Rahmenvereinbarung Konditionierung Restloch 112 (Vergabenummer 2402400110)
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg
Aktenzeichen 2402400110veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,48 Mio. €
- Laufzeit
- 15 Monate
- 01.10.2024 – 31.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,48 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 5,6 Mio. €
- Laufzeit
- 15 Monate01.10.2024 – 31.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Senftenberg01968, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Ziel der Konditionierung des RL 112 ist die Gewässergüteverbesserung der stark bergbaulich geprägten Vorfluter/Seen der kleinen Restlochkette und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende und verankerte Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass ca. 3-6x wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Zeitraum 01/2026 bis 06/2026 wird optional vergeben. - 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Konditionierungsanlage - 15 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage - 15 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit - ca. 5.250 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren - ca. 210 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit) - ca. 64 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage - 15 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung - 2 Psch. Jahresbericht erstellen - 1 Psch. Baustelle beräumen
Option: - 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage - 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit - ca. 2.400 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren - ca. 96 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit) - ca. 24 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage - 6 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung - 1 Psch. Jahresbericht erstellen - 1 Psch. Baustelle beräumen
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Beschreibung des Loses
Ziel der Konditionierung des RL 112 ist die Gewässergüteverbesserung der stark bergbaulich geprägten Vorfluter/Seen der kleinen Restlochkette und damit Verhinderung der Versauerung der Scharzen Elster. Die Konditionierung muss so lange erfolgen, bis die WBA Plessa in den Regeletrieb gegangen ist. Die Konditionierung soll über eine mobile, schwimmende und verankerte Austragseinheit mittels Kalkhydrat erfolgen. Es ist durchschnittlich davon auszugehen, dass ca. 3-6x wöchentlich ca. 25 t Kalkhydrat täglich in das RL 112 eingebracht werden müssen. Die Neutralisationsmaßnahmen sollen durch eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung begleitet werden. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Der Zeitraum 01/2026 bis 06/2026 wird optional vergeben. - 1 Psch. Baustelle einrichten einschließlich Konditionierungsanlage - 15 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage - 15 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit - ca. 5.250 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren - ca. 210 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit) - ca. 64 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage - 15 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung - 2 Psch. Jahresbericht erstellen - 1 Psch. Baustelle beräumen
Option: - 6 Monate Baustelle vorhalten einschließlich Konditionierungsanlage - 6 Monate Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit - ca. 2.400 to Neutralisationsmittel liefern und über mobile Austragseinheit dosieren - ca. 96 Tage Betrieb der Konditionierungsanlage (Nachsorgeneutralisation mittels mobiler pontongestützter Austragseinheit) - ca. 24 Tage Klarwasserbetrieb der Konditionierungsanlage - 6 Monate Anlagenbetrieb, Dokumentation und Ingenieurtechnische Fachbegleitung - 1 Psch. Jahresbericht erstellen - 1 Psch. Baustelle beräumen
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der An-gebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV.
Gegenstand nach CPV
- 90733400Behandlung von OberflächengewässernHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- niedrigster Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Beauftragung der Option erfolgt unter einseitiger Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: Die Konditionierung des RL 112 muss bis zur Inbetriebnahme bzw. dem Regelbetrieb der WBA Plessa fortgeführt werden. Sollte Ende 2025 ein erfolgreicher Betrieb de … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung der Option erfolgt unter einseitiger Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: Die Konditionierung des RL 112 muss bis zur Inbetriebnahme bzw. dem Regelbetrieb der WBA Plessa fortgeführt werden. Sollte Ende 2025 ein erfolgreicher Betrieb der WBA Plessa nicht in Aussicht stehen, werden die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2026 als Option vereinbart. Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt im IV. Quartal 2025. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 5.600.481 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrun … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht! Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen! Das Formblatt "Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" ist mit dem Angebot unterzeichnet eunzureichen. Der Betreibervertrag w … ganz lesenkürzer
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht! Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen! Das Formblatt "Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" ist mit dem Angebot unterzeichnet eunzureichen. Der Betreibervertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Mit dem wöchentlichen Abruf gemäß Dosieremp-fehlung werden die Einsatztage pro Woche, der Eintragsort, der Volumenstrom, die Feststoff-konzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis des Kalkproduktes, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie der Eintragsstart und die Eintragsdauer pro Woche benannt. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleis-tungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Pla-nungstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge bei den auszutragenden Neutralisationsmittelmengen noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 3 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die wöchentli-che Dosierempfehlung enthält in der Regel auch optional/e Einsatztag/e, die im Ergebnis des wöchentlichen Monitorings ggf. kurzfristig (1-2 Werktage) beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind dann auf Nachweis abzurechnen. Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben: - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Formblatt 221/222 - Preisermittlung - Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) - - Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend) - - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k) EU-VO 2022-576. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 223 -Aufgliederung der Einheitspreise - Kalkulationsgrundlagen/Urkalkulation - bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten. Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer vom ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Bei erforderlichen Vermessungsarbeiten ist die LMBV-Richtlinie „Durchführung von Vermessungsarbeiten (RL Verm LMBV) in den Sanierungsbereichen Lausitz und Mitteldeutschland" zu berücksichtigen. Vom Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal die entsprechenden Qualifikationen besitzt und nachweislich geschult wurde. Zur Baustelleneröffnung sind folgende Nachweise durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben: Die für die Ausführung maßgeblich vorgesehene Gerätetechnik (Formblatt LMBV-GV) Produktdatenblätter der Kalkprodukte Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis für die mobile Austragseinheit Nachweis für die winterfeste Auslegung der Austragseinheit ist über eine Berechnung zum Eisdruck zu erbringen. Die gesamte Anlage …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 01968 Senftenberg
- Website
- lmbv-einkauf.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- WildVet2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.06.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c5fea431-4b7f-4355-a514-d5a85b0e7aa2.