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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung juristische Beratung zur Energietransformation im Land Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 13-2026veröffentlicht 03.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 169 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 43 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
970 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität und Plausibilität des rechtlichen Beratungskonzeptes50 %
  • Berufliche Qualifizierung/Expertise20 %
  • Angebotspreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für juristische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit der Energietransformation im Land Brandenburg für die Dauer von 4 Jahren

Beschreibung des Loses

Juristische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung - zur Positionsentwicklung (Meinungsbildung) für das Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Energietransformation, - deren Auswirkungen auf Unternehmen mit einem hohen Verwendungsanteil an konventionellen Energierohstoffen und konventionelle Energieerzeugungsunternehmen mit relevantem Marktanteil am Strom- und Wärmemarkt, - Neuverhandlung relevanter Vertragswerke und - Erarbeitung eines "Frühwarnsystems" zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Energierohstofffördernden Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst fünf Leistungsbestandteile: juristische Beratung, juristische Beratung und juristische Begleitung bei der Neufassung von Vertragswerken, Kontinuierliche Überprüfung der Energietransformationsentwicklung, Kontinuierliche Energiemarktanalyse, Jährliche Berichterstattung über potenzielle Risiken, Warnzeichen oder Unwägbarkeiten. Beratungsmandaten sind das MWEKE und seine nachgeordnete Behörde das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität und Plausibilität des rechtlichen Beratungskonzeptes50 %
Berufliche Qualifizierung/Expertise20 %
Angebotspreis30 %
Qualität
Qualität und Plausibilität des rechtlichen Beratungskonzeptesdarin folgende Unterkriterien: a. Konzept (mit Angabe genutzter Tools) zur kontinuierlichen Überprüfung der Energietransformationsentwicklung sowie des Energiemarktes; b. Konzept (mit Angabe genutzter Tools) zur Entwicklung eines "Frühwarnsystems" zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Energierohstofffördernden Unternehmen c. Steckbrief zu Verhandlungen von Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem Kohleausstieg und der Energietransformation d. Steckbrief zur Juristischen Beratung und Begleitung der Beihilfe im Kontext der Energietransformation und dem Kohleausstieg e. methodischen Vorgehensweise, Arbeits- und Zeitplan, interne und externe Koordination, Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie mit den weiteren Akteuren
Qualität
Berufliche Qualifizierung/ExpertiseBerufliche Qualifizierung/Expertise des von dem Bieter für die Ausführung des Auftrags konkret vorgeschlagenen Personals unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des jeweiligen Teams sowie der Erfahrung und des beruflichen Werdegangs der betroffenen Personen, die erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben
Preis
Angebotspreisgem. Preisblatt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG behält sich das Recht vor, Abrufe zu tätigen, die bis zu 30 % über dem geschätzten Auftragswert von 970.000 EUR netto liegen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
10-Tages-Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hat ein Bewerber/Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diesen innerhalb von 10 Tagen zu rügen, wenn er ihn erfolgreich zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens machen will. 15-Tages-Frist (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4GWB) … ganz lesen10-Tages-Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hat ein Bewerber/Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diesen innerhalb von 10 Tagen zu rügen, wenn er ihn erfolgreich zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens machen will. 15-Tages-Frist (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4GWB). Ein Bewerber/Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig. 30-Tages-Frist und 6-Monats-Frist (§ 135 Abs.2 Nr. 1 GWB). Ein Bewerber/Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHMHZ02#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berllin2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Kontakt
vergabestelle@mweke.brandenburg.de

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 392a157e-7e5f-4a63-b0c8-7cbeddf1847b.