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Rahmenvereinbarung Geotechnik - Vergabe von Ingenieurleistungen

Lokale/Kommunale Gebietskörperschaft - Stadt · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_AL_MV31_V001-1veröffentlicht 25.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 986 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,2 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,2 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.06.2024 – 31.05.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers60 %
  • Preis/Honorar40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2025
    vor 29 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Ausschreibung sind Gutachterleistungen (Geotechnik) inkl. begleitender und koordinierender Leistungen für die Planung des Wiederaufbaus der Stadt. Es ist beabsichtigt die Vergabe auf 3 Gebiete aufzuteilen. Feld- und Laborleistungen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet Altena sind Untersuchungen der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse erforderlich. Der AG beabsichtigt für die Maßnahmen gebietsweise Gutachter- bzw. Planungsverträge abzuschließen. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 41 Gutachten zu erbringen sind, wobei ein jährlicher Abruf von 6 bis 13 Stück zu kalkulieren ist.

Beschreibung des Loses

Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet Altena sind Untersuchungen der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse erforderlich. Der AG beabsichtigt für die Maßnahmen gebietsweise Gutachter- bzw. Planungsverträge abzuschließen. Es wird davon ausgegangen, dass ein jährlicher Abruf von 6 bis 13 Gutachten zu kalkulieren ist. Die maßnahmenbezogenen Baugrunduntersuchungen mit Gründungsberatung als Hauptuntersuchung sind gemäß DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 mit ergänzenden Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen. Weiterhin sind im Zuge der Baugrunduntersuchung die Bodeneigenschaften und Bodenkennwerte des Baugrundes im Baubereich für die Festlegung der ausführungsspezifischen Homogenbereiche zu ermitteln.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers60 %
Preis/Honorar40 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersBei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 60 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtgewichtung von 60 bleibt bestehen. Es gelten folgende Unterkriterien: 1. Geotechnik gemäß Leistungsbild 1.3 der HOAI 2021, Leistungsphasen a-c 2. Geotechnik Baugrunduntersuchung, wobei die Erfahrung im Bereich Umgang/Entnahme/Untersuchung mit Festgestein umfasst sein muss. Die Referenzen sind wertbar, sofern sie sich u.a. auf einschlägige Grundleistungen beziehen und die Leistung von der vorgesehenen Person in verantwortlicher bzw. zumindest stellvertretend verantwortlicher Position erbracht wurde.
Preis
Preis/HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt: Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Dieser Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2025. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem AN in Textform erklärt, dass er den Vertrag fortsetzt. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre und endet spätestens zum 31.05.2028.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.200.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftrag wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage der Richtlinie über Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich … ganz lesenDer Auftrag wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage der Richtlinie über Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021 finanziert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IBH-Herold & Partner Ingenieure Part mbB, Weimar2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Lokale/Kommunale Gebietskörperschaft - Stadt
Anschrift
Lüdenscheiderstr. 22, 58762 Altena
Kontakt
info@clp-law.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.414vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29d134dc-96ac-466e-88d3-6ba575fd1059.