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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Fachgerechte Bergung und Überführung von Leichen und sterblichen Überresten

Polizeipräsidium Mittelfranken · Nürnberg, Bayern

Aktenzeichen 5032-8018.25a04veröffentlicht 07.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 440 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Nürnberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
24
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Nürnberg90402, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Fachgerechte Bergung und Überführung von Leichen und sterblichen Überresten im Auftrag des Polizeipräsidium Mittelfranken für den Regierungsbezirk Mittelfranken im ländlichen Raum

Gegenstand nach CPV

Lose24 Lose

Alle 24 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Los 1 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Ansbach / VPI Ansbach Städte: Ansbach, Leutershausen, Merkendorf und Ornbau. Marktgemeinden: Arberg, Colmberg, Flachslanden, Lehrberg und Weidenbach. Gemeinden: Burgoberbach, Oberdachstetten, Rügland, Sachsen bei Ansbach, Triesdorf und Weihenzell. Bundesautobahnabschnitt: BAB A 6 von der Wenderampe Landesgrenze Baden-Württemberg bis zur Anschlussstelle Neuendettelsau, BAB A 7 von der Anschlussstelle Wörnitz bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg.

––
2
Los 2

Los 2 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Bad Windsheim Städte: Bad Windsheim, Burgbernheim und Uffenheim. Marktgemeinden: Ipsheim, Marktbergel, Obernzenn, Ippesheim und Markt Nordheim. Gemeinden: Gallmersgarten, Illesheim, Trautskirchen, Simmershofen, Gollhofen, Weigenheim, Ergersheim, Hemmersheim und Oberickelsheim.

––
3
Los 3

Los 3 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Dinkelsbühl Städte: Große Kreisstadt Dinkelsbühl und Wassertrüdingen. Marktgemeinden: Dürrwangen, Schopfloch und Weiltingen. Gemeinden: Burk, Ehingen, Gerolfingen, Langfurth, Mönchsroth, Röckingen, Unterschwaningen, Wilburgstetten und Wittelshofen.

––
4
Los 4

Los 4 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Feuchtwangen Städte: Feuchtwangen und Herrieden. Marktgemeinden: Bechhofen, Dentlein a. F. und Dombühl. Gemeinden: Aurach, Schnelldorf, Wieseth und Wörnitz.

––
5
Los 5

Los 5 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Gunzenhausen Stadt: Gunzenhausen. Marktgemeinden: Absberg, Markt Berolzheim, Heidenheim, Gnotzheim. Gemeinden: Dittenheim, Haundorf, Meinheim, Muhr am See, Pfofeld, Theilenhofen und Westheim.

––
6
Los 6

Los 6 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Heilsbronn Städte: Heilsbronn, Windsbach und Wolframs-Eschenbach. Marktgemeinden: Dietenhofen und Lichtenau. Gemeinden: Bruckberg, Mitteleschenbach, Neuendettelsau und Petersaurach.

––
7
Los 7

Los 7 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Neustadt a. d. Aisch Stadt: Neustadt a. d. Aisch und Scheinfeld. Märkte: Baudenbach, Dachsbach, Emskirchen, Markt Erlbach, Neuhof a. d. Zenn und Uehlfeld. Marktgemeinden: Burghaslach, Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld und Sugenheim. Gemeinden: Diespeck, Dietersheim, Gerhardshofen, Gutenstetten, Hagenbüchach, Münchsteinach und Wilhelmsdorf.

––
8
Los 8

Los 8 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Rothenburg o. d. Tauber Große Kreisstadt: Rothenburg o. d. Tauber. Verw.gem.: Rothenburg o.d. Tauber mit den Teilgemeinden Adelshofen, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Steinsfeld und Windelsbach. Verw.gem.: Schillingsfürst mit den Teilgemeinden Schillingsfürst, Buch a. Wald, Diebach und Wettringen. Bundesautobahnabschnitte: BAB A 7 etwa von der Anschlussstelle Wörnitz bis zur Anschlussstelle Gollhofen km 693,423 bis km 734,189 in Fahrtrichtung Ulm und km 734,189 bis km 693,128 in Fahrtrichtung Würzburg, einschließlich der Tank-/und Rastanlagen.

––
9
Los 9

Los 9 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Treuchtlingen Städte: Treuchtlingen und Pappenheim. Gemeinden: Langenaltheim, Solnhofen und Polsingen.

––
10
Los 10

Los 10 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Weißenburg Große Kreisstadt Weißenburg. Stadt: Ellingen. Marktgemeinden: Nennslingen und Pleinfeld. Gemeinden: Alesheim, Bergen, Burgsalach, Ettenstatt, Höttingen und Raitenbuch.

––
11
Los 11

Los 11 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Altdorf bei Nürnberg Stadt: Altdorf. Märkte: Feucht. Gemeinden: Burgthann, Leinburg, Offenhausen, Schwarzenbruck und Winkelhaid.

––
12
Los 12

Los 12 umfasst den Teilbereich 1 der VPI Feucht: B2 ab Anschlussstelle Mauk bis zur Anbindung an die A6 / AD Roth

––
13
Los 13

Los 13 umfasst den Teilbereich 2 der VPI Feucht: - BAB A 3 in etwa von der Anschlussstelle Behringersdorf bis zur Anschlussstelle Oberölsbach, - BAB A 6 in etwa von der Anschlussstelle Neuendettelsau bis zur Anschlussstelle Alfeld, mit Raststätte Kammersteiner Land und Autohof Alfeld und Kammerstein, - BAB A 73 in etwa vom Autobahndreieck Feucht bis zur Anschlussstelle Nürnberg Hafen-Ost, - BAB A 9 in etwa von der Anschlussstelle Hormersdorf bis zum Autobahndreieck Feucht mit Autohof Schnaittach.

––
14
Los 14

Los 14 umfasst den Teilbereich 3 der VPI Feucht: BAB A 9 vom Autobahndreieck Feucht bis zur Anschlussstelle Altmühltal mit Raststätte Feucht, Greding und Autohof Hilpoltstein.

––
15
Los 15

Los 15 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Hersbruck Städte: Hersbruck und Velden. Markt: Neuhaus a. d. Pegnitz. Gemeinden: Alfeld, Engelthal, Happurg, Hartenstein, Henfenfeld, Kirchensittenbach, Pommelsbrunn, Reichenschwand und Vorra.

––
16
Los 16

Los 16 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Erlangen-Land Stadt: Baiersdorf. Märkte: Eckental und Heroldsberg. Gemeinden: Bubenreuth, Buckenhof, Kalchreuth, Marloffstein, Möhrendorf, Spardorf und Uttenreuth.

––
17
Los 17

Los 17 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Herzogenaurach Stadt: Herzogenaurach. Markt: Weisendorf. Gemeinden: Aurachtal, Großenseebach, Hessdorf und Oberreichenbach.

––
18
Los 18

Los 18 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Hilpoltstein Städte: Hilpoltstein, Greding, Heideck. Marktgemeinden: Allersberg und Thalmässing.

––
19
Los 19

Los 19 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Höchstadt a. d. Aisch Stadt: Höchstadt. Marktgemeinden: Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth und Wachenroth. Gemeinden: Adelsdorf, Gremsdorf, Hemhofen und Röttenbach.

––
20
Los 20

Los 20 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Lauf a. d. Pegnitz Städte: Lauf a. d. Pegnitz und Röthenbach a. d. Pegnitz Markt: Schnaittach. Gemeinden: Neunkirchen am Sand, Ottensoos, Simmelsdorf, Rückersdorf und Schwaig bei Nürnberg.

––
21
Los 21

Los 21 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Roth Kreisstadt Roth. Städte: Abenberg und Spalt. Marktgemeinden: Rednitzhembach und Schwanstetten. Gemeinden: Büchenbach, Georgensgmünd und Röttenbach.

––
22
Los 22

Los 22 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Schwabach Kreisfreie Stadt Schwabach. Marktgemeinden: Wendelstein. Gemeinden: Kammerstein und Rohr mit Barthelmesaurach, Rudelsdorf, Volkersgau, Gustenfelden, Kottensdorf und Regelsbach, Groß- und Kleinschwarzenlohe, Röthenbach b. St.Wolfgang, Neuses, Raubersried, Sperberslohe, Sorg, Nerreth und Dürrenhembach.

––
23
Los 23

Los 23 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Stein Städte: Stein und Oberasbach. Markt: Roßtal.

––
24
Los 24

Los 24 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Zirndorf Städte: Zirndorf und Langenzenn. Marktgemeinden: Ammerndorf, Cadolzburg und Wilhermsdorf. Gemeinden: Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach und Veitsbronn.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Anschließend verlängert sich die Rahmenvereinbarung je Los jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens vier Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung je Los beträgt gem. § 21 VgV vier Jahre. Der Vertrag endet somit am 31.12.2029 automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bestattungsunternehmern Pietät Forchheim Rösch GmbH, Forchheim2
2Bestattungen Preinl e. K, Bad Windsheim1
3Hahn Bestattungen, Schnelldorf1
4Hahn Bestattungen, Schnelldorf1
5Bestattungsinstitut Heidemarie Bauer GmbH, Gunzenhausen1
6Bestattungen Wolfgang Boas, Neuendettelsau1
7kein Zuschlag angegeben0
8Hahn Bestattungen, Schnelldorf1
9Humanitas Treuchtlinger Bestattungsinstitut GmbH, Treuchtlingen1
10Bestattungen Unger e.K, Weißenburg i.Bay.1
11kein Zuschlag angegeben0
12Bestatter Häusler GmbH, 92318 Neumarkt i.d.Opf.3
13Bestatter Häusler GmbH, 92318 Neumarkt i.d.Opf.2
14Bestatter Häusler GmbH, 92318 Neumarkt i.d.Opf.1
15Bestattungen Cornelia Pfister, Schnaittach1
16kein Zuschlag angegeben0
17kein Zuschlag angegeben0
18kein Zuschlag angegeben0
19kein Zuschlag angegeben0
20Bestattungen Cornelia Pfister, Schnaittach2
21kein Zuschlag angegeben0
22Bestattungen Peine, Nürnberg1
23kein Zuschlag angegeben0
24kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Fachgerechte Bergung und Überführung von Leichen und sterblichen Überresten im polizeilichen Auftrag

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 29.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
348.320 €Zuschlagswert im Median
113.797 € – 595.709 €mittlere Hälfte, 32 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b69d6ac-2837-4809-9df0-8297e95f584d.