Rahmenvereinbarung Entstörung, Wartung, Ausrüstung DFÜ-GWM
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH - Einkauf Lausitz · Senftenberg, Brandenburg
Aktenzeichen 2618200112veröffentlicht 23.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Geschätzter Wert
- 299 Tsd. €
- Laufzeit
- 14 Monate
- 01.11.2026 – 31.12.2027
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 299 Tsd. €
- Laufzeit
- 14 Monate01.11.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Senftenberg01968, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Vertragsbeginnvor 7 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Für alle mit Datenfernübertragungs-Technik (DFÜ-Technik) ausgestatteten Grundwassermessstellen (GWM) sowie eine Wetterstation sind regelmäßige Wartungs- und Entstörungsarbeiten (z. B. bei Funktionsausfall) durchzuführen. Darüber hinaus sind weitere Leistungen (z. B. Begleitung von Grundwasserprobennahmen) durchzuführen. Für einzelne DFÜ-GWM ist eine 24h-Entstörfrist (auch an Wochenenden und Feiertagen) vorgesehen. Zudem sind weitere GWM bei Bedarf mit Datenfernübertragungstechnik bzw. Datenloggern auszustatten. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Optionen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB *Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.10.2030 werden als Option vereinbart. *Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 31.10.2027. Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer … ganz lesenkürzer
Optionen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB *Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.10.2030 werden als Option vereinbart. *Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 31.10.2027. Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: -Bestätigung eines weiterführenden ergänzenden Verwaltungsabkommens für die Braunkohlesanierung (VA BKS) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Option beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
„§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr … ganz lesenkürzer
„§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: DE40B-LK Oberspreewald-Lausitz DE406-LK Dahme-Spreewald DE407-LK Elbe-Elster DE40G-LK Spree-Neiße DED2C-LK Bautzen DED2D-LK Görlitz
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| EMIS Energy GmbH, Lübbenau | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH - Einkauf Lausitz
- Anschrift
- Knappenstraße 1 ;, 01968 Senftenberg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 504 (Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- EMIS ENERGY GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a1629c-fd62-4975-bc3f-f8809c150f3a.