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vergebenEU-weitDienstleistungen

Rahmenvereinbarung Kommunikationsleistungen

GB infraVelo GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen E 2025-72 iVveröffentlicht 19.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12099, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität und Präsentation der vorzulegenden Konzeptskizze30 %
  • Qualifikation der verantwortlichen Personen25 %
  • Darstellung des Prozesses und der Zusammenarbeit15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 3.000Preisblatt (2000 Punkte): Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nach Eurobeträgen. Der Gesamt-Eurobetrag netto des jeweiligen Angebots im Preisblatt wird in Punkte umgerechnet. Hierfür wird zwischen dem niedrigsten Preis (volle Punktzahl im Kriterium Preis) und dem 2-fachen niedrigsten Preis (0 Punkte im Kriterium Preis) linear interpoliert. Punkte=((2 x Mindestangebot-Angebotssumme)x maximal erreichbare Punktzahl Preis)/Mindestangebot. Dabei wird kaufmännisch auf volle Punkte gerundet. Stundensätze (1000 Punkte): Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nach Eurobeträgen. Der Gesamt-Eurobetrag netto der Stundensätze wird in Punkte umgerechnet. Hierfür wird zwischen dem niedrigsten Betrag (volle Punktzahl im Kriterium Stundensatz) und dem 2-fachen niedrigsten Betrag (0 Punkte im Kriterium Stundensatz) linear interpoliert. Punkte=((2 x Mindestangebot-Stundensätze)x maximal erreichbare Punktzahl Preis)/Mindestangebot. Dabei wird kaufmännisch auf volle Punkte gerundet.
Qualität
Qualität und Präsentation der vorzulegenden KonzeptskizzeGewichtung (Punkte, genau) 3.000Qualität und Präsentation der vorzulegenden Konzeptskizze: Skizze zur Konzeption und Umsetzung (Kreation, Text, Grafik) einer Digitalkampagne (Social-Media Kanäle, lokale Plattformen und Medien) zur Bewerbung von Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen Auswertungsfaktoren: Aufgabenverständnis, methodische Herangehensweise, Verständlichkeit und Aufbereitung Überzeugende Konzeption & Umsetzung Gesamteindruck Präsentation Die aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu von dem/der Bieter*in vorgebrachten Informationen.
Qualität
Qualifikation der verantwortlichen PersonenGewichtung (Punkte, genau) 2.500Qualifikation der verantwortlichen Personen: Berufliche Qualifikation der Projektleiterin/des Projektleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt voneinander bewertet. (1) Verantwortung von Projektleiter*in und Stellvertreter*in zusammengerechnet für die strategische Beratung und Umsetzung des Corporate Designs von Kunden mit gesellschaftspolitischen Anliegen und Projekten, vorzugsweise aus dem Bereich Mobilität, Infrastruktur, Umweltschutz oder Radverkehr in den Jahren 2022–2024. (2) Mitwirkung von Projektleiter*in und Stellvertreter*in zusammengerechnet in dem Aufgabenbereich Entwicklung und Umsetzung von Online- und/oder Print-Materialien für die Information und Partizipation unterschiedlicher Zielgruppen in den Jahren 2022–2024. (3) Qualifikation der verantwortlichen Personen für Konzeption und Umsetzung von öffentlichen Auftritten oder Messen oder anderen Veranstaltungen für vergleichbare Aufgaben der hier zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2022–2024. (4) Qualifikation der verantwortlichen Person für Konzeption/Kreation von audiovisuellen Produkten und/oder Produkten für Social-Media-Kanäle für vergleichbare Aufgaben der hier zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2022–2024.
Qualität
Darstellung des Prozesses und der ZusammenarbeitGewichtung (Punkte, genau) 1.500Darstellung des Prozesses und der Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bei einem neuen Auftrag. Auswertungsfaktoren: Überzeugende und nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise; Darstellung der relevanten Schritte mit Auftragsklärung, Angebot, Briefing, Abstimmungen, Timings etc.; Arbeitsweise intern im Team/im Unternehmen. Die aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu von dem/der Bieter*in vorgebrachten Informationen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str.105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BEST FRIEND Agentur für Kommunikation GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae968f12-4113-410b-a2d2-f2fc43e79011.