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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Webseiten www.kenn-dein-limit.de, www.kenn-dein-limit.info, www.iris-plattform.de inkl. Social Media

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_RV_48_23veröffentlicht 30.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 981 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,6 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,6 Mio. €
Laufzeit
34 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlich

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Onlinekommunikation der Jugend- sowie der Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ Dies umfasst die Website der Jugendkampagne (www.kenn-dein-limit.info) und die Social Media-Kanäle auf Instagram und YouTube; die Website der Erwachsenenkampagne (www.kenn-deinlimit.de) und die Social Media-Kanäle auf Facebook und Twitter; sowie die IRISPlattform (www.iris-plattform.de). Die technische Betreuung des Internetauftritts ist nicht Bestandteil der Ausschreibung, sondern wird von einem Dritten (im Folgenden Technikagentur genannt) ausgeführt.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
4.Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, die Historie und die Philosophie des Unternehmens, max. zwei DIN A4 Seiten. 5.Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung weshalb keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
6. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Kriterium
7. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) über früher ausgeführte abgeschlossene Aufträge, die die nachfolgenden Mindestanforderungen insgesamt mindestens einmal erfüllen und mit Angabe • des Auftraggebers (mit Ang … ganz lesen7. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) über früher ausgeführte abgeschlossene Aufträge, die die nachfolgenden Mindestanforderungen insgesamt mindestens einmal erfüllen und mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder EMail; Funktionspostfach ausreichend)), • der Bezeichnung des Projektes, • des Projektzeitraums und • des Projektinhalts. Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um ein Projekt handelt, das redaktionelle Beiträge auf Websites und in Social Media zum Gegenstand hatte. Mindestanforderungen: Zu 7: • Mindestens eine Referenz im Bereich Online-Medien / projektbezogene Onlineredaktion • Mindestens eine Referenz im Bereich Administration und Erstellung von Social-Media Content; • Mindestens eine Referenz im Bereich Community Management inkl. Erstellung von Community Guidelines und dem Umgang mit Hate Speech im Rahmen von Social Media Kommunikation. Die Referenz hatte das eigenständige (d.h. ohne laufende Kontrolle durch Auftraggeber sowie ohne Einzelfreigaben) Absetzen von Kommentaren im Namen des Auftraggebers/Kanals zum Gegenstand. Es wurde mit einem professionellen Social-Media-Tool für die Administration gearbeitet. Eine Referenz kann hierbei auch mehrere Mindestanforderungen abdecken.
Kriterium
8. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Folgende Profile sind hierbei zu besetzen: Projektleitung, Vertretung der Projektleitung und das Projektteam. Das Projektteam besteht aus … ganz lesen8. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Folgende Profile sind hierbei zu besetzen: Projektleitung, Vertretung der Projektleitung und das Projektteam. Das Projektteam besteht aus den für die Beratung zum Thema problematischer Alkoholkonsum bzw. Prävention von Gesundheitsrisiken durch Alkoholkonsum zuständigen Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen und gegebenenfalls weiteren Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen. Es sind daher mindestens drei Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Für die Projektleitung und deren Vertretung ist jeweils ein Qualifikationsprofil einzureichen. Für die beratende Person ein weiteres. Für das Team aus Mitarbeitenden sind so viele Profile einzureichen, wie der Bieter als erforderlich für die Leistungserbringung erachtet. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. a.Projektleitung und Vertretung der Projektleitung: Die nachfolgenden Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung sind als Mindestanforderung für die Projektleitung und die Vertretung der Projektleitung zu verstehen. Qualifikation: • einen Universitäts- oder Hochschulabschluss aus dem Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) Erfahrung: • Erfahrungen im Verfassen von populärwissenschaftlichen Texten in deutscher Sprache • Erfahrungen in Suchmaschinen-Optimierung bei der Erstellung und Redaktion von Texten • Grundkenntnisse im Themenfeld Gesundheit • Erfahrung (mind. 2 Jahre) in der Durchführung von digitalen Kommunikationsmaßnahmen nachgewiesen anhand von Referenzen zu abgeschlossenen Projektenaus den letzten drei Jahren unter Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend), • der Bezeichnung des Projektes, • des Projektzeitraums und • des Projektinhalts. Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen. b. Für die Beantwortung von Beratungsanfragen zum Thema problematischer Alkoholkonsum bzw. Prävention von Gesundheitsrisiken durch Alkoholkonsum zuständige(r) Mitarbeiter /Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen: Die nachfolgenden Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung sind als Mindestanforderung pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin zu verstehen. Qualifikation: • mindestens Hochschulabschluss zur/zum Diplom- Psychologin/Diplom-Psychologen, M.Sc. Psychologie oder Diplom-Sozialpädagoge/in / Master Soziale Arbeit • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) Erfahrung • Berufserfahrung in der Beratung zu Themen der Suchtprävention nachgewiesen anhand von Referenzen zu abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei Jahren unter Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)), • der Bezeichnung des Projektes, • des Projektzeitraums und • des Projektinhalts. c. soweit erforderlich: Mitarbeiter/Mitarbeiterin: Der Bewerber benennt die darüber hinaus für das ausgeschriebene Projekt vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gibt das jeweils vorgesehene Tätigkeitsfeld an. Je Mitarbeiter/in sind zudem in übersichtlicher Form die Qualifikation sowie die Berufserfahrung zu beschreiben (max. 1 Seite pro Person). Die nachfolgenden Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung sind als Mindestanforderung pro weiterem angebotenen Mitarbeiter bzw. weiterer angebotenen Mitarbeiterin zu verstehen. Qualifikation: • einen Universitäts- oder Hochschulabschluss aus dem Bereich Geistes- oder Sozialwissenschaften • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) Erfahrung: • Erfahrungen im …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
34 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.603.800 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
01.03.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Die Zuschlagserteilung steht in Anbetracht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 15.11.2023, Az. 2 BvF 1/22) und der damit einhergehenden ungesicherten Finanzierungslage unter dem Vorbehalt, dass hinreichende Hau … ganz lesenDie Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Die Zuschlagserteilung steht in Anbetracht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 15.11.2023, Az. 2 BvF 1/22) und der damit einhergehenden ungesicherten Finanzierungslage unter dem Vorbehalt, dass hinreichende Haushaltsmittel für den hier zu vergebenden Auftrag in dem wirksam beschlossenen Haushaltsplan für 2024 zur Verfügung stehen werden. Falls daher im noch zu beschließenden bzw. wirksamen Haushaltsplan für 2024 keine Finanzierung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehen wird, wird das Verfahren aufgehoben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

528vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.03.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40071dab-7789-471f-bf7e-fa48d647e533.