Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma
Klinikum Fürth (Anstalt des öffentlichen Rechts) · Fürth, Bayern
Aktenzeichen '-veröffentlicht 11.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 54 Monate
- 01.07.2026 – 31.12.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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- IT-Beratung - konzeptionelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die SBKEinkauf und Vergabemanagement der SBK · MünchenFrist 01.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 54 Monate01.07.2026 – 31.12.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 7 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen als langfristigen Kooperationspartner (sog. Ein-Partner-Rahmenvereinbarung).
Beschreibung des Loses
Für das gegenständliche Vergabeverfahren haben sich 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten und rund 7.400 stationären Betten nebst deren verbundene Einrichtungen zusammengeschlossen und beabsichtigen eine gemeinsame Auftragsvergabe durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma mit einem Unternehmen als Auftragnehmer („Beschaffungsvorhaben“).
Die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens wird von der Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) für die vorstehenden Auftraggeber koordiniert.
Die KKB ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 61 leistungs-starken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 13.000 akut stationäre Betten mit insgesamt ca. 1,6 Mio. Patienten pro Jahr.
Durch die Bündelung der Bedarfe der einzelnen Krankenhäuser und die gemeinsame Beauftragung sowie zentrale Steuerung von Dienstleistern können Projekte effektiver umgesetzt werden als in kleineren Einzelvorhaben.
Das Gesamtbeschaffungsvolumen im Bereich der Arzneimittel, der apothekenpflichtigen Medikalprodukte und dem Apothekenbedarf der Auftraggeber beträgt derzeit rund EUR 120 Mio. (netto) pro Jahr.
Das Mindestabrufvolumen beträgt während der Vertragslaufzeit EUR 80 Mio. (netto) pro Jahr und das Höchstabrufvolumen EUR 180 Mio. (netto) pro Jahr.
Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV zwischen den benannten Auftraggebern einerseits und einem Vertragspartner als Auftragnehmer andererseits abgeschlossen. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung des Auftragnehmers durch den jeweiligen Auftraggeber im Wege eines Einzelabrufs.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
• Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträge sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit den Auftraggebern) im klinischen Bereich bezogen auf Arzneimittel, apothekenpflichtige Medikalprodukte und Apothekenbedarf. • Weitere fachliche Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen.
Nach Erteilung des Auftrages (Zuschlag) ist beabsichtigt, in einem ersten Schritt zunächst die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme durch den Auftragnehmer für die KKB und sämtliche betreffenden Mitglieder zu realisieren (Transitionsphase), um dann in einem zweiten Schritt zum 1.1.2027 die auftragsgegenständlichen Leistungen unterbrechungsfrei und vollumfänglich für die KKB und die weiteren Auftraggeber erbringen zu können.
Gegenstand nach CPV
- 79418000BeschaffungsberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zuzusichern, dass • ein Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung (Geschäftsführer, Vorstand etc.) sowie • eine fachliche (stellvertretende) Projektleitung vorgesehen sind und diese Perso … ganz lesenkürzer
(1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zuzusichern, dass • ein Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung (Geschäftsführer, Vorstand etc.) sowie • eine fachliche (stellvertretende) Projektleitung vorgesehen sind und diese Personen im Teilnahmeantrag (Bewerbung) namentlich zu benennen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation der einzelnen namentlich zu benennenden Personen wird dabei erbracht durch • Vorlage eines Kurzlebenslaufs mit Ausbildungsnachweis, • Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie • Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren. Die (stellvertretende) Projektleitung muss über mindestens acht Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung d.h. fachliche Beschaffungsunterstützung im Bereich Pharma (Apotheke) verfügen (Mindestanforderung). DDie Projektleitung und / oder stellvertretende Projektleitung muss zudem Apotheker sein (Mindestanforderung). Idealerweise verfügt dieser über die Weiterbildung zum Fachapotheker für klinische Pharmazie. (2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementsystem betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden. (3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2023, 2024 und 2025), differenziert nach Geschäftsführer, Mitarbeiter in der Beschaffungsabteilung sowie Fachberatungspersonal in den Tätigkeitsbereichen Administration, Facheinkäufer und Pharmazeutisches Personal wie Apotheker und PTA sowie sonstiges Personal; sowie (4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und von einem in der Europäischen … ganz lesenkürzer
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer erbringen. (a) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 10 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung betragen. (b) Für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers muss die Versicherung eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen. Sofern eine bestehende Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Mindestanforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet; (2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mit Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2023); (3) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Beschaffungsunterstützung im Bereich Pharma (Apotheke), mit Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2023); (4) Nachweis über die Erbringung von Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für anderweitige Auftraggeber und Betreuung eines jährlichen Einkaufsvolumens (Beschaffungsvolumen) im Bereich Pharma (Apotheke) von kumuliert mindestens EUR 100 Mio. (netto) in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei geeignete abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Die vom Bewerber bzw. der Bewer … ganz lesenkürzer
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei geeignete abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 29. Februar 2020 bis 1. März 2026 oder aktueller erbracht worden sein. Folgende Anforderungen müssen die Referenzprojekte jeweils erfüllen (Mindestanforderungen): (1) Referenzauftraggeber muss ein Krankenhaus bzw. eine Klinik mit hauseigener Apotheke sein; (2) Mindestumsatz (administriertes Einkaufsvolumen) von EUR 10 Mio. (netto); (3) Die Referenz muss entsprechende weitere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen zum Gegenstand haben. Dabei muss nachgewiesen werden, dass je Referenz solche weiteren Unterstützungsleistungen in mindestens drei der nachfolgenden beschaffungsnahen Bereiche (a) Unterstützung und Beratung bei Artikelstandardisierung, (b) Erbringung von Wirtschaftlichkeitsanalysen zu Produktarten und -gruppen sowie Benchmarking, (c) Unterstützung und Beratung bei der Implementierung von Standardisierungsprojekten, (d) Zurverfügungstellung der notwendigen Schnittstellen zur Übertragung von Artikelstammsätzen, Preisen, Warengruppenklassifizierungen, Bestellungen etc. in das jeweilige Warenwirtschaftssystem, (e) Umsetzung von Konzepten zur proaktiven Reaktion auf Lieferengpässe, und (f) Fortbildungen und Schulungen, Know-how-Vermittlung und Informationsaustausch in allen relevanten Bereichen der Krankenhauspharmazie erbracht werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Auftraggeber sind berechtigt, diese Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigu … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber sind berechtigt, diese Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts der Auftraggeber ergibt sich eine Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 (Maximalvertragslaufzeit).- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern bei der der Regierung von Mittelfranken, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungs … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post /Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantragsverwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“). 2. Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch die Auftraggeber. (1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe) Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Klinikum Fürth (Anstalt des öffentlichen Rechts)
- Anschrift
- 90766 Fürth
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- KCW GmbH2 Zuschläge
- WMC Healthcare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag BeratungsdienstleistungenFMS Wertmanagement AöRFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d34a244-4e6e-4771-bfc8-7438ed0b06d4.