Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Amt für Bundesbau beim Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-GB-26-1038000-4121.04veröffentlicht 30.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 30.11.2026 – 29.11.2028
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
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- Rahmenvereinbarung für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage.Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre30.11.2026 – 29.11.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 39 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Tagenan Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 6 Tagennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 6 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 22 TagenLaufzeit bis 29.11.2028
- Bindefrist endetin 60 Tagen66 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung- und Inspektion für Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Schleswig-Holstein. _________________________________________________________________________________________________ Im Zuge von Bestandsaufnahmen zur Erstellung von LAKs (Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzepten), Gewährleistungsabnahmen von Kanalsanierungsmaßnahmen, Kanalinspektionen vor Kanalsanierungsmaßnahmen, sowie Abnahmeinspektionen von Kanalsanierungsmaßnahmen sollen Schmutz- und / oder Regenwasserkanalisationen von Liegenschaften des Bundes vollständig und/oder teilweise gereinigt und auf Schäden untersucht werden. Die entsprechenden Liegenschaften können der beigefügten Liste entnommen werden. Es handelt sich um Liegenschaften mit weniger als 100 m Kanallänge bis zu mehreren Kilometern Kanalnetz. _________________________________________________________________________________________________ Hinweis: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Jeder Bieter kann Wünsche in Form einer Liste äußern, welches Los er vordringlich gewinnen möchte, sollte er der Bestbietende in mehreren Losen sein. Er erhält dann das Los, das in seiner persönlichen Liste auf Rang 1 ist. Fehlt diese Liste steht es der Vergabestelle frei das zu gewinnende Los festzusetzen. D. h. Im ersten Schritt wird geprüft, welcher Bieter welches Los gewinnt. Sollte jeder Bieter jeweils nur ein Los gewinnen, kommt das Verfahren nicht zur Anwendung. Wenn ein Bieter 2 Lose gewinnt erhält er den Zuschlag auf das Los, dass in seiner Wunschliste den höheren Platz hat. Der Gewinn des anderen Loses entfällt dann und es gewinnt das Los derjenige, der in dem Los auf Rang 2 ist. Sollte bei diesem Verfahren ein unwirtschaftliches Angebot den Zuschlag erhalten sollen, dann behält sich die Vergabestelle vor, die unwirtschaftlichen Lose aufzuheben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu auszuschreiben. _________________________________________________________________________________________________ Die Ausschreibung wird in folgende regionale Lose aufgeteilt: Los 1: Flensburg Glücksburg Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg Los 3: Rendsburg-Eckernförde Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen Los 5: Kiel Neumünster Lübeck _________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum: Los 1: 710.000,00 € netto. Los 2: 1.480.000,00 € netto. Los 3: 930.000,00 € netto. Los 4: 820.000,00 € netto. Los 5: 1.540.000,00 € netto. Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Flensburg Glücksburg Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion Los 1: Flensburg Glücksburg Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum: Los 1: 710.000,00 € netto. Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. | 2 Jahre | – |
| 2 | Nordfriesland Schleswig-Flensburg Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion Los 2: Nordfriesland Schleswig-Flensburg Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum: Los 2: 1.480.000,00 € netto. Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. | 2 Jahre | – |
| 3 | Rendsburg-Eckernförde Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion Los 3: Rendsburg-Eckernförde Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum: Los 1: 930.000,00 € netto. Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. | 2 Jahre | – |
| 4 | Pinneberg Steinburg Dithmarschen Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion Los 4: Pinneberg Steinburg Dithmarschen Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum: Los 1: 820.000,00 € netto. Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. | 2 Jahre | – |
| 5 | Kiel Neumünster Lübeck Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion Los 5: Kiel Neumünster Lübeck Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum: Los 1: 1.540.000,00 € netto. Mit Erreichen dieser Höchstwerte endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 9. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis (GAEB) je Los. 10. Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223).
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- 1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
- Spezifischer Jahresumsatz
- 2. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Kanalinspektion- und Reinigung) je Los, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- 3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- 4. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Kanalinspektion- und Reinigung, vergleichbar mit dem Leistungsumfang der von Ihnen eingereichten Angebote) je Los hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 und höchstens 5 Kunden der letzten drei Jahre (2023-2025) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unte … ganz lesenkürzer
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. b) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, ist eine Eigenerklärung über die Eignung des Nachunternehmens vorzulegen und mit auftragsspezifischen Einzelnachweisen zu ergänzen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
6. Eigenerklärung oder Nachweis, dass eine Eintragung in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) vorliegt. a) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung oder Nachweis, dass eine Eintragung in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) vorliegt. a) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Hinweis: Die GMSH behält sich vor, sich die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen, durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, bestätigen zu lassen. 7. Nachweis der Einhaltung der Güte und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Kanalbau e. V. (RALGZ 961) betreffend die Beurteilungsgruppen „I“, „R“ und "D". Dieser Nachweis kann durch das entsprechende Zertifikat RAL.GZ 961 oder Fremdüberwachungsvertrag erfolgen, in dem die Erfüllung der vorgenannten Bestimmungen festgestellt ist. Soweit bei Angebotsabgabe noch kein Fremdüberwachungs-vertrag besteht, ist ein Nachweis der fremdüberwachenden Stelle erforderlich, dass die Anforderungen der vor-genannten Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt werden (vorgezogene Erstprüfung entsprechend Abschnitt 4.1 der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961); darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass der Bieter sich im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung zur Gütesicherung entsprechend Abschnitt 4.2 und 4.3 der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 (Eigen- und Fremdüberwachung) verpflichtet.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- 8. Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter, bei besonders dringlichen Arbeiten (Gefahr im Verzug o.ä.), die vom Auftraggeber in den gängigen Geschäftszeiten von 09:00 - 16:00 Uhr gemeldet werden, eine Reaktionszeit von weniger als 3 Tagen verbindlich einhält.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.11.2026
- Vertragsende
- 29.11.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate. Der Vertragsbeginn ist der 30.11.2026. Der Vertrag läuft mindestens für 24 Monate bis zum 29.11.2028. Im Anschluss an die die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag n … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate. Der Vertragsbeginn ist der 30.11.2026. Der Vertrag läuft mindestens für 24 Monate bis zum 29.11.2028. Im Anschluss an die die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 29.11.2029.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 710.000 €
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 66 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.11.2026, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). _________________________________________________________________________________________________ Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). _________________________________________________________________________________________________ Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. _________________________________________________________________________________________________ Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise") _________________________________________________________________________________________________ 11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 12. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt). 13. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten). 14. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbszentralregister keine negativen Eintragungen enthält. 15. Im Falle, dass der Bieter sich für mehrere Lose bewirbt, ist eine Auflistung mit allen angebotenen Losen abzugeben, in der eine Rangfolge der favorisierten Lose, beginnend mit Rang 1 (Favorit), enthalten ist. Auf gesondertes Verlangen: 1. Formblatt 221 2. Formblatt 222 3. Formblatt 124
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Amt für Bundesbau beim Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Anschrift
- 24103 Kiel
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Lutz Kegel3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f9836b6-ab0d-4fa8-829f-bd6180172a25.