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vergebenEU-weitBauRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung GalaBau, 2026-2028

Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 67-2026-00031veröffentlicht 12.06.2026erstmals 12.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 186 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Bau in Hessen (279 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate01.07.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60327, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 5 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Landschaftsbauarbeiten

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Schulen Kitas

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen (teilweise), Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg), Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim, Goldstein, Rödelheim, Hausen, Rebstock, Griesheim.

18 Monate–
2
Los 2 - Schulen Kitas

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Oberrad, Sachsenhausen (teilweise), Innenstadt, Nordend, Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg, Fechenheim, Riederwald, Ostend, Bornheim, Seckbach, Bergen-Enkheim

18 Monate–
3
Los 3 - Bezirk Mitte

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.23 Grunflächenunterhaltung Bezirk Mitte des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadtplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen, Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg)

18 Monate–
4
Los 4 - Bezirk Nord

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.24 Grunflächenunterhaltung Bezirk Nord des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main: Niederursel, Heddernheim, Nord-West-Stadt, Harheim, Nieder-Erlenbach, Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Bonames, Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Westhausen, Dornbusch (nördlich Marbachweg), Hausen (nördlich BAB 66)

18 Monate–
5
Los 5 - Bezirk West

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 6 7.25 Grunflächenunterhaltung Bezirk West des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt . Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim inklusive Siedlung Goldstein, Rödelheim, Hausen südlich Bundesautobahn 66, Bockenheim westlich (Rebstockviertel), Griesheim, Flughafen nördlich (Gaetway Gardens)

18 Monate–
6
Los 6 - Planungsabteilung

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden Primär vom der Abteilung 6 7.1 Planung und Bau des Grünflächenamtes sowie zu kleineren Anteilen von den Sachgebieten: 67.51 Friedhofsbetrieb - und Unterhaltung I 67.52 Friedhofsbetrieb - u nd Unterhaltung II abgerufen und beauftragt. Desweiteren sind folgende städtische Ämter zur Auftragserteilung berechtigt: 52 Sportamt 78 Palmengarten Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Sportanlagen Friedhöfen Schulen Kindertagestättten Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst das ganze Stadtgebiet Frankfurt am Main sowie einige wenige Flächen außerhalb des Stadtgebietes Frankfurt am Main im Umkreis von 50km.

18 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Auftragsvergabe für 2026-2027 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr (2028)
Optionen
Option auf Verlängerung um 1 Jahr (2028)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.859.637 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 1.543.584,80 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 3.859.637,00 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 3.859.637,00 € … ganz lesenDas geschätzt Auftragsvolumen für die Grundvertragslaufzeit ( 2 Jahre) beträgt ca. 1.543.584,80 € netto. Unter Berücksichtigung der Optionsverlängerung beläuft sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 3.859.637,00 € netto. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt damit insgesamt 3.859.637,00 € netto. Das heißt aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung (Los 1) können Leistungen in Höhe von maximal 3.859.637,00 € netto abgerufen werden. Beim Erreichen dieses Betrags ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der RV zulässig.
Hinweis
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für … ganz lesenDas Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gashi GmbH, Hattersheim3
2WISAG Garten und Landschaftspflege Hessen GmbH & CO.KG, Frankfurt3
3kein Zuschlag angegeben3
4Immo Herbst GmbH, Frankfurt am Main3
5Immo Herbst GmbH, Frankfurt am Main2
6WISAG Garten und Landschaftspflege Hessen GmbH & CO.KG, Frankfurt2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

441Bekanntmachungen
43Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

304vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (348 Lose mit Angabe)
419.445 €Zuschlagswert im Median
174.491 € – 1,05 Mio. €mittlere Hälfte, 139 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Hessen (279 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 05.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae4b262a-9a9d-4e35-9ca1-745f09aa176e.