Rahmenvereinbarung Büromöbel
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V. · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen EUOV2401veröffentlicht 04.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 02.09.2024 – 31.08.2026
- Hauptleistung
- Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
- CPV 39000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre02.09.2024 – 31.08.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 30 Monatenüber tender24.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 30 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.08.2026
- Heute
Beschreibung
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln
Beschreibung des Loses
Das HZDR vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln.
Sämtliche Möbel sind komplett mit allen Einbauteilen zur gebrauchsfertigen Verwendung an die Verwendungsstellen Dresden, Freiberg und Görlitz zu liefern und zu montieren. In den Produktpreisen sind alle Kosten und Nebenkosten einzu kalkulieren. Das beinhaltet z.B.:
- Lieferung an die Verwendungsstellen - Montage sowie das erforderliche Montagematerial - die handelsübliche Verpackung sowie deren umweltfreundliche Entsorgung - Versicherungen
Alle Möbel entstammen einer Möbelserie. Die angebotenen Serien müssen über einen längeren Zeitraum produziert worden sein und sich in der Praxis bewährt haben. Für die Ausstattung der Büromöbel sind aussagefähige Unterlagen über Fabrikat und Typ beizufügen. Die angebotenen Möbel sollen in Maßen, Formen, Farben und Materialien aufeinander abgestimmt sein. Alle angebotenen Produkte müssen gültige GS-Zeichen tragen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Von der Gewährleistung sind Verschleißteile ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Herstellermängel handelt sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung.
• Durch den Einsatz der entsprechenden Gegenstände werden die Auflagen der Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten • alle Holzwerkstoffe mit FSC-Zertifizierung • Einhaltung aller ergonomischen Anforderungen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung und Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung Unternehmenseignung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß § 122 GWB). Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen.
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Der Bieter verpflichtet sich bei Auftragserteilung zur Einhaltung der nachfolgend genannten Normen und Leitlinien: 1. ISO 14001 Umweltmanagementsystemnorm oder gleichwertig 2. L-Q 2022 Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze oder gleichwertig 3. ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig 4. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung in deutscher Sprache
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung beginnt am 02.09.2024 und hat eine Laufzeit bis 31.08.2026. Anschließend verlängert sich der Vertrag bei Nichtkündigung durch einen der Vertragspartner zweimal um jeweils 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens am 31.08.2028.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 300.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 07.05.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden
- Website
- hzdr.de
- Kontakt
- vergabe@
hzdr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e21dad0d-7f63-4b7c-b9d3-eb3c1e4598cb.