe eines interdisziplinär besetzten Zukunftsteams wurden neue Ideen und Ansätze für eine zukunftsfähige Stadtmitte gesammelt. Parallel zum Zielbildprozess wurden Schlüsselprojekte definiert und Sofortmaßnahmen festgelegt. Zu den Schlüsselprojekten gehören u.a. die Neubebauung des Post-/VoBa-Areals, die Gestaltung der Marktplatzoberfläche, der Planie und der Zugänge zur Altstadt sowie ein zukunftsgerichtetes Verkehrs- und Parkraumkonzept. Zu den Sofortmaßnahmen zählen schnell zu verwirklichende Aktionen und Projekte wie beispielsweise Begrünungsmaßnahmen, temporäre Verkehrsberuhigungen und Veranstaltungen. Gesucht wird eine kreative Kommunikationsagentur, die mit neuen Ideen und modernen Tools die Innenstadt-Kommunikation umsetzt und beratend zur Seite steht. Die Maßnahmen sind Teil des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und sind bis Ende August 2025 abzuschließen. Es soll eine breite Kommunikationskampagne umgesetzt werden, die sowohl Marketing-, als auch klassische und vor allem moderne und kreative Elemente der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Kommunikationsinstrumente enthält. Die Maßnahmen aus Los 1 und Los 2 müssen aufeinander strategisch abgestimmt sein; der Austausch zwischen den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2 ist zwingend vorzusehen. | 18 Monate | 159.500 € |
| 2 | Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ – Baustellenkommunikation und Innenstadt-Kommunikation Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt, zur Unterstützung der Pressestelle eine Agentur mit der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung der Baustellenkommunikation zur Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und der Neugestaltung der Marktplatzoberfläche zu beauftragen sowie für die strategische Kommunikation zur Sindelfinger Mitte. Ziel ist es, die Baustellenkommunikation rund um die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und der damit zusammenhängenden Neugestaltung der Marktplatzoberfläche strategisch zu planen und redaktionell sowie grafisch umzusetzen. Die Baustellenkommunikation soll auf folgende Zielgruppen ausgerichtet sein: die Bürgerinnen und Bürger, die Gewerbetreibenden rund um den Marktplatz, die Anrainer, die Wochenmarktbeschickerinnen und -beschicker sowie die Besucherinnen und Besucher der Stadt. Ziel ist auch hierbei, mithilfe der Baustellenkommunikation eine positive Verknüpfung zu schaffen, die Zielgruppen für das Projekt zu begeistern und unter den Betroffenen die Akzeptanz zu steigern und Transparenz und „Kümmern“ durch die Stadtverwaltung zu vermitteln. Darüber hinaus soll die Agentur ab September 2025 die Innenstadt-Kommunikation planen und umsetzen, aufbauend auf den Maßnahmen, die bis einschließlich August 2025 im Rahmen von Los 1 umgesetzt werden. Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, die die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Gesucht wird eine kreative Kommunikationsagentur, die mit neuen Ideen und modernen Tools die Innenstadt- und Baustellenkommunikation umsetzt und beratend zur Seite steht. In den kommenden Jahren werden die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und die damit zusammenhängende Neugestaltung der Marktplatzoberfläche ein zentrales Projekt für die Sindelfinger Innenstadt sein. Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf das direkte Umfeld, die Nutzungsmöglichkeiten der Tiefgarage und des Marktplatzes sowie auf die gesamte Innenstadt haben. Durch Verdeutlichung des Mehrwerts der Baumaßnahme und einer langfristigen Vision für die Innenstadt soll die Akzeptanz in der Bürgerschaft gefördert werden. Transparente Kommunikation und ein kontinuierlicher Dialog mit der Bürgerschaft und den Betroffenen sollen zum Erfolg des Projektes beitragen. Seit Dezember 2020 durchläuft die Stadt Sindelfingen zudem unter dem Motto „Sindelfingen macht Mitte“ einen Zielbildprozess für die Sindelfinger Innenstadt. Unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und mit Hilfe eines interdisziplinär besetzten Zukunftsteams wurden neue Ideen und Ansätze für eine zukunftsfähige Stadtmitte gesammelt. Parallel zum Zielbildprozess wurden Schlüsselprojekte definiert und Sofortmaßnahmen festgelegt. Zu den Schlüsselprojekten gehören u.a. die Neubebauung des Post-/VoBa-Areals, die Gestaltung der Marktplatzoberfläche, der Planie und der Zugänge zur Altstadt sowie ein zukunftsgerichtetes Verkehrs- und Parkraumkonzept. Zu den Sofortmaßnahmen zählen schnell zu verwirklichende Aktionen und Projekte wie beispielsweise Begrünungsmaßnahmen, temporäre Verkehrsberuhigungen und Veranstaltungen. Es soll eine breite Kommunikationskampagne umgesetzt werden, die sowohl Marketing-, als auch klassische und vor allem moderne und kreative Elemente der Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommunikationsinstrumente enthält. Die Maßnahmen aus Los 1 und Los 2 müssen aufeinander strategisch abgestimmt sein; der Austausch zwischen den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2 ist zwingend vorzusehen. | 58 Monate | 728.700 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 3030
- Qualität
- Qualitätskriterien - Gewichtung gesamt: 70 - Davon / Bewertung der Leistungsfähigkeit des Projektteams - Gewichtung: 10 / Kommunikationsstrategie - Gewichtung: 25 / Gestaltung und Redaktion - Gewichtung: 15 / Darstellung „Begeistern für die Innenstadt“ - Gewichtung: 15 / Bewertung Monitoring - Gewichtung: 5.Gewichtung (Punkte, genau) 10
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.08.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenkürzer
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 3030
- Qualität
- Qualitätskriterien - Gewichtung gesamt: 70 - davon: / Bewertung der Leistungsfähigkeit des Projektteams - Gewichtung: 10 / Kommunikationsstrategie - Gewichtung: 25 / Gestaltung und Redaktion - Gewichtung: 15 / Darstellung Darstellung „Erlebbarkeit der Baustelle" - Gewichtung: 15 / Bewertung Monitoring / Gewichtung: 5.Gewichtung (Punkte, genau) 10
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Entsprechend dem Fortschritt der Maßnahme kann die Vereinbarung maximal 2 mal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenkürzer
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | die wegmeister gmbh, Stuttgart | – |
| 2 | die wegmeister gmbh, Stuttgart | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
- Website
- sindelfingen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sindelfingen.de
Bei uns erfasst
- Planerauswahl Vermessung06.10.2026 · 5 Angebote
- Klärwerk I Sindelfingen - Lieferung von Pulveraktivkohle KLW I04.08.2026 · 8 Angebote
- Klärwerk I Sindelfingen - Lieferung von Eisen-III-Chloridsulfatlösung10.07.2026 · 1 Angebot
- Planerauswahl Generalplanung10.07.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.T. Kearney GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft Drees & Sommer SE mit Holinger2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- KPMG AG WPG2 Zuschläge
- PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsgesellschaft GmbH2 Zuschläge
- Roland Berger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst MannheimFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 949c3bf7-4e30-4cb5-ae78-fa5787141745.