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vergebenEU-weitElektroinstallationBauRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen Elektro - Bezirke 1-9

Stadt Essen - Immobilienwirtschaft · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-340veröffentlicht 19.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 110 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.

Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.09.2026 – 31.08.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Ort der Leistung
Essen45127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (47 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 10 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Essen - Immobilienwirtschaft
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 2 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen Elektro. Lose 1-10, Bezirke 1-9, nach dem STLB Bau Z LB 682 vom 2025-07

Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Bezirk 1

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
2
Los 2 - Bezirk 1

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
3
Los 3 - Bezirk 2

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
4
Los 4 - Bezirk 3

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
5
Los 5 - Bezirk 4

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
6
Los 6 - Bezirk 5

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
7
Los 7 - Bezirk 6

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
8
Los 8 - Bezirk 7

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
9
Los 9 - Bezirk 8

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–
10
Los 10 - Bezirk 9

Es sind 10 Lose in 9 Stadtbezirken für kleinere Elektro- Installationen für Liegenschaften der Stadt Essen, Schulen, Kita´s, Verwaltungsgebäude etc. in einer Rahmenvereinbarung zu vergeben. Neben der Bauunterhaltung können auch Um- und Neubaumaßnahmen bis zu einem Netto Auftragswert von 15.000 EUR über diesen Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Installationsarbeiten im Rathaus Essen, Porscheplatz 1 (eigene Werkstatt) und an den nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. - Naturwissenschaftliche Räume - RWA-Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Tribünen- und Trennwände - Bühnentechnik - Elektr. Sonnenschutzanlagen - Gefahrenmeldeanlagen - Evakuierungsanlagen - KNX-Anlagen Die Beauftragung erfolgt durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft. Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3 qualifizierte Mitarbeiter je Los (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für jedes Los sind mindestens 3 entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis eines ganzjährigen Reparatur- und Störungsdienstes (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines ganzjährigen Reparatur- und Störungsdienstes
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Nachweis von einschlägigen Referenzen und Erfahrungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über Instandhaltung der letzten drei Jahre die von Art und Umfang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Reaktionszeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestätigung einer Reaktionszeit von Notreparaturen am gleichen Tag bei Beauftragung bis 12:00 Uhr an einem Werktag. Nach Einzelauftragserteilung sind Instandsetzungsarbeiten spätestens am dritten Werktag nach der Beauftragung zu beginnen und 12 Tage nach Fertigstellung (§ 14 (3) VOB/B) abzurechnen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis der gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angabe der Deckungssummen im Schadensfall, mit dem Angebot, spätestens auf Ve … ganz lesenBerufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis der gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angabe der Deckungssummen im Schadensfall, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung vorzulegen. Deckungssummen von Unfall- und Haftpflichtversicherung, in Höhe von mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden und 25.000,00 EUR für Vermögensschäden
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Das Formular "VHB 124- Eigenerklärung zur Eignung", ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt und ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer gemäß § … ganz lesenVHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Das Formular "VHB 124- Eigenerklärung zur Eignung", ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt und ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer gemäß § 6a VOB/A, § 6 a EU VOB/A, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen. Im Falle einer Nachforderung (Bieter der engeren Wahl) sind neben dem ausgefüllten Formular 124 : 1. drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre mit Auftragssumme in Höhe der Vorgaben aus dem VHB 444 Vordruck; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; 2. Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, 3.zur Bestätigung der Eigenerklärung die Gewerbeanmeldung, 4. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 5. Kopie der Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen, jeweils als einfache Kopie.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Das Formular "VHB 233- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (in der aktuellen Ausgabe)" ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit F … ganz lesenVHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Das Formular "VHB 233- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (in der aktuellen Ausgabe)" ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen. Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend eindeutig ausgefüllt vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Rahmenvereinbarung für die Anlagen im Gebäudebestand der Stadt Essen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung festgelegt. Eine Verlängerung ist drei Monate vor Vertragsende schriftlich, von beiden Parteien, anzuzeigen. Spätestens nach 48 (4 Jahren) Monaten werden die Leistungen neu ausgeschrieben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
21.07.2026, 12:00 Uhr. Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage. In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Nie … ganz lesen21.07.2026, 12:00 Uhr. Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage. In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es handelt sich um die Ausschreibung eines Fachloses im Rahmen einer Gesamtmaßnahme.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer F … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYTW0VCNT6# WICHTIGE HINWEISE ZUR ANGEBOTSABGABE 1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektr … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYTW0VCNT6# WICHTIGE HINWEISE ZUR ANGEBOTSABGABE 1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten, Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt. Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84-, X84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Es ist ratsam, zusätzlich zur GAEB-Datei, das bepreiste Leistungsverzeichnis eingescannt als PDF-Dokument zu übermitteln. Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, oder Dateifragmente die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden. 2.) Angebot 2.1.) Bei dieser Ausschreibung können Sie ausschließlich elektronische Angebote/ Teilnahmeanträge über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr abgeben. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Umfassende Informationen zur E-Vergabe können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere den Teilnahmebedingungen für die Abgabe elektronischer Angebote / Teilnahmeanträge entnehmen. Der Immobilienwirtschaft der Stadt Essen ist sehr daran gelegen, dass Ihre elektronischen Angebote/ Teilnahmeanträge rechtzeitig auf dem Vergabemarktplatz eingehen. Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktp …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.759vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.528 Lose mit Angabe)
323.315 €Zuschlagswert im Median
122.586 € – 768.082 €mittlere Hälfte, 1.028 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a9ef08b-fd35-43bc-8f86-4623d1414f96.