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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Individualentwicklungsdienstleistungen

Toll Collect GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 10-VST-E-2024veröffentlicht 30.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 627 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 35 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
160 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag mit bis zu 6 Wirtschaftsteilnehmern für die Erbringung von Entwicklungsdienstleistungen im IT-Umfeld. Ziel ist es, für den Auftraggeber Individual-Software zu erstellen, weiterzuentwickeln, zu testen, zu warten und zu supporten. Dies kann auch die mit der Individual-Software verbundenen Middleware und andere Komponenten betreffen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Gesamt-Systems erforderlich sind. Ebenso sollen entwicklungsnahe Dienstleistungen im Kontext der vorgenannten Leistungen erbracht werden.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber ist als Technologiedienstleister des Bundes und u.a. als Betreiber des Mautsystems in Deutschland maßgeblich an der Entwicklung von Lösungen im Bereich Digitalisierung insbesondere im Verkehrs- und Mobilitätssektor beteiligt. Um diesen Aufgaben nachzukommen benötigt der Auftraggeber auch Softwareentwicklungsleistungen, die nicht ausschließlich aus eigenen Personalressourcen heraus abgebildet werden können. Zudem werden bereits heute (Teil-) Systeme des Auftraggebers durch externe Partner entwickelt und betrieben. Um den Auftraggeber und auch den Bund zukünftig agil und flexibel unterstützen zu können, werden in diesem Verfahren Softwareentwicklungspartner ausgeschrieben, welche flexibel den Auftraggeber bei der Umsetzung seiner Vorhaben unterstützen können. Darüber hinaus möchte der Auftraggeber mit dieser Ausschreibung auch einen Handlungsrahmen schaffen, um neue Aufträge im Rahmen der Erweiterung des Geschäftszweckes des Auftraggebers mit Hilfe von leistungsfähigen Auftragnehmern erfüllen zu können. Dies kann verschiedenste Formen annehmen, so ist beispielsweise die punktuelle Unterstützung durch einen einzigen Softwareentwickler mit Spezialwissen bis hin zur eigenverantwortlichen Umsetzung von komplexen Softwareentwicklungsvorhaben in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und seinen Stakeholdern vorgesehen. Die Leistung umfasst zu großen Teilen die (Weiter-) Entwicklung und Betreuung von Applikationen, welche für den Betrieb essenziell sind. In diesem Kontext spricht der Auftraggeber von der Abbildung eines Software-LifeCycles. Ein solcher LifeCycle bildet die Anforderungsklärung, Entwicklung, die Operationalisierung, den Test, Betrieb und die Weiterentwicklung einer oder mehrerer Applikationen ab und ist ggf. eigenverantwortlich durch einen Entwicklungspartner abzubilden. Im Falle von LifeCycle Abrufen aus dieser Rahmenvereinbarung hat der Auftraggeber größtes Interesse an einer langfristigen und stabilen Lösung, welche eng durch den jeweiligen Auftragnehmer gewährleistet werden muss. Dies inkludiert auch das Arbeiten in definierten Service Levels mit entsprechenden Reaktionszeiten um den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind Rechenzentrums-Infrastrukturleistungen und damit verbundene Services. Ebenso sind in diesem Verfahren keine klassischen sogenannten "End User Services" ausgeschrieben. Zu den hier ausgeschriebenen Leistungen zählen neben der klassischen Entwicklungsleistung auch entwicklungsnahe Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere Aufgaben im Bereich entwicklungsnahe Beratungsleistungen, Software-Tests, Applikationsbetrieb, Applikationssupport, entwicklungsnahes Projekt- und Prozessmanagement, Architekturdienstleistungen sowie die Erstellung von dazugehörigen Dokumenten. Der Auftraggeber möchte alle Phasen der Softwareentwicklung und die dafür einschlägigen Dienstleistungen im Rahmen der hier dargestellten Rollen abrufen. Im Rahmen der Softwareentwicklung und generellen Unternehmensstrategie setzt der Auftraggeber verstärkt auf agile Methoden und Tools - so werden im Unternehmen an das Scaled Agile Framework (SAFe) angelehnte Unternehmensstrukturen etabliert und der Entwicklungsprozess sowie Leistungserstellungsprozess an dieses angelehnt. Daher erwartet der Auftraggeber von seinen Partnern sowohl die Bereitstellung von Ressourcen in einem agilen Rollenmodell als auch ein agiles Mindset, welches den Auftraggeber in seinen Prozessen bestmöglich unterstützt. Die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung werden grundsätzlich im Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern im Wege eines sogenannten Miniwettbewerbes gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 VgV vergeben. Auch der Abschluss von Rahmenverträgen 2. Ordnung mit je einem Rahmenvertragspartner z.B. zur eigenständigen Erbringung einer Lifecycle-Leistung ist vorgesehen. Bei Leistungen welche unter der EU-Vergabeschwelle liegen, behält sich der Auftraggeber vor auch Direktabrufe bei einem der Rahmenvertragspartner zu tätigen. Diese Leistungen werden in der Folge als "Direktabruf" bezeichnet. Vertragsgrundlage werden die EVB-IT Verträge (https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-einkauf/evb-it-und-bvb/evb-it/evb-it-node.html), welche vom CIO des Bundes veröffentlicht werden. Nach aktueller Planung wird ein überwiegender Teil der Leistungen als EVB-IT Dienstverträge ausgeschrieben, der Auftraggeber behält sich jedoch vor sämtliche gültigen EVB-IT Verträge im Einzelfall zu verwenden. Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind Arbeitnehmerüberlassungsleistungen, vielmehr sind solche Leistungen ausdrücklich nicht erwünscht. Die Vertragspartner werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter der Auftragnehmer ausschließlich deren Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Es erfolgt keine Eingliederung des zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiters des Auftragnehmers in die Organisation des Auftraggebers.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aus: Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Für Einzelheiten zur Prüfung der Teilnahmeanträge wird in die Verfahrensbedingungen verwiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerbungen, die eine der aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, … ganz lesenAus: Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Für Einzelheiten zur Prüfung der Teilnahmeanträge wird in die Verfahrensbedingungen verwiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerbungen, die eine der aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber wird plant 10 Bewerber mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von fünf zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben. Bewerberreduzierung Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die geplante Anzahl Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die ausgewählten und in der unten dargestellten Tabelle aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 8 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von der Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Auftraggeberin geht jedoch davon aus, dass nicht mehr als 10 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei einem Gleichstand zwischen zwei Bewerbern werden beide Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bewertungsschlüssel für Reduzierung Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen. Der Bewertungsschlüssel - die maximale Bepunktung der einzelnen Angaben zu den für die Bewerberreduzierung relevanten Kriterien - ist in der Bewertungsmatrix aufgeführt. Weitere Hinweise sowie die Bewertungsmatrix sind der Bewerbungsaufforderung zu entnehmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FMYM7# Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/V … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FMYM7# Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 - 4 VgV durchgeführt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Mit der Vergabestelle können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP und nur in Textform gem. § 126 b BGB kommunizieren. Bitte nutzen Sie keine fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens. Hier Anpassen wg. Signaturvoreinstellung DTVP Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte: 1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf. 2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend. Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden. 3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden. Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes: 1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an. 2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "10-VST-E-2024 // Rahmenvereinbarung Individualentwicklungsdienstleistungen" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". 3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation". 4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können. Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 819602f8-931e-4f6a-a7de-f8cef1137efa.