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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung3 Berichtigungen

Rahmenvereinbarung Flaschengase

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen UKSH-WuV-2025-0024veröffentlicht 20.06.2025erstmals 20.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 357 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 20.06.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.06.2026 – 31.05.2029
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Lübeck23538, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.uksh.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.uksh.de
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Medizinischen Gasen an das UKSH Campus Lübeck und Kiel

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Flaschengase

Diverse Flaschengase

3 Jahre–
2
Trockeneis
3 Jahre–
3
Stickstoffmonoxyd

Stickstoffmonoxyd in Flaschen

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
~ Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens zwei Aufträgen f … ganz lesen~ Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens zwei Aufträgen für unterschiedliche Auftraggeber, die - zumindest kumulativ - nach Größe und Leistungsspektrum dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
~ Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR, für Vermög … ganz lesen~ Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
~ Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. ~ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Fall … ganz lesen~ Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. ~ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. ~ Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
Eintragung in das Handelsregister
Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten und kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung des Vertrages muss seitens der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertragsablauf dem Bieter schriftlich mitgeteilt werden. Eine darüberhera … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten und kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung des Vertrages muss seitens der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertragsablauf dem Bieter schriftlich mitgeteilt werden. Eine darüberherausgehende Verlängerung ist nicht möglich. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten Gesamtlaufzeit ohne das es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.uksh.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nac … ganz lesen"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
Kontakt
vergabestelle@uksh.de

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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 241 (Gase) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens15 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 15.12.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.07.2025 auf 04.08.2025 verschoben
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.11.2025 auf 15.12.2025 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 21.07.2025
  6. 3. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 14.11.2025
  7. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.08.2025 auf 31.10.2025 verschoben
  8. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.11.2025 auf 28.11.2025 verschoben
  9. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.10.2025 auf 14.11.2025 verschoben
  10. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.08.2025
  11. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 31.10.2025
  12. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.01.2026 auf 30.01.2026 verschoben
  13. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.12.2025 auf 15.01.2026 verschoben
  14. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 21.07.2025
  15. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 31.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cad31f0b-d397-44b7-854e-f02331cc521c.