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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung für AXIS Videokameras und Software

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · München, Bayern

Aktenzeichen BR-2025-0012veröffentlicht 08.05.2025erstmals 08.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 498 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
    vor 17 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 16 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  6. Bindefrist endet
    110 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung, zum Abruf von Überwachungskameras des Herstellers Axis Communications inkl. Wartung und zugehöriger Dienstleistungen, sowie die Lizenzierung und Wartung der Software Qognify VMS. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monaten, vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 (Grundlaufzeit). Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zwei Male um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diese Vereinbarung 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.

Das Höchstabnahmevolumen der maximal 4-jährigen Vertragslaufzeit beträgt 350.000 Euro inkl. Mwst.

Beschreibung des Loses

Zur Deckung des stetig steigenden Bedarfs und zur Optimierung der Überwachung der Umgebun-gen und Räumlichkeiten des Bayerischen Rundfunks (im Folgenden mit BR abgekürzt) werden Videoüberwachungskameras an verschiedenen Standorten benötigt.

Alte "End of Life"-Kameras sollen durch neue ersetzt werden. Fehlende Kameras müssen ange-schafft werden. Der BR setzt Kameras des Herstellers AXIS ein und nutzt intensiv die AXIS Device Manager Um-gebung.

Im Laufe der nächsten 4 Jahre werden jährlich durchschnittlich etwa 30 Kameras unterschiedlichen Typs benötigt, inklusiv Montage und Wartung durch den Lieferanten und Dienstleister.

AXIS-Kameras als auch Management System Software, die zur Laufzeit des Vertrages neu auf den Markt kommen oder bestehende Kameras bzw. Software ablösen, müssen den Cyber Resilience Act (CRA) erfüllen.

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist seit Ende 2024 in Kraft. Er verpflichtet Hersteller zu einem Produktdesign, das IT-Sicherheit nach Stand der Technik einfordert. Die Hersteller sind verpflichtet Produkte bis zum End-of-Life auf dem Stand der Technik zu halten. Damit ein Produkt ein CE-Zeichen tragen darf, müssen diese Maßnahmen bis 12/2027 vollständig umgesetzt sein. Dies gilt nun auch für Software, die ebenfalls ein CE-Zeichen haben müssen. Ab Sommer 2026 müssen erste Maßnahmen für neue Produkte umgesetzt sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht-versicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate). Mindestbedingung: Mindestdeckung … ganz lesenNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht-versicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate). Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversi-cherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr). und Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Nach-zuweisen ist eine mindestens "mittlere" Bonität, z.B. mit einem Bonitätsindex nicht schlechter als 300 bzw. einer "Probability of Default" -Rate nicht größer als 2% laut Creditreform. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Ebenfalls vorzulegen ist die "Anlage 10 - Eigenerklärung zum Russlandbezug". Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied vorzulegen
Kriterium
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied).
Kriterium
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-träge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie … ganz lesenDie Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-träge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind jeweils mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen. Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren von Firmen im Bereich der kritischen Infrastruktur oder Automobilhersteller. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Lieferung und die Wartung von AXIS-Kameras sowie den Betrieb der ganzen Infrastruktur zum Gegenstand haben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten, vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 (Grundlaufzeit). Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zwei Male um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diese Vereinbarung 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Optionen
Der BR hat die Option, die im Preisblatt angebotenen AXIS P7304 Encoder Typ 10 bis zu einer Höchstmenge von 2 Stück abzurufen. Ebenso hat der BR die Option, Unterstützungsleistungen bei komplexen Anforderungen bis zu einer Höchstmenge von 50 Stunden sowie bei der Abwicklung von Herstellergewährleis … ganz lesenDer BR hat die Option, die im Preisblatt angebotenen AXIS P7304 Encoder Typ 10 bis zu einer Höchstmenge von 2 Stück abzurufen. Ebenso hat der BR die Option, Unterstützungsleistungen bei komplexen Anforderungen bis zu einer Höchstmenge von 50 Stunden sowie bei der Abwicklung von Herstellergewährleistungsansprüchen bis zu einer Höchstmenge von 200 Stück (Kameras) abzurufen. Es besteht jedoch keine Mindestabnahmemenge und somit keine Abnahmeverpflichtung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
110 Tage
Angebotsöffnung
27.06.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: AXIS-Kameras als auch Management System Software, die zur Laufzeit des Vertrages neu auf den Markt kommen oder bestehende Kameras bzw. Software ablösen, müssen den Cyber Resilience Act (CRA) erfüllen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von z … ganz lesenDie ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YT5P71KCX keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rundfunkplatz 1, 80335 München
Website
br.de
Kontakt
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de

Bei uns erfasst

160Bekanntmachungen
20Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 11.06.2025 auf 27.06.2025 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 11.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ece2669c-10e9-4a8d-93ba-6090cbe8f128.