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Rahmenvereinbarung konstruktiver Ingenieurbau für Instandsetzungsleistungen

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI71989veröffentlicht 26.03.2024erstmals 26.03.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 923 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hessen (76 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
43
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 31 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung konstruktiver Ingenieurbau für Instandsetzungsleistungen, 7 Raumlose (Mitte, Nord, Ost, Süd, Südost, Südwest, West), 5-7 Gewerkelose je Raumlos - Mögliche Gewerkelose in den Raumlosen: Massivbau, Tiefbau, Stahlbau, Gerüstbau, Felssicherung, Korrosionsschutz, Betoninstandsetzung, Wärmetechnik. Die maximale Anzahl der je Gewerkelos vorgesehenen zu bindendenden Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) sind in den Beschreibungen zu den Losen enthalten.

Bei den in den LVen der Gewerkelose abgebildeten Mengen (Warenkorb) handelt es sich ausschließlich um kalkulatorische sowie für die Angebotswertung relevante Angaben. Ein Anspruch auf Beauftragung der Gesamtmengen besteht mit Ausnahme der in Anlage 2.28 durch den Auftraggeber je AN getätigten Mindestvergütungsumme nicht. Es wird eine generelle Leistungspflicht mit Ausnahmeregelung (Anlage 2.0.01) vereinbart. In den Gewerkelosen wird über die Vertragslaufzeit eine Preisgleitformel (Material, Lohn und Energie und fester Kostenanteil) entsprechend den Regelungen in Anlage 2.26 und 2.27 vereinbart. Der Bieter kann je Gewerkelos einen Staffelnachlass für jeden Einzelauftrag anbieten. Der Staffelnachlass wird im Rahmen der Wertung zu einem Wertungsnachlass zusammengezogen. Die festgelegten Staffeln und Gewichtungen sind in der Anlage 2.26 festgelegt. Die Hauptvertragslaufzeit der RV ist von 01.01.2025 bis 31.12.2027. Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für 36 Monate vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Die RV hat je Gewerkelos in den Raumlosen unterschiedliche Einzelvertragsabrufhöhen entsprechend §2 Absatz 2,1 der RV und siehe Einzellosbeschreibungen im Bekanntmachungstext.

Der Ablauf der Vergabe ist in Anlage 0.1.1 Verlauf des zweistufigen Vergabeverfahrens beschrieben. Anlage 0.1.2 enthält wichtige Bed. zum Teilnahmewettbewerb. Die Anlage 2.24 KIB-Basis Kommunikationspapier informiert über den finalen Verhandlungsprozess zum Vergabeverfahren. Einen Teil des finalen Verhandlungsprozesses bildet dabei die elektronische Verhandlung mit steigenden Nachlässen (sinkende Preise).

Gegenstand nach CPV

Lose43 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Raumlos Mitte, Gewerkelos 1 – Massivbau
3 Jahre–
2
Los 1 Raumlos Mitte, Gewerkelos 2 – Tiefbau
3 Jahre–
3
Los 1 Raumlos Mitte, Gewerkelos 3 – Stahlbau
3 Jahre–
4
Los 1 Raumlos Mitte, Gewerkelos 4 – Gerüstbau
3 Jahre–
5
Los 1 Raumlos Mitte, Gewerkelos 5 – Felssicherung
3 Jahre–
6
Los 1 Raumlos Mitte, Gewerkelos 7 – Betoninstandsetzung
3 Jahre–
7
Los 2 Raumlos Nord, Gewerkelos 1 – Massivbau
3 Jahre–
8
Los 2 Raumlos Nord, Gewerkelos 2 – Tiefbau
3 Jahre–
9
Los 2 Raumlos Nord, Gewerkelos 3 – Stahlbau
3 Jahre–
10
Los 2 Raumlos Nord, Gewerkelos 4 – Gerüstbau
3 Jahre–
11
Los 2 Raumlos Nord, Gewerkelos 7 – Betoninstandsetzung
3 Jahre–
12
Los 3 Raumlos Ost, Gewerkelos 1 – Massivbau
3 Jahre–
13
Los 3 Raumlos Ost, Gewerkelos 2 – Tiefbau
3 Jahre–
14
Los 3 Raumlos Ost, Gewerkelos 3 – Stahlbau
3 Jahre–
15
Los 3 Raumlos Ost, Gewerkelos 4 – Gerüstbau
3 Jahre–
16
Los 3 Raumlos Ost, Gewerkelos 6 – Korrosionsschutz
3 Jahre–
17
Los 3 Raumlos Ost, Gewerkelos 7 – Betoninstandsetzung
3 Jahre–
18
Los 3 Raumlos Ost, Gewerkelos 8 – Wärmetechnik
3 Jahre–
19
Los 4 Raumlos Süd, Gewerkelos 1 – Massivbau
3 Jahre–
20
Los 4 Raumlos Süd, Gewerkelos 2 – Tiefbau
3 Jahre–
21
Los 4 Raumlos Süd, Gewerkelos 3 – Stahlbau
3 Jahre–
22
Los 4 Raumlos Süd, Gewerkelos 4 – Gerüstbau
3 Jahre–
23
Los 4 Raumlos Süd, Gewerkelos 5 – Felssicherung
3 Jahre–
24
Los 4 Raumlos Süd, Gewerkelos 6 – Korrosionsschutz
3 Jahre–
25
Los 4 Raumlos Süd, Gewerkelos 7 – Betoninstandsetzung
3 Jahre–
26
Los 5 Raumlos Südost, Gewerkelos 1 – Massivbau
3 Jahre–
27
Los 5 Raumlos Südost, Gewerkelos 2 – Tiefbau
3 Jahre–
28
Los 5 Raumlos Südost, Gewerkelos 3 – Stahlbau
3 Jahre–
29
Los 5 Raumlos Südost, Gewerkelos 4 – Gerüstbau
3 Jahre–
30
Los 5 Raumlos Südost, Gewerkelos 5 – Felssicherung
3 Jahre–
31
Los 5 Raumlos Südost, Gewerkelos 7 – Betoninstandsetzung
3 Jahre–
32
Los 6 Raumlos Südwest, Gewerkelos 1 – Massivbau
3 Jahre–
33
Los 6 Raumlos Südwest, Gewerkelos 2 – Tiefbau
3 Jahre–
34
Los 6 Raumlos Südwest, Gewerkelos 3 – Stahlbau
3 Jahre–
35
Los 6 Raumlos Südwest, Gewerkelos 4 – Gerüstbau
3 Jahre–
36
Los 6 Raumlos Südwest, Gewerkelos 5 – Felssicherung
3 Jahre–
37
Los 7 Raumlos West, Gewerkelos 1 – Massivbau
3 Jahre–
38
Los 7 Raumlos West, Gewerkelos 2 – Tiefbau
3 Jahre–
39
Los 7 Raumlos West, Gewerkelos 3 – Stahlbau
3 Jahre–
40
Los 7 Raumlos West, Gewerkelos 4 – Gerüstbau
3 Jahre–
41
Los 7 Raumlos West, Gewerkelos 5 – Felssicherung
3 Jahre–
42
Los 7 Raumlos West, Gewerkelos 6 – Korrosionsschutz
3 Jahre–
43
Los 7 Raumlos West, Gewerkelos 7 - Betoninstandsetzung
3 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 5, 7, 8, 12, 13, 19, 20, 23, 26, 27, 30, 32, 33, 36, 37, 38, 41

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn … ganz lesen- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall- und Arbeitslosen-versicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße vorliegen. - Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben. - Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von §§ 1 ff. GWB und Artikel 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen u.ä. - Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. - Erklärung über den Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, soweit dieser die Leistung betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge: - Für den Fall fehlender oder unzureichender eigener Leistungskapazitäten: Erklärung des Bieters, dass er, sofern er beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit Teilleistungen des RV zu beauftragen, …
Kriterium
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit d … ganz lesen- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. - Für den Fall fehlender oder unzureichender eigener Leistungskapazitäten: Erklärung des Bieters, dass er, sofern er beabsichtigt, Drittunternehmen/ Nachunternehmer (NU) mit Teilleistungen des RV zu beauftragen, mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise der/des Drittunternehmen/ Nachunternehmer(s) vorlegen wird (Drittunternehmen/Nachunternehmer in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen): s.o. und Verpflichtungserklärung(en) des/der NU(s); Eigenerklärungen der/des NU(s) (mit Ausnahme einer Erklärung über den Verhaltenskodex); HPQ-Urkunde, wenn ein NU für Teilleistungen in der Instandsetzung im konstruktiven Ingenieurbau eingesetzt werden soll. - Für das Gewerkelos 1 Massivbau in den Raumlosen benötigt der Bieter einen Nachweis über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters, soweit bereits vorhanden; spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung (bzw. wenn ein NU zum Einsatz kommen soll, vom NU); Voraussetzung für Zuschlagserteilung; Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU (§6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach §7 AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und jedem Nachunternehmer vorzulegen. Hinweis: Sollte ein Teilnehmer am Vergabeverfahren die Voraussetzung nicht erfüllen, kann er diese über Eignungsleihe mit der Anlage 2.7 mit dem Angebot gemeldeten Nachunternehmer erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige optionale Verlängerungsmöglichkeit seitens des AG (36 Monate) vom 01.01.2028 - 31.12.2030
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Für das Gewerkelos 1 Massivbau in den Raumlosen benötigt der Bieter einen Nachweis über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters, soweit bereits vorhanden; spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung (bzw. wenn ein NU zum Einsatz kommen … ganz lesenLeistung: - Für das Gewerkelos 1 Massivbau in den Raumlosen benötigt der Bieter einen Nachweis über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters, soweit bereits vorhanden; spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung (bzw. wenn ein NU zum Einsatz kommen soll, vom NU); Voraussetzung für Zuschlagserteilung; Die Transporte sollen im regelspurigen öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden. Nach AEG sind hierfür sowohl die Zulassung als EVU (§6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder einer nationalen Bescheinigung nach §7 AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die Bescheinigungen sind von jedem Bieter und jedem Nachunternehmer vorzulegen. Hinweis: Sollte ein Teilnehmer am Vergabeverfahren die Voraussetzung nicht erfüllen, kann er diese über Eignungsleihe mit der Anlage 2.7 mit dem Angebot gemeldeten Nachunternehmer erfüllen.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es werden max. 4 Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) im Los vertraglich gebunden. Beauftragung bis zu 400 TEUR je Einzelvertrag. Bei den in den LVen der Gewerkelose abgebildeten Mengen (Warenkorb) handelt es sich ausschließlich um kalkulatorische sowie für die Angebotswertung relevante Angaben. … ganz lesenEs werden max. 4 Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) im Los vertraglich gebunden. Beauftragung bis zu 400 TEUR je Einzelvertrag. Bei den in den LVen der Gewerkelose abgebildeten Mengen (Warenkorb) handelt es sich ausschließlich um kalkulatorische sowie für die Angebotswertung relevante Angaben. Ein Anspruch auf Beauftragung der Gesamtmengen besteht mit Ausnahme der in Anlage 2.28 durch den Auftraggeber festgelegten Mindestvergütungssumme nicht. Es wird eine generelle Leistungspflicht mit Ausnahmeregelung (Anlage 2.0.01) vereinbart. In den Gewerkelosen wird über die Vertragslaufzeit eine Preisgleitformel (Material, Lohn und Energie und fester Kostenanteil) entsprechend den Regelungen in Anlage 2.26 und 2.27 vereinbart. Der Bieter kann je Gewerkelos einen Staffelnachlass für jeden Einzelauftrag anbieten. Der Staffelnachlass wird im Rahmen der Wertung zu einem Wertungsnachlass zusammengezogen. Die festgelegten Staffeln und Gewichtungen sind in der Anlage 2.26 festgelegt. Die Hauptvertragslaufzeit der RV ist von 01.01.2025 bis 31.12.2027. Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für 36 Monate vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Der Ablauf der Vergabe ist in Anlage 0.1.1 Verlauf des zweistufigen Vergabeverfahrens beschrieben. Anlage 0.1.2 enthält wichtige Bed. Zum Teilnahmewettbewerb. Die Anlage 2.24 KIB-Basis Kommunikationspapier informiert über den finalen Verhandlungsprozess zum Vergabeverfahren. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - keine PQ erforderlich (erforderliche HPQ siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem An … ganz lesenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße vorliegen. - Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben. - Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von §§ 1 ff. GWB und Artikel 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordern …

Lose 3, 9, 14, 21, 28, 34, 39

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn … ganz lesen- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall- und Arbeitslosen-versicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße vorliegen. - Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben. - Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von §§ 1 ff. GWB und Artikel 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen u.ä. - Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. - Erklärung über den Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, soweit dieser die Leistung betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge: - Für den Fall fehlender oder unzureichender eigener Leistungskapazitäten: Erklärung des Bieters, dass er, sofern er beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit Teilleistungen des RV zu beauftragen, …
Kriterium
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit d … ganz lesen- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. - Für den Fall fehlender oder unzureichender eigener Leistungskapazitäten: Erklärung des Bieters, dass er, sofern er beabsichtigt, Drittunternehmen/ Nachunternehmer (NU) mit Teilleistungen des RV zu beauftragen, mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise der/des Drittunternehmen/ Nachunternehmer(s) vorlegen wird (Drittunternehmen/Nachunternehmer in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen): s.o. und Verpflichtungserklärung(en) des/der NU(s); Eigenerklärungen der/des NU(s) (mit Ausnahme einer Erklärung über den Verhaltenskodex); HPQ-Urkunde, wenn ein NU für Teilleistungen in der Instandsetzung im konstruktiven Ingenieurbau eingesetzt werden soll. - Gewerkelos 3 Stahlbau in den Raumlosen: Vorlage der Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005, soweit bereits vorhanden, eine gültige Urkunde bzw. Nachweis eines eingeleiteten Verfahrens zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs; Vorlage einer gültigen HPQ-Urkunde spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung; eine gültige HPQ-Urkunde ist Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung. Hinweis: Sollte ein Teilnehmer am Vergabeverfahren die Voraussetzung nicht erfüllen, kann er diese über Eignungsleihe mit der Anlage 2.7 mit dem Angebot gemeldeten Nachunternehmer erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige optionale Verlängerungsmöglichkeit seitens des AG (36 Monate) vom 01.01.2028 - 31.12.2030
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Gewerkelos 3 Stahlbau in den Raumlosen: Vorlage der Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005, soweit bereits vorhanden, eine gültige Urkunde bzw. Nachweis eines eingeleiteten Verfahrens zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs; Vorlage einer gültigen HPQ-Urkun … ganz lesenLeistung: - Gewerkelos 3 Stahlbau in den Raumlosen: Vorlage der Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005, soweit bereits vorhanden, eine gültige Urkunde bzw. Nachweis eines eingeleiteten Verfahrens zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs; Vorlage einer gültigen HPQ-Urkunde spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung; eine gültige HPQ-Urkunde ist Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung. Hinweis: Sollte ein Teilnehmer am Vergabeverfahren die Voraussetzung nicht erfüllen, kann er diese über Eignungsleihe mit der Anlage 2.7 mit dem Angebot gemeldeten Nachunternehmer erfüllen.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es werden max. 3 Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) im Los vertraglich gebunden. Beauftragung bis zu 400 TEUR je Einzelvertrag. Bei den in den LVen der Gewerkelose abgebildeten Mengen (Warenkorb) handelt es sich ausschließlich um kalkulatorische sowie für die Angebotswertung relevante Angaben. … ganz lesenEs werden max. 3 Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) im Los vertraglich gebunden. Beauftragung bis zu 400 TEUR je Einzelvertrag. Bei den in den LVen der Gewerkelose abgebildeten Mengen (Warenkorb) handelt es sich ausschließlich um kalkulatorische sowie für die Angebotswertung relevante Angaben. Ein Anspruch auf Beauftragung der Gesamtmengen besteht mit Ausnahme der in Anlage 2.28 durch den Auftraggeber festgelegten Mindestvergütungssumme nicht. Es wird eine generelle Leistungspflicht mit Ausnahmeregelung (Anlage 2.0.01) vereinbart. In den Gewerkelosen wird über die Vertragslaufzeit eine Preisgleitformel (Material, Lohn und Energie und fester Kostenanteil) entsprechend den Regelungen in Anlage 2.26 und 2.27 vereinbart. Der Bieter kann je Gewerkelos einen Staffelnachlass für jeden Einzelauftrag anbieten. Der Staffelnachlass wird im Rahmen der Wertung zu einem Wertungsnachlass zusammengezogen. Die festgelegten Staffeln und Gewichtungen sind in der Anlage 2.26 festgelegt. Die Hauptvertragslaufzeit der RV ist von 01.01.2025 bis 31.12.2027. Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für 36 Monate vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Der Ablauf der Vergabe ist in Anlage 0.1.1 Verlauf des zweistufigen Vergabeverfahrens beschrieben. Anlage 0.1.2 enthält wichtige Bed. Zum Teilnahmewettbewerb. Die Anlage 2.24 KIB-Basis Kommunikationspapier informiert über den finalen Verhandlungsprozess zum Vergabeverfahren. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - keine PQ erforderlich (erforderliche HPQ siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem An … ganz lesenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße vorliegen. - Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben. - Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von §§ 1 ff. GWB und Artikel 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordern …

Lose 4, 6, 10, 11, 15, 16, 17, 18, 22, 24, 25, 29, 31, 35, 40, 42, 43

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
Kriterium
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn … ganz lesen- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall- und Arbeitslosen-versicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße vorliegen. - Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben. - Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von §§ 1 ff. GWB und Artikel 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen u.ä. - Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. - Erklärung über den Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, soweit dieser die Leistung betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge: - Für den Fall fehlender oder unzureichender eigener Leistungskapazitäten: Erklärung des Bieters, dass er, sofern er beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit Teilleistungen des RV zu beauftragen, …
Kriterium
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit d … ganz lesen- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. - Für den Fall fehlender oder unzureichender eigener Leistungskapazitäten: Erklärung des Bieters, dass er, sofern er beabsichtigt, Drittunternehmen/ Nachunternehmer (NU) mit Teilleistungen des RV zu beauftragen, mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise der/des Drittunternehmen/ Nachunternehmer(s) vorlegen wird (Drittunternehmen/Nachunternehmer in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen): s.o. und Verpflichtungserklärung(en) des/der NU(s); Eigenerklärungen der/des NU(s) (mit Ausnahme einer Erklärung über den Verhaltenskodex); HPQ-Urkunde, wenn ein NU für Teilleistungen in der Instandsetzung im konstruktiven Ingenieurbau eingesetzt werden soll.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige optionale Verlängerungsmöglichkeit seitens des AG (36 Monate) vom 01.01.2028 - 31.12.2030
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es werden max. 3 Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) im Los vertraglich gebunden. Beauftragung bis zu 200 TEUR je Einzelvertrag. Bei den in den LVen der Gewerkelose abgebildeten Mengen (Warenkorb) handelt es sich ausschließlich um kalkulatorische sowie für die Angebotswertung relevante Angaben. … ganz lesenEs werden max. 3 Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) im Los vertraglich gebunden. Beauftragung bis zu 200 TEUR je Einzelvertrag. Bei den in den LVen der Gewerkelose abgebildeten Mengen (Warenkorb) handelt es sich ausschließlich um kalkulatorische sowie für die Angebotswertung relevante Angaben. Ein Anspruch auf Beauftragung der Gesamtmengen besteht mit Ausnahme der in Anlage 2.28 durch den Auftraggeber festgelegten Mindestvergütungssumme nicht. Es wird eine generelle Leistungspflicht mit Ausnahmeregelung (Anlage 2.0.01) vereinbart. In den Gewerkelosen wird über die Vertragslaufzeit eine Preisgleitformel (Material, Lohn und Energie und fester Kostenanteil) entsprechend den Regelungen in Anlage 2.26 und 2.27 vereinbart. Der Bieter kann je Gewerkelos einen Staffelnachlass für jeden Einzelauftrag anbieten. Der Staffelnachlass wird im Rahmen der Wertung zu einem Wertungsnachlass zusammengezogen. Die festgelegten Staffeln und Gewichtungen sind in der Anlage 2.26 festgelegt. Die Hauptvertragslaufzeit der RV ist von 01.01.2025 bis 31.12.2027. Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für 36 Monate vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2030. Der Ablauf der Vergabe ist in Anlage 0.1.1 Verlauf des zweistufigen Vergabeverfahrens beschrieben. Anlage 0.1.2 enthält wichtige Bed. Zum Teilnahmewettbewerb. Die Anlage 2.24 KIB-Basis Kommunikationspapier informiert über den finalen Verhandlungsprozess zum Vergabeverfahren. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - keine PQ erforderlich;
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem An … ganz lesenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße vorliegen. - Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben. - Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von §§ 1 ff. GWB und Artikel 101 AEUV (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordern …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.363vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (2.500 Lose mit Angabe)
350.676 €Zuschlagswert im Median
144.532 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 580 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 29.04.2024 auf 29.04.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 29.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed5209c1-60a3-4684-9fd4-faffb3d0d6a4.