Rahmenvereinbarung für Kommunikations- und Beratungsleistung zum Netzausbau
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 181-23-EK2veröffentlicht 09.10.2024erstmals 09.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 43 Monate
- 01.12.2024 – 30.06.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate01.12.2024 – 30.06.2028, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Mannheim68165, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen.60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 25 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 25 Monaten
- Fragen bis 09:00 Uhrvor 24 Monatenan Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Bindefrist endetvor 23 Monaten29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) befördert täglich durchschnittlich etwa 580.000 Personen in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen sowie dem angrenzenden Umland von Weinheim bis Bad Dürkheim.
Für eine Realisierung der Erweiterung des Stadtbahnnetzes in der Vorderpfalz sind Beratungs- und Kommunikationsleistungen erforderlich, die die Planung der Maßnahme kommunikativ unterstützen und den Austauschprozess mit den beteiligten Stakeholdern begleiten. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Analyse von Stakeholdern, die strategische Beratung in der politischen Kommunikation, die konzeptionell-gestalterische Ausarbeitung eines Kommunikationskonzept, die Erstellung einer Kampagnenmarke und die Erstellung von Content zur Bespielung einer Projektwebseite sowie von Social Media Kanälen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen.https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/0dab1a76-d996-452b-ac87-6a1ee3c522ae/awardcriteria Gemäß Dokumente "181-23-EK2_Wertungsmatrix" und "181-23-EK2_Wertungsstufen".
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich s … ganz lesenkürzer
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: 1.Handelsregisterauszug(nicht älter als 3 Monate), 2.Erklärungen zur persönlichen Lage, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 4.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 5.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 6.Erklärungen zu seiner Berufsausübung. - Kriterium
- auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich s … ganz lesenkürzer
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. 1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Vermögensschäden: in angemessener Höhe - für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pauschal, 2-fach maximiert p.a. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. 4. Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium
- auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich s … ganz lesenkürzer
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Mindestens 2 Referenzen über Projekte in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand (z.B. Kommunen, Stadtverwaltungen etc.) die in den letzten 5 Jahren (ab 2019) abgeschlossen wurden. 2. Mindestens 2 Referenzen über Projekte mit Bürgerbeteiligung die in den letzten 5 Jahren (ab 2019) abgeschlossen wurden. Die Mindestanforderung werden auch dann als erfüllt betrachtet, wenn mind. 2 eingereichte Referenzen alle Mindestanforderungen erfüllen. - Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
- Für die rnv besteht viermal die Möglichkeit einer Verlängerung um jeweils 12 Monate. Sollte die rnv diese Verlängerungsoptionen ausüben wollen, erklärt Sie dies jeweils 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 29 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 5 Abs. 2 LTTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. 2. … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 5 Abs. 2 LTTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. EUR) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstr. 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es gilt deutsches Recht. Die Projektsprache ist Deutsch. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
- Hinweis
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist die in den Vergabeunterlagen benannte Frist. Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
- Website
- rnv-online.de
- Kontakt
- vergabe@
rnv-online.de - Auskünfte
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbHvergabe@
rnv-online.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.T. Kearney GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft Drees & Sommer SE mit Holinger2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- KPMG AG WPG2 Zuschläge
- PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsgesellschaft GmbH2 Zuschläge
- Roland Berger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens8 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.12.2024 auf 23.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.10.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.10.2024 auf 11.11.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.12.2024 auf 27.01.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 11.11.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 11.11.2024 auf 02.12.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85b65e9d-d1cb-45f1-abd9-1fea6946a1fe.