Rahmenvereinbarung juristische Beratung zur Energietransformation im Land Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen 13-2026veröffentlicht 03.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 970 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 43 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 970 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Potsdam14473, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität und Plausibilität des rechtlichen Beratungskonzeptes50 %
- Berufliche Qualifizierung/Expertise20 %
- Angebotspreis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für juristische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit der Energietransformation im Land Brandenburg für die Dauer von 4 Jahren
Beschreibung des Loses
Juristische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung - zur Positionsentwicklung (Meinungsbildung) für das Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Energietransformation, - deren Auswirkungen auf Unternehmen mit einem hohen Verwendungsanteil an konventionellen Energierohstoffen und konventionelle Energieerzeugungsunternehmen mit relevantem Marktanteil am Strom- und Wärmemarkt, - Neuverhandlung relevanter Vertragswerke und - Erarbeitung eines "Frühwarnsystems" zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Energierohstofffördernden Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst fünf Leistungsbestandteile: juristische Beratung, juristische Beratung und juristische Begleitung bei der Neufassung von Vertragswerken, Kontinuierliche Überprüfung der Energietransformationsentwicklung, Kontinuierliche Energiemarktanalyse, Jährliche Berichterstattung über potenzielle Risiken, Warnzeichen oder Unwägbarkeiten. Beratungsmandaten sind das MWEKE und seine nachgeordnete Behörde das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität und Plausibilität des rechtlichen Beratungskonzeptesdarin folgende Unterkriterien: a. Konzept (mit Angabe genutzter Tools) zur kontinuierlichen Überprüfung der Energietransformationsentwicklung sowie des Energiemarktes; b. Konzept (mit Angabe genutzter Tools) zur Entwicklung eines "Frühwarnsystems" zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Energierohstofffördernden Unternehmen c. Steckbrief zu Verhandlungen von Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem Kohleausstieg und der Energietransformation d. Steckbrief zur Juristischen Beratung und Begleitung der Beihilfe im Kontext der Energietransformation und dem Kohleausstieg e. methodischen Vorgehensweise, Arbeits- und Zeitplan, interne und externe Koordination, Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie mit den weiteren Akteuren
- Qualität
- Berufliche Qualifizierung/ExpertiseBerufliche Qualifizierung/Expertise des von dem Bieter für die Ausführung des Auftrags konkret vorgeschlagenen Personals unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des jeweiligen Teams sowie der Erfahrung und des beruflichen Werdegangs der betroffenen Personen, die erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben
- Preis
- Angebotspreisgem. Preisblatt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der AG behält sich das Recht vor, Abrufe zu tätigen, die bis zu 30 % über dem geschätzten Auftragswert von 970.000 EUR netto liegen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
10-Tages-Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hat ein Bewerber/Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diesen innerhalb von 10 Tagen zu rügen, wenn er ihn erfolgreich zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens machen will. 15-Tages-Frist (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4GWB) … ganz lesenkürzer
10-Tages-Frist (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hat ein Bewerber/Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diesen innerhalb von 10 Tagen zu rügen, wenn er ihn erfolgreich zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens machen will. 15-Tages-Frist (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4GWB). Ein Bewerber/Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig. 30-Tages-Frist und 6-Monats-Frist (§ 135 Abs.2 Nr. 1 GWB). Ein Bewerber/Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YHMHZ02#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berllin | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Website
- mweke.brandenburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
mweke.brandenburg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 392a157e-7e5f-4a63-b0c8-7cbeddf1847b.