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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Lieferung polymere Flockmittel - ZKA Chemnitz

eins energie in sachsen GmbH & Co. KG · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen eins/26/L10veröffentlicht 16.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 17 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.05.2027 – 30.04.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Chemnitz09111, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 52 Tagen
  2. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 17 Tagen
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2028
    in 6 Monaten

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Lieferung eines flüssigen polymeren Flockmittels für die maschinelle Überschusseindickung - ZKA Chemnitz

Beschreibung des Loses

Für die Kläranlage Chemnitz-Heinersdorf ist die Lieferung des flüssigen polymeren Flockungsmittels für die maschinelle Überschussschlammeindickung anzubieten. Die Kläranlage Chemnitz ist eine einstufige Belebungsanlage mit vorgeschalteter Denitrifikation und für 400.000 EW ausgelegt. Die Kläranlage ist die einzige und zentrale Kläranlage für Chemnitz und Umlandgemeinden. Das polymere Flockungsmittel ist als flüssiges Produkt in IBC-Behältern zu liefern. Für das Anmischen der Gebrauchslösung erfolgt in einer Ansatzstation. Das Konzentrat wird in der Ansatzstation im Batchbetrieb in zwei runden mit Rührwerken versehenen Behältern angesetzt. Der Jahresbedarf an polymeren Flockungsmitteln liegt im Bereich von ca. 18 Mg/a. Der Klärschlamm wird aktuell noch teilweise einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Daher dürfen mit dem Einsatz der polymeren Flockungsmittel keine Qualitätsverschlechterungen im Sinne der Klärschlammverordnung bzw. des Düngemittelrechts verbunden sein, die eine landwirtschaftliche Verwertung einschränken oder unmöglich machen. Spezifikation für den Dauerbetrieb: Belebtschlammalter: 11 - 30 Tage (2025) Feststoffgehalt Zulauf Bandeindicker: 4 - 12 g/L TR (2025) Geforderter Trockenrückstand: mind. 5,0 % TR Geforderter Feststoffabscheidegrad: mind. 98 % Dosiermengen: 3-6 kg pFM/Mg TR Transporteinheit: ca. 1.000 kg IBC-Behälter Das Produkt muss in der erforderlichen Ansatzkonzentration innerhalb von 30 Minuten einmischbar sein und sich mit Wasser zu einer Emulsion mit 0,1% bis 0,5% Konzentration aufrühren lassen. Das Produkt muss in eingemischte Form 24 Stunden stabil bleiben. Ab 01.05.2027 plant der Auftraggeber einen Vertragspartner in einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung polymerer Flockmittel mit einer Laufzeit von max. 4 Jahren zu binden.

Beschreibung der Versuchsdurchführung: Die 3 Bewerber, welche in der ersten Phase der Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben die Möglichkeit, die Produkte auf Wirksamkeit und Einsatzmöglichkeit durch Vorversuche zu testen. Dazu sind während der 2. Phase der Ausschreibung Maschinenversuche durchzuführen. Der Versuchszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum Januar 2027 (Vor-Ort Vorversuche) und Februar bis März 2027 (Maschinenversuche mit Leistungsfahrt). Während des Versuchszeitraums fährt der Bewerber die Bandeindicker mit Unterstützung der Mitarbeiter des Auftraggebers. Die Versuchsphase darf maximal vier Tage andauern. Es schließt sich dann eine Leistungsfahrt von 2 Stunden an. Der Bieter kann während der Leistungsfahrt beratend teilnehmen. Während der 2-h-Leistungsfahrt werden an vier zufälligen Zeitpunkten jeweils eine Probe des beschickten Überschussschlamms, eine Probe des eingedickten Schlammes sowie eine Probe Filtratwasser genommen und durch ein unabhängiges Labor auf Trockenrückstand bzw. das Filtratwasser auf den Abscheidegrad untersucht. Ziel ist es, eine Bewertung der Leistungsfähigkeit des verwendeten Produkts vornehmen zu können (Die für die Testphase und Maschinenversuche benötigten Polymermengen werden mit 3,00 €/kg vergütet. Restmengen sind durch den Anbieter zu entsorgen und werden nicht vergütet)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
siehe Preisblatt (Anlage 2 zum Leitfaden Phase 2)

Eignung15 von 15 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Nachweis der Eignung durch Produktdatenblätter (Anlage 16.3) - Nachweis der Eignung durch EG-Sicherheitsdatenblatt (Anlage 16.6)
Umweltmanagementmaßnahmen
- Eigenerklärung Produktionsstätte (Anlage 14.3)
Supply-Chain-Management
- Optional: Angaben zum Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem (Anlage 16.4)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse durch Referenzobjekte bezogen auf die letzten 5 Jahre (Anlagen 16.5): Es sind mindestens 1 Referenz und maximal 4 Referenzen in Bezug auf die "Lieferung polymerer Flockmittel für die maschinelle Überschussschlammeindickung" einzureichen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Nachweis der Einhaltung der Normen des Umweltmanagements (Anlage 16.2)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung (Anlage 16.1)
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 10) - Erklärung zum Datenschutzbeauftragten (Anlage 11) - Datenschutzerklärung des Auftraggebers (Anlage 12)
Versorgungssicherheit
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket (Anlage 13) - Eigenerklärung zur Einhaltung von Lieferfristen (Anlage 14.1) - Eigenerklärung Wechsel auf Alternativprodukt (Anlage 14.2)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Betriebs-, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung (Anlage 15.3)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB (Anlage 2) - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Anlage 3) - Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das … ganz lesen- Eigenerklärung gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB (Anlage 2) - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Anlage 3) - Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Anlage 4) - Erklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Anlage 5) - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Anlage 6) - Verzeichnis der Unterauftragnehmer/ Nachauftragnehmer (Anlage 7) - Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 8) - Erklärung zur Projektkommunikation (Anlage 9) - Optional: Nachweis der Mitgliedschaft in Fachverbänden (Anlage 16.7)
Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren im Bereich Lieferung polymerer Flockmittel (Anlage 15.1)
Eintragung in das Handelsregister
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 12 Monate) (Anlage 15.2)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2027
Vertragsende
30.04.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag umfasst einen Liefer- und Leistungszeitraum von zunächst einem Jahr mit Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre (max. 30.04.2031).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bei der Anlieferung sind die Warenanlieferungszeiten zu berücksichtigen: Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten wird keine Ware entgegengenommen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tag des Abschlusses der Rahmenvereinbarung gültigen Einheitspreisen (Anlage 2 Preisblatt Leitfaden zur Phase 2). Die Preise gelten als Festpreise für Lieferungen und Leistungen für den Vertragszeitraum. Um der Marktpreisentwicklung während der Vertr … ganz lesenAlle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tag des Abschlusses der Rahmenvereinbarung gültigen Einheitspreisen (Anlage 2 Preisblatt Leitfaden zur Phase 2). Die Preise gelten als Festpreise für Lieferungen und Leistungen für den Vertragszeitraum. Um der Marktpreisentwicklung während der Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen, erfolgt eine jährliche Überprüfung aller Einheitspreise immer zum 01.01. erstmals im Jahr 2028. Dabei liegt der Preisindex "Erzeugerpreisindex für chemische Erzeugnisse Deutschland" zu Grunde. Die Auswirkungen werden zu gleichen Anteilen vom AN sowie AG getragen. Der AN hat auf Verlangen Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
Hinweis
Die Ausschlusskriterien entsprechen den §§ 123, 124 GWB. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und Produktwirksamkeit müssen … ganz lesenDie Ausschlusskriterien entsprechen den §§ 123, 124 GWB. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und Produktwirksamkeit müssen vor Angebotsabgabe (Phase 2) Versuche (max. 4 Tage) auf der Anlage des Auftraggebers durchgeführt werden (Vor-Ort-Versuche). Daher werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) max. 3 Bewerber ausgewählt, welche alle geforderten Eignungskriterien erfüllen und gem. Wertungsmatrix die höchste Gesamtpunktzahl erreichen. Diese werden zur Vor-Ort-Versuchsdurchführung (vorauss. Feb.-März 2027) eingeladen und zur Angebotsabgabe (Phase 2) aufgefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Rahmenvereinbarung Lieferung polymere Flockmittel - ZKA Chemnitz

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 06.05.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 240 (Chemische Erzeugnisse) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d17d31d5-55ce-45a3-8044-d38ba241649a.