Rahmenvereinbarung Fachgerechte Bergung und Überführung von Leichen und sterblichen Überresten
Polizeipräsidium Mittelfranken · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 5032-8018.25a04veröffentlicht 07.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 24
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Nürnberg.
- REZ Bayern_45ind_AA ChemnitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 03.12.2026
- Empfang, Aufbereitung und Bereitstellung von Eingangsrechnungen der Stadt Nürnberg ab 2027 (E-Rechnung 2027)Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste · NürnbergFrist 08.12.2026
- REZ Bayern_45ind_JC ZwickauBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 02.12.2026
- REZ Bayern_45Unt2_JC Stadt RegensburgBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 24
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Fachgerechte Bergung und Überführung von Leichen und sterblichen Überresten im Auftrag des Polizeipräsidium Mittelfranken für den Regierungsbezirk Mittelfranken im ländlichen Raum
Gegenstand nach CPV
- 98370000Dienstleistungen des BestattungswesensHauptgegenstand
Lose24 Lose
Alle 24 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Los 1 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Ansbach / VPI Ansbach Städte: Ansbach, Leutershausen, Merkendorf und Ornbau. Marktgemeinden: Arberg, Colmberg, Flachslanden, Lehrberg und Weidenbach. Gemeinden: Burgoberbach, Oberdachstetten, Rügland, Sachsen bei Ansbach, Triesdorf und Weihenzell. Bundesautobahnabschnitt: BAB A 6 von der Wenderampe Landesgrenze Baden-Württemberg bis zur Anschlussstelle Neuendettelsau, BAB A 7 von der Anschlussstelle Wörnitz bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg. | – | – |
| 2 | Los 2 Los 2 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Bad Windsheim Städte: Bad Windsheim, Burgbernheim und Uffenheim. Marktgemeinden: Ipsheim, Marktbergel, Obernzenn, Ippesheim und Markt Nordheim. Gemeinden: Gallmersgarten, Illesheim, Trautskirchen, Simmershofen, Gollhofen, Weigenheim, Ergersheim, Hemmersheim und Oberickelsheim. | – | – |
| 3 | Los 3 Los 3 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Dinkelsbühl Städte: Große Kreisstadt Dinkelsbühl und Wassertrüdingen. Marktgemeinden: Dürrwangen, Schopfloch und Weiltingen. Gemeinden: Burk, Ehingen, Gerolfingen, Langfurth, Mönchsroth, Röckingen, Unterschwaningen, Wilburgstetten und Wittelshofen. | – | – |
| 4 | Los 4 Los 4 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Feuchtwangen Städte: Feuchtwangen und Herrieden. Marktgemeinden: Bechhofen, Dentlein a. F. und Dombühl. Gemeinden: Aurach, Schnelldorf, Wieseth und Wörnitz. | – | – |
| 5 | Los 5 Los 5 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Gunzenhausen Stadt: Gunzenhausen. Marktgemeinden: Absberg, Markt Berolzheim, Heidenheim, Gnotzheim. Gemeinden: Dittenheim, Haundorf, Meinheim, Muhr am See, Pfofeld, Theilenhofen und Westheim. | – | – |
| 6 | Los 6 Los 6 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Heilsbronn Städte: Heilsbronn, Windsbach und Wolframs-Eschenbach. Marktgemeinden: Dietenhofen und Lichtenau. Gemeinden: Bruckberg, Mitteleschenbach, Neuendettelsau und Petersaurach. | – | – |
| 7 | Los 7 Los 7 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Neustadt a. d. Aisch Stadt: Neustadt a. d. Aisch und Scheinfeld. Märkte: Baudenbach, Dachsbach, Emskirchen, Markt Erlbach, Neuhof a. d. Zenn und Uehlfeld. Marktgemeinden: Burghaslach, Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld und Sugenheim. Gemeinden: Diespeck, Dietersheim, Gerhardshofen, Gutenstetten, Hagenbüchach, Münchsteinach und Wilhelmsdorf. | – | – |
| 8 | Los 8 Los 8 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Rothenburg o. d. Tauber Große Kreisstadt: Rothenburg o. d. Tauber. Verw.gem.: Rothenburg o.d. Tauber mit den Teilgemeinden Adelshofen, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Steinsfeld und Windelsbach. Verw.gem.: Schillingsfürst mit den Teilgemeinden Schillingsfürst, Buch a. Wald, Diebach und Wettringen. Bundesautobahnabschnitte: BAB A 7 etwa von der Anschlussstelle Wörnitz bis zur Anschlussstelle Gollhofen km 693,423 bis km 734,189 in Fahrtrichtung Ulm und km 734,189 bis km 693,128 in Fahrtrichtung Würzburg, einschließlich der Tank-/und Rastanlagen. | – | – |
| 9 | Los 9 Los 9 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Treuchtlingen Städte: Treuchtlingen und Pappenheim. Gemeinden: Langenaltheim, Solnhofen und Polsingen. | – | – |
| 10 | Los 10 Los 10 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Weißenburg Große Kreisstadt Weißenburg. Stadt: Ellingen. Marktgemeinden: Nennslingen und Pleinfeld. Gemeinden: Alesheim, Bergen, Burgsalach, Ettenstatt, Höttingen und Raitenbuch. | – | – |
| 11 | Los 11 Los 11 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Altdorf bei Nürnberg Stadt: Altdorf. Märkte: Feucht. Gemeinden: Burgthann, Leinburg, Offenhausen, Schwarzenbruck und Winkelhaid. | – | – |
| 12 | Los 12 Los 12 umfasst den Teilbereich 1 der VPI Feucht: B2 ab Anschlussstelle Mauk bis zur Anbindung an die A6 / AD Roth | – | – |
| 13 | Los 13 Los 13 umfasst den Teilbereich 2 der VPI Feucht: - BAB A 3 in etwa von der Anschlussstelle Behringersdorf bis zur Anschlussstelle Oberölsbach, - BAB A 6 in etwa von der Anschlussstelle Neuendettelsau bis zur Anschlussstelle Alfeld, mit Raststätte Kammersteiner Land und Autohof Alfeld und Kammerstein, - BAB A 73 in etwa vom Autobahndreieck Feucht bis zur Anschlussstelle Nürnberg Hafen-Ost, - BAB A 9 in etwa von der Anschlussstelle Hormersdorf bis zum Autobahndreieck Feucht mit Autohof Schnaittach. | – | – |
| 14 | Los 14 Los 14 umfasst den Teilbereich 3 der VPI Feucht: BAB A 9 vom Autobahndreieck Feucht bis zur Anschlussstelle Altmühltal mit Raststätte Feucht, Greding und Autohof Hilpoltstein. | – | – |
| 15 | Los 15 Los 15 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Hersbruck Städte: Hersbruck und Velden. Markt: Neuhaus a. d. Pegnitz. Gemeinden: Alfeld, Engelthal, Happurg, Hartenstein, Henfenfeld, Kirchensittenbach, Pommelsbrunn, Reichenschwand und Vorra. | – | – |
| 16 | Los 16 Los 16 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Erlangen-Land Stadt: Baiersdorf. Märkte: Eckental und Heroldsberg. Gemeinden: Bubenreuth, Buckenhof, Kalchreuth, Marloffstein, Möhrendorf, Spardorf und Uttenreuth. | – | – |
| 17 | Los 17 Los 17 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Herzogenaurach Stadt: Herzogenaurach. Markt: Weisendorf. Gemeinden: Aurachtal, Großenseebach, Hessdorf und Oberreichenbach. | – | – |
| 18 | Los 18 Los 18 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Hilpoltstein Städte: Hilpoltstein, Greding, Heideck. Marktgemeinden: Allersberg und Thalmässing. | – | – |
| 19 | Los 19 Los 19 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Höchstadt a. d. Aisch Stadt: Höchstadt. Marktgemeinden: Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth und Wachenroth. Gemeinden: Adelsdorf, Gremsdorf, Hemhofen und Röttenbach. | – | – |
| 20 | Los 20 Los 20 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Lauf a. d. Pegnitz Städte: Lauf a. d. Pegnitz und Röthenbach a. d. Pegnitz Markt: Schnaittach. Gemeinden: Neunkirchen am Sand, Ottensoos, Simmelsdorf, Rückersdorf und Schwaig bei Nürnberg. | – | – |
| 21 | Los 21 Los 21 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Roth Kreisstadt Roth. Städte: Abenberg und Spalt. Marktgemeinden: Rednitzhembach und Schwanstetten. Gemeinden: Büchenbach, Georgensgmünd und Röttenbach. | – | – |
| 22 | Los 22 Los 22 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Schwabach Kreisfreie Stadt Schwabach. Marktgemeinden: Wendelstein. Gemeinden: Kammerstein und Rohr mit Barthelmesaurach, Rudelsdorf, Volkersgau, Gustenfelden, Kottensdorf und Regelsbach, Groß- und Kleinschwarzenlohe, Röthenbach b. St.Wolfgang, Neuses, Raubersried, Sperberslohe, Sorg, Nerreth und Dürrenhembach. | – | – |
| 23 | Los 23 Los 23 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Stein Städte: Stein und Oberasbach. Markt: Roßtal. | – | – |
| 24 | Los 24 Los 24 umfasst den Zuständigkeitsbereich der PI Zirndorf Städte: Zirndorf und Langenzenn. Marktgemeinden: Ammerndorf, Cadolzburg und Wilhermsdorf. Gemeinden: Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach und Veitsbronn. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Anschließend verlängert sich die Rahmenvereinbarung je Los jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens vier Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung je Los beträgt gem. § 21 VgV vier Jahre. Der Vertrag endet somit am 31.12.2029 automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Bestattungsunternehmern Pietät Forchheim Rösch GmbH, Forchheim | 2 |
| 2 | Bestattungen Preinl e. K, Bad Windsheim | 1 |
| 3 | Hahn Bestattungen, Schnelldorf | 1 |
| 4 | Hahn Bestattungen, Schnelldorf | 1 |
| 5 | Bestattungsinstitut Heidemarie Bauer GmbH, Gunzenhausen | 1 |
| 6 | Bestattungen Wolfgang Boas, Neuendettelsau | 1 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 8 | Hahn Bestattungen, Schnelldorf | 1 |
| 9 | Humanitas Treuchtlinger Bestattungsinstitut GmbH, Treuchtlingen | 1 |
| 10 | Bestattungen Unger e.K, Weißenburg i.Bay. | 1 |
| 11 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 12 | Bestatter Häusler GmbH, 92318 Neumarkt i.d.Opf. | 3 |
| 13 | Bestatter Häusler GmbH, 92318 Neumarkt i.d.Opf. | 2 |
| 14 | Bestatter Häusler GmbH, 92318 Neumarkt i.d.Opf. | 1 |
| 15 | Bestattungen Cornelia Pfister, Schnaittach | 1 |
| 16 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 17 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 18 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 19 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 20 | Bestattungen Cornelia Pfister, Schnaittach | 2 |
| 21 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 22 | Bestattungen Peine, Nürnberg | 1 |
| 23 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 24 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Jakobsplatz 5, 90402 Nürnberg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- pp-mfr.sg-v2.vergabestelle@
polizei.bayern.de
Bei uns erfasst
- Durchführung wiederkehrender Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel28.07.2026 · 12 Angebote
- Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost04.12.2025 · 14 Angebote
- Abschleppdienstleistungen im Auftrag der Polizei für die Stadtgebiete Nürnberg und Fürth21.10.2025 · 5 Angebote
- Rahmenvereinbarung für die Instandsetzung/Reparatur von Haftpflichtschäden an Fahrzeugen04.09.2025 · 2 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Fachgerechte Bergung und Überführung von Leichen und sterblichen Überresten im polizeilichen Auftrag
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 29.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Jonas Better Place GmbH6 Zuschläge
- Wäscherei Abel KG6 Zuschläge
- Apleona Südost GmbH5 Zuschläge
- PulsM GmbH5 Zuschläge
- Hansetrans Möbel-Transport GmbH4 Zuschläge
- TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Westendstr. 199, 80686 München4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- UDL RIM MünchenBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung Schmutzfangmatten mietweise mit Service (Liefern, Abholen, Reinigen und Auswechseln)Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1Frist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b69d6ac-2837-4809-9df0-8297e95f584d.