Rahmenvereinbarung iBS II
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 25FEI81299veröffentlicht 09.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.04.2027 – 31.03.2030
- Lose
- 6
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.04.2027 – 31.03.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 59 Tagen
- Fragen bis 18:00 Uhrvor 37 Tagenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 29 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 5 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Integriertes Bediensystem (iBS) Das integrierte Bediensystem (iBS) ist ein Teilsystem des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) und beinhaltet u.a. die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), gemäß der Redundanzregelung 2 integrierte Bedienplätze (iBP), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-ZKonsole. Das Teilsystem iBS ist über standardisierte Schnittstellen mit anderen Teilsystemen des iLBS verbunden und ermöglicht dadurch die Bedienung von integrierten Unterzentralen (iUZ) mit ESTW/DSTW. | 3 Jahre | – |
| 2 | Transfernetzrouter Das Transfernetz ist Bestandteil des Systems iLBS und realisiert die Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3). Hierunter fallen nicht: VPN-LSTGateway-Module, sämtliche Bestandteile des Transportnetzes, der Empfänger des Zeitnormals (z. B. DCF-77) oder der Middleware-Broker. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen). Die Komponenten werden somit sowohl am Standort des Stellwerks (TSO oder Bestandsstellwerk) als auch an den Standorten der einzelnen iBS, der BSO, eingesetzt. | 3 Jahre | – |
| 3 | Broker und Verzeichnisdienst Bestandteil des iLBS ist ein Netzwerk aus Broker-Servern, über das die Komponenten und Teilsysteme miteinander kommunizieren. (über Advanced Message Queuing Protocol (AMQP)). (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen). Die Broker kommen somit in den, Standorten iBS und LMC zum Einsatz. An jedem Standort wird immer ein Brokerpaar (redundante Ausführung) benötigt. Die Broker nutzen das Protokoll AMQP bzw.Red Hat JBoss Enterprise Application Plattform (JBoss EAP) als Plattform. Für die Hardware sind je physischer Broker-Instanz im Rechnerschrank je 2HE im 19 Zoll-Gestell vorgesehen. Die Einbautiefe von 700 mm darf nicht überschritten werden. Die Kühlung der Broker muss von der Frontseite erfolgen. (siehe auch Lastenheft Systemvorgaben DiB-0454). Bei dem lokalen Verzeichnisdienst handelt es sich um eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes, der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist; dient als zentrale Quelle übergeordneter Informationen wie z.B. Netzwerkadressen, Bedienrelationen, Benutzerdaten und Rollen. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen) Der lokale Verzeichnisdienst befindet sich an den iBSStandorten (BSO) und hat über das Transfernetz eine Verbindung zum zentralen Verzeichnisdienst im LMC. Aufgabe des ZVD ist die Verwaltung und Regelung von Zugriffsrechten innerhalb des iLBS. | 3 Jahre | – |
| 4 | Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV) Bei dem lokalen Verzeichnisdienst handelt es sich um eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes, der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist; dient als zentrale Quelle übergeordneter Informationen wie z.B. Netzwerkadressen, Bedienrelationen, Benutzerdaten und Rollen. (einschließlich aller Systemkomponenten für Redundanzen) Der lokale Verzeichnisdienst befindet sich an den iBSStandorten (BSO) und hat über das Transfernetz eine Verbindung zum zentralen Verzeichnisdienst im LMC. Aufgabe des ZVD ist die Verwaltung und Regelung von Zugriffsrechten innerhalb des iLBS. | 3 Jahre | – |
| 5 | Operative Betriebsführung des Zentralen Verzeichnisdienstes (ZVD) des LMCs und des Transfernetzes des iLBS Die Betriebsführung für den Zentralen Verzeichnisdienst und das Transfernetz (Übertragungssystem bestehend aus Transfernetzrouter, Broker, etc.) umfasst organisatorische, technische und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für geplante Tests nutzbar zu halten. Diese Systeme sind bereits in der ITU vorhanden. Eine Beschaffung der Komponenten ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Systeme ist ausgeschlossen. | 3 Jahre | – |
| 6 | Operative Betriebsführung der Zentralen Lenkplanverwaltung (LPV) für das LMC Die Betriebsführung für die Zentrale Lenkplanverwaltung umfasst organisatorische, technische und dokumentierende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Testsysteme für geplante Tests nutzbar zu halten. Dieses System ist bereits in der ITU vorhanden. Eine Beschaffung der Komponente ist nicht vorgesehen. Die Betriebsführung produktiver Systeme ist ausgeschlossen. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Kosten incl. LCCKosten inklusive LCC (ermittelt aus dem Angebotspreis je Los gem. Leistungsverzeichnis und Kosten über den Lebenszyklus (LCC) basierend auf den Annexverträgen über Ersatzteilversorgung, Softwarepflege und Techniksegmentbetreuung)
Eignung5 von 5 angegeben
- Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Untern … ganz lesenkürzer
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber …- Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-e … ganz lesenkürzer
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren au …- Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 270 … ganz lesenkürzer
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, Bereitstellung und Unterstützung von Komponenten des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) gemäß den jeweils gültigen Lastenheften, Richtlinien und Baseline-Ständen. Hierzu zählen insbesondere das Integrierte Bediensystem (iBS) mit den zugehörigen ze … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, Bereitstellung und Unterstützung von Komponenten des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) gemäß den jeweils gültigen Lastenheften, Richtlinien und Baseline-Ständen. Hierzu zählen insbesondere das Integrierte Bediensystem (iBS) mit den zugehörigen zentralen Diensten, Bedienplätzen, Kommunikations- und Verwaltungsfunktionen, Transfernetzrouter zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3), Broker-Server für die nachrichtenbasierte Kommunikation der Systemkomponenten, lokale Verzeichnisdienste als Replik des zentralen Verzeichnisdienstes sowie lokale Lenkplanverwaltungen (LLPV) einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten. Sämtliche Systeme sind entsprechend den Vorgaben redundant auszulegen und über die definierten Schnittstellen in die bestehende iLBS-Infrastruktur zu integrieren. Der Einsatz erfolgt projektabhängig an Stellwerks-, Bedien- und Betriebsstandorten. Der Rahmenvertrag ist für Projekte mit Inbetriebnahme ab dem Jahr 2028 vorgesehen. Referenz der Bekanntmachung: 25FEI81299 Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden. Lose 2 bis 4: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit allen geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden. Lose 5 und 6: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden je Los. Zusätzliche Informationen: Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. Für das Vorhaben liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es ist eine Vertraulichkeitserklärung erforderlich: ja Zusätzliche Angaben zur Vertraulichkeitserklärung: Folgende Unterlagen sind vertraulich: • Alle in Anhang B6 der Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Dokumente, technischen Anforderungen (insb. Lastenhefte) und Unterlagen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben (Anhang B6). Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Der Auftrag der Lose 5 und 6 unterliegt grundsätzlich dem Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes – Bundestariftreuegesetz (BTTG) vom 27. April 2026 (BGBl. I Nr. 116). Im Fall des Zuschlags wird der Bieter bzw. spätere Auftragnehmer daher verpflichtet sein, eine etwaige durch die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 BTTG erlassene, für die Branche jeweils einschlägige Rechtsverordnung zu beachten. Aus einer solchen Rechtsverordnung können sich Vorgaben für Mindestarbeitsbedingungen ergeben, die den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer der Auftragsausführung zu gewähren sind. Bieter bzw. Auftragnehmer haben selbständig zu …
Lose 5, 6
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Untern … ganz lesenkürzer
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber …- Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-e … ganz lesenkürzer
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren au …- Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 270 … ganz lesenkürzer
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Lose 5 und 6: Erklärung, dass der Bewerber Hersteller oder nachweislich Berechtigter für die Betriebsführung der genannten Systeme ist. Sollte der Bewerber nicht Hersteller oder noch nicht nachweislich Berechtigter sein, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass beim Hersteller entsprechende Nutzungs-/Lizenzrechte beantragt wurden. Der Nachweis ist dennoch bis spätestens zum finalen Angebot zu erbringen. 3. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Hinweis: Unter Punkt 5.1.1. "Art des Auftrags" ist zu vermerken, dass es sich bei Los 5 um eine Dienstleistung handelt. Die Vergütung in den Losen 5 und 6 erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Preisliste, dort unter den "Grundsätzen Abrechnungsmodell".
- Hinweis
Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, Bereitstellung und Unterstützung von Komponenten des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) gemäß den jeweils gültigen Lastenheften, Richtlinien und Baseline-Ständen. Hierzu zählen insbesondere das Integrierte Bediensystem (iBS) mit den zugehörigen ze … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, Bereitstellung und Unterstützung von Komponenten des integrierten Leit- und Bediensystems (iLBS) gemäß den jeweils gültigen Lastenheften, Richtlinien und Baseline-Ständen. Hierzu zählen insbesondere das Integrierte Bediensystem (iBS) mit den zugehörigen zentralen Diensten, Bedienplätzen, Kommunikations- und Verwaltungsfunktionen, Transfernetzrouter zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z. B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3), Broker-Server für die nachrichtenbasierte Kommunikation der Systemkomponenten, lokale Verzeichnisdienste als Replik des zentralen Verzeichnisdienstes sowie lokale Lenkplanverwaltungen (LLPV) einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten. Sämtliche Systeme sind entsprechend den Vorgaben redundant auszulegen und über die definierten Schnittstellen in die bestehende iLBS-Infrastruktur zu integrieren. Der Einsatz erfolgt projektabhängig an Stellwerks-, Bedien- und Betriebsstandorten. Der Rahmenvertrag ist für Projekte mit Inbetriebnahme ab dem Jahr 2028 vorgesehen. Referenz der Bekanntmachung: 25FEI81299 Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden. Lose 2 bis 4: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit allen geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden. Lose 5 und 6: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) geeigneten Wirtschaftsteilnehmenden je Los. Zusätzliche Informationen: Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. Für das Vorhaben liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es ist eine Vertraulichkeitserklärung erforderlich: ja Zusätzliche Angaben zur Vertraulichkeitserklärung: Folgende Unterlagen sind vertraulich: • Alle in Anhang B6 der Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Dokumente, technischen Anforderungen (insb. Lastenhefte) und Unterlagen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben (Anhang B6). Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Der Auftrag der Lose 5 und 6 unterliegt grundsätzlich dem Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes – Bundestariftreuegesetz (BTTG) vom 27. April 2026 (BGBl. I Nr. 116). Im Fall des Zuschlags wird der Bieter bzw. spätere Auftragnehmer daher verpflichtet sein, eine etwaige durch die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 BTTG erlassene, für die Branche jeweils einschlägige Rechtsverordnung zu beachten. Aus einer solchen Rechtsverordnung können sich Vorgaben für Mindestarbeitsbedingungen ergeben, die den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer der Auftragsausführung zu gewähren sind. Bieter bzw. Auftragnehmer haben selbständig zu …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Scheidt & Bachmann System Technik G13 Zuschläge
- ALSTOM Signal GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2026 auf 06.11.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.10.2026 auf 30.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4071841c-cdb0-4079-bdd1-f6bf3957521c.