Rahmenvereinbarung Lieferung von qPCR-Testkits zur molekularischen Diagnostik der Afrikanischen Schweinepest "ASP-PCR-Testkits"
Landeslabor Berlin-Brandenburg · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 68-26-niveröffentlicht 29.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 10 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 10 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 15 Tagenan Landeslabor Berlin-Brandenburg
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 22 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetin 51 Tagen29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Leistungsgegenstand und übergeordnetes Vertragsziel ist die dauerhafte und sichere Versorgung des Landeslabors Berlin-Brandenburg mit qPCR-Testkits zur molekularbiologischen Diagnostik der Afrikanischen Schweinepest über Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung nach Maßgabe der Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung.
Beschreibung des Loses
Die Leistungen des Rahmenvertragspartners umfassen insbesondere: Geliefert werden originalverpackte qPCR-Testkits, die zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels einer real-time (quantitative) Polymerase-Chain-Reaction in den Matrices EDTA-Blut, Tupfer, Geweben und Knochen in nachfolgend beschriebenem Umfang geeignet und zur Verwendung in Deutschland gemäß § 11 Abs. 2 TierGesG zugelassen sind. Eine Reaktionsdauer von bis zu 70 Minuten wird als Mindestanforderung vorausgesetzt. Diese Zeitdauer ergibt sich aus der notwendigen schnellen und taggleichen ASP-Diagnostik in Verbindung mit der vorhandenen Laborausstattung, dem vorhandenen Laborpersonal und der Tatsache, dass bis zu 800 Proben am Tag untersucht werden müssen. Die ASP-Diagnostik ist nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Ergebnisse der Proben, vor allem positive Ergebnisse müssen den Auftraggebern des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) schnellst möglichst zur Verfügung gestellt werden, damit entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung eines Seuchenausbruchs eingeleitet werden können. Die Freigabe der Chargen gemäß § 32 TierImpfStV muss vorliegen. Ein qPCR-Testkit darf nicht weniger als 96 Reaktionen und nicht mehr als 480 Reaktionen beinhalten. Die Haltbarkeit der gelieferten qPCR-Testkits muss ab Auslieferung 8 Monate betragen. Der Auftraggeber sieht eine Mindestabnahmemenge von 30.000 Reaktionen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Abnahme für die Laufzeit 250.000 Reaktionen nicht überschreitet, wobei eine Lieferverpflichtung des Auftragnehmenden jedoch kein Anspruch auf Abnahme über die Mindestabnahme hinaus besteht. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem unter Ziffer 5.1.11 dieser Bekanntmachung zum Download zur Verfügung stehenden Unterlagen. Die Anforderungen sind durch das Leistungsbestimmungsrecht des LLBB gedeckt. Ein Wettbewerb ist auch mit diesen Anforderungen gewährleistet.
Gegenstand nach CPV
- 33694000DiagnostikaHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisRangfolge 1Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält unter Beachtung des Kriterienkataloges gemäß Punkt 7 der Leistungsbeschreibung den Zuschlag.
- Beschreibung
- Unter Beachtung des Kriterienkataloges gemäß Punkt 7 der Leistungsbeschreibung ist der Angebotspreis ausschlaggebend.
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern 5.1.6 und Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung: 1. Mindestanforderung ist der aktuelle Nachweis über das … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern 5.1.6 und Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung: 1. Mindestanforderung ist der aktuelle Nachweis über das berechtigte Inverkehrbringen des vom Bietenden angebotenen qPCR Testkits durch Zulassung des Testkits nach § 11 Abs. 2 TierGesG (Kopie ausreichend). 2. Referenzen: Liste mit mindestens 3 Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte vergleichbare (Teil-)Dienstleistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen verfügt. Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben: - Leistungsempfänger mind. Angabe Branche und Größe (unter Angabe, ob die Leistungen für die öffentliche Hand erbracht wurden und der Zusicherung, für eine solche Referenz einen Kontakt zum Referenzgeber auf Verlangen herzustellen). Mindestanforderung ist der Nachweis einer Referenz für eine Landeslaboreinrichtung, ein Landesuntersuchungsamt oder eine sonst für die Durchführung von molekularbiologischer Diagnostik akkreditierte Laboreinrichtung - Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Liefer- und Supportleistungen anschaulich wird, insbesondere solche wie in Ziffer 2.1 und 5.1 dieser Bekanntmachung beschrieben, die die unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung genannten Themenbereiche abdecken; - Zeitraum der Leistungserbringung Auf Verlangen ist der Kontakt zum Referenzgeber für die Vergabestelle sicherzustellen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei. Sofern noch keine entsprechende Haftpflicht … ganz lesenkürzer
Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei. Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Die Laufzeit kann durch schriftliche Anzeige des AG an den AN dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, also längstens bis zum 31.12.2030.
- Optionen
- Optionen zur Verlängerung der Laufzeit. Weitere Angaben gemäß Ziffer 5.1.4.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 29 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Dauer ergibt sich aus der Angebotsfrist und der Bindefrist.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen. 2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehm … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen. 2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen. 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen. 4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs.1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist. 6. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. - Wir bitten Sie schon bei der Formulierung von Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessier … ganz lesenkürzer
- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. - Wir bitten Sie schon bei der Formulierung von Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. - Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens sechs Kalendertage (23.11.2026) vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingegangen sind. - Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten! - Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMPAbsender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden. - Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietercockpit zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xlsx, docx, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietercockpit durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Vergabestelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden. - Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen. - Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend "Dritte(n)") bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und - alle unter Ziffer 5.1.9, dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen. - Die gemäß Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht. - Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung vorlegen. - Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern Sie sich …- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y58H3VK#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rudower Chaussee 39, 12489 Berlin
- Kontakt
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landeslabor-bbb.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9c13299-897b-4ab0-a075-ee18148ed7c9.