Rahmenvereinbarung für die Verdolmetschung in Gebärdensprache
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle · Bonn
Aktenzeichen Z I 3 - VSt.1783/2023veröffentlicht 19.03.2024Öffentliche Ausschreibung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
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- Laufzeit
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- Lose
- 1
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungnational
- Rahmenvereinbarung
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- Ort der Leistung
- Bonn
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 31 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung soll dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) die Möglichkeit geben, bedarfsgerecht und flexibel auf Dolmetschung oder Übertragung in Gebärdensprache zurückzugreifen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a) Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Übersetzungsleistungen von deutscher Lautsprache in deutsche Gebärdensprache (DGS)/ Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) und umgekehrt - simultan und konsekutiv. b) Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln abgerufen (Einzelbeauftragung). c) Die Übersetzungsleistungen werden in der Regel im Rahmen von öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen, Gesprächsrunden und Gesprächen - sowohl in Präsenz als auch in Online-Formaten - erbracht. d) Es ist von ein bis zwei Terminen pro Monat auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen der AN über das ganze Jahr verteilt in Anspruch genommen werden und somit nicht bestimmte Zeiträume (z. B. in der parlamentarischen Sommerpause) ausgeschlossen werden können. Ein Recht der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers (AN) auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. e) Ungefähr 80 Prozent der Termine werden in Berlin stattfinden. Darüber hinaus sind Termine an verschiedenen Orten innerhalb Deutschlands einzuplanen. Diese Termine können durch Unterauftragnehmer wahrgenommen werden. Die Zustimmung nach § 6 des Vertrags gilt in diesen Fällen als erteilt; im Übrigen bleibt § 6 des Vertrages unberührt.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle
- Anschrift
- 53175 Bonn
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d6a89f0-961e-49ce-b520-76853546a5c1.