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Rahmenvereinbarung für die Ausbildung des Rettungsfachpersonals des Rettungsdienstes der Feuerwehr Hamm

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle · Hamm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-01/005veröffentlicht 24.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 262 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 19 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
337 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 2) Ausbildungsausstattung und Lagestandort der Ausbildungsstät-te/Schule70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ausbildung zum Rettungssanitäter

Rahmenvereinbarung für die Ausbildung des Rettungsfachpersonals des Rettungsdienstes der Feuerwehr Hamm: - Ausbildung zum Rettungssanitäter - Vierjährige berufsbegleitende Ausbildung zum Notfallsanitäter

2 Jahre40.000 €
2
Vierjährige berufsbegleitende Ausbildung zum Notfallsanitäter

Rahmenvereinbarung für die Ausbildung des Rettungsfachpersonals des Rettungsdienstes der Feuerwehr Hamm: - Ausbildung zum Rettungssanitäter - Vierjährige berufsbegleitende Ausbildung zum Notfallsanitäter

2 Jahre297.330 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
2) Ausbildungsausstattung und Lagestandort der Ausbildungsstät-te/SchuleGewichtung (Punkte, genau) 70Es können maximal 15 Punkte für die unten aufgeführten Merkmale erreicht werden. Eine Gesamtbewertung mit weniger als 5 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung, da die Anforderungen an die Ausbildungen dann nicht mehr den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Folgende Kriterien werden zugrunde gelegt (alle zu bewertenden Entfernungen werden über den Routenplaner des Programmes Google Maps ermittelt): Die leihweise zur Verfügung gestellten Digitalgeräte: Wird als Digitalgerät ein IPad zur Verfügung gestellt, werden drei Punkte vergeben, wird als Digitalgerät ein Microsoft-Tablet zur Verfügung gestellt, werden zwei Punkte vergeben, wird als Digitalgerät ein anderes Android-Tablet zur Verfügung gestellt, wird ein Punkt vergeben, wird kein Digitalgerät zur Verfügung gestellt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Entfernung vom Standort der Dienststelle, Hafenstraße 45, 59067 Hamm, zur Adresse der Schule (nicht Schulverwaltung): Der Bieter, dessen Ausbildungsstätte die geringste Entfernung zu der Adresse des Auftraggebers (Hafenstraße 45, 59067 Hamm) besitzt und ein wertbares Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 3 Punkte. Angebote mit einer Entfernung von über 35 km und darüberliegende Angebote erhalten 0 Punkte und werden ausgeschlossen. Die Punktebewertung für dazwischen liegende Entfernungen erfolgt linear gemäß folgender Formel: Entfernungspunkte = max.Punktzahl - ( (a-b)/b) x max.Punktzahl a = zu bewertende Entfernung b = geringste Entfernung Die Punktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Entfernung zwischen der Ausbildungsstätte und den Simulationsräumen: Der Bieter, dessen Ausbildungsstätte die geringste Entfernung zu den Simulationsräumen vorweist und ein wertbares Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 3 Punkte. Angebote mit einer Entfernung von über 15 km und darüberliegende Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für dazwischen liegende Entfernungen erfolgt linear nach folgender Formel: Entfernungspunkte = max.Punktzahl - ( (a-b)/b) x max.Punktzahl a = zu bewertende Entfernung b = geringste Entfernung (in Berechnung min. 1) Die Punktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Angebot einer digitalen Bibliothek: Wird die digitale Bibliothek Thieme eRef "Rettungsschule" für die Auszubildenden und die Praxisanleiter angeboten, werden 3 Punkte vergeben, wird eine andere digitale Bibliothek für die Auszubildenden und die Praxisanleiter angeboten, wird 1 Punkt vergeben. wird keine digitale Bibliothek angeboten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Angebot an implementierten und zertifizierten Kursformaten in der Versorgung traumatologischer Notfälle: Wird jeweils mindestens ein zertifiziertes Kursformat in der Versorgung von traumatologischen Notfällen, für Reanimationssituationen und im Bereich der Kommunikation angeboten (z.B. Trauma-Management Premium, ACLS/ PALS und Faktor Mensch), werden 3 Punkte vergeben, wird jeweils mind. ein zertifiziertes Kursformat in der Versorgung traumatologischer Notfälle sowie für Reanimationssituationen (z.B. Trauma-Management Premium und ACLS/ PALS) angeboten, werden 2 Punkte vergeben, wird mind. ein zertifiziertes Kursformat in der Versorgung traumatologischer Notfälle (z.B. Traum-Management Premium) angeboten, wird 1 Punkt vergeben, wird nicht mindestens ein zertifiziertes Kursformat in der Versorgung traumatologischer Notfälle angeboten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Alle unter 2) erreichten Punkte werden zusammenaddiert. Die sich daraus ergebende Gesamtpunktzahl wird mit 70 % gewichtet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Der Bieter, der das preisniedrigste, wertbare und in allen Preisangaben nachvollziehbare Angebot für das Preiskriterium vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 15 Punkte. Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Werden die unter 3.2.2 angesprochenen Preisobergrenzen überschritten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt linear nach folgender Formel: Preispunkte = max.Punktzahl - ( (a-b)/b) x max.Punktzahl a = zu bewertender Angebotspreis b = günstigster Angebotspreis Die Punktzahl wird mit 30 % gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und den Vertrag bis zu zwei mal zu den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils für einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 6 Monate vor dem Vertrags- bzw. Optionsablaufende schriftlich ausgeübt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str- 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengel … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYT7Z88M51# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k de … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYT7Z88M51# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: - Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" - Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" - Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben - die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck) (1.4) Bei Eignungsleihe: - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (1.5) Bei Nachunternehmereinsatz - Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (1.6) Vordruck "Angebot" (1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis" (1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot (2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Leistungsbeschreibung - Bewerbungsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe - Informationsblatt DSGVO (5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 803 (Dienstleistungen von Hochschulen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (890 Lose mit Angabe)
461.905 €Zuschlagswert im Median
96.054 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.02.2026
  3. BekanntmachungFrist 19.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bef85a60-fcd7-4386-817f-e0ba40234e62.