Rahmenvereinbarung Bewertungsdienstleistungen
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 239-24-VV-TEveröffentlicht 24.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,32 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Leistungspunkte70 %
- Preispunkte30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von (Immobilien-)Bewertungsdienstleistungen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungspunkteLeistungspunkte gemäß Kriterienkatalog - siehe Kriterienkatalog und Bewertungsmatrix: - Fair Value Ermittlung für die Jahre 2025 – 2027 (Modul 1) - Bewertungsleistung An-/Verkaufsbewertung (Modul 2) - Weitere Leistungen (Modul 3) - Sonstige Leistungen - Arbeitsprobe - Projektteam - Konzeptionierung - Marktwerteinschätzung - Online-Tool Leistungspunkte: A-Kriterien (Mindestanforderungen): Die im Kriterienkatalog in der Spalte „A-/B-Kriterium“ mit „A“ gekennzeichneten Anforderungen (A-Kriterien) stellen Mindestanforderungen dar. Angebote, die nicht alle A-Kriterien erfüllen, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die A-Kriterien sind grundsätzlich erfüllt, wenn die Fragen mit den Antwortmöglichkeiten „JA/NEIN“ mit „JA“ beantwortet wurden bzw. bei allen übrigen A-Kriterien die geforderten Angaben erfolgt sind. B-Kriterien (Wertungskriterien): Anhand der im Kriterienkatalog in der Spalte „A-/B-Kriterium“ mit „B“ gekennzeichneten Anforderungen (B-Kriterien) erfolgt die qualitative Bewertung der Angebote. Die Angebote werden bei jeder/jedem Anforderung/Einzelkriterium (EK), das kein A-Kriterium ist, anhand einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte bewertet. Dabei erhält das Angebot mit der unter Abwägung aller Vor- und Nachteile relativ besten Konzeptlösung die höchste Punktzahl. Die Punktzahl der anderen Angebote wird in Abhängigkeit der Unterschiede/Nachteile gegenüber dem Angebot mit der relativ besten Konzeptlösung bestimmt (vergleichende Bewertung). Bewertungsmaßstab und Punktvergabe: Unter welchen Voraussetzungen eine bestimmte Punktzahl vergeben wird ergibt sich aus den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung/Kirterienkatalog. Grundsätzlich wird folgender Zielerfüllungrad je B-Kriterium angesetzt: 10 Punkte: Anschauliche, detaillierte und gut nachvollziehbare Beschreibung. Konzept weist sehr gute fachliche Qualität auf und lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 8 Punkte: Anschauliche und gut nachvollziehbare Beschreibung. Konzept weist gute fachliche Qualität auf und lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 6 Punkte: Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Konzept weist zufriedenstellende Qualität auf und lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden können. 4 Punkte: Wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung; Konzept weist ausreichende Qualität auf und lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 2 Punkte: Skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung; Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: Fehlende oder weitgehend unvollständige Beschreibung. Konzept weist zahlreiche gravierende Mängel auf oder ist fachlich ungenügend und lässt erwarten, dass Leistungsziele nicht erreicht werden können.
- Preis
- Preispunktefiktive Angebotssumme gemäß Preisblatt - siehe Preisblatt/Honorarübersicht Preispunkte: Folgende Kriterien fließen in einer vom Auftraggeber festgelegten Gewichtung (=prozentualer Anteil am RV-Volumen) in die Wertung des Preise bzw. in die Ermittlung der Preispunkte ein: - die Angebotssumme der Leistungspositionen gemäß Preisblatt/Honorarübersicht, - die Stunden-/Tagesverrechnungssätze für Leistungen gemäß Preisblatt/Honorarübersicht - pauschales Honorar (in %) in Abhängigkeit des Volumens der Kapitalmarktmaßnahme Es wird eine fiktive wertungsrelevante Angebotssumme gebildet, die nicht Vertragsbestandteil wird. Vertragsbestandteil werden ausschließlich die je Preisposition abgefragten Einheitspreise sowie Stunden-/Tagessätze bzw. das prozentuale Pauschalhonorar. Es wird auf das Dokument Preisblatt/Honorarübersicht verwiesen.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung übe … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers; 6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen sind sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.- Kriterium
- 1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2023, 2022, 2021 - siehe Formular Eignung.
- Kriterium
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022, 2021 - siehe Formular Eignung. 2) Eigenerklärung zur Zahl der derzeitig (Stand: Juli 2024) beschäftigten Arbeitskräfte im Bewertungsteam in Deutschland - siehe Formular Eignung. 3) Eigenerklärung zur immobilienbewert … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022, 2021 - siehe Formular Eignung. 2) Eigenerklärung zur Zahl der derzeitig (Stand: Juli 2024) beschäftigten Arbeitskräfte im Bewertungsteam in Deutschland - siehe Formular Eignung. 3) Eigenerklärung zur immobilienbewertungsspezifischen Qualifikationen (MRICS und Hypzert) der beschäftigten Arbeitskräfte im Bewertungsteam in Deutschland - siehe Formular Eignung. 4) Angabe von erbrachten Referenzprojekten/ Nachweis Erfahrung des Unternehmens - siehe Formular Eignung: a) Haben Sie Erfahrung in der Bewertung kommunaler oder genossenschaftlicher Immobilienbeständen in Berlin? b) Bitte geben Sie je Immobiliensegment mit berlinovo vergleichbare Unternehmen (gemessen am Portfoliovolumen) an, für die Sie bereits Immobilienbewertungen in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2022, 2021) durchgeführt haben. c) Bitte geben Sie Ihre Bewertungsvolumina (EUR netto) nach Immobiliensegmenten in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2022, 2021) an. d) Bitte geben Sie an, welcher prozentuale Anteil (Anteil am Bewertungsvolumen) für Wohnen, Apartment) Ihres Residential- Bewertungsvolumens der letzten drei Jahre auf den Standort Berlin entfällt. e) Bitte geben Sie an, für wie viel Prozent (Anteil am Bewertungsvolumen) für Büro, Handel, Spezial, Wohnen, Apartment Ihres Bewertungsvolumens Sie die DCF-Methode als Bewertungsverfahren verwenden. f) Bitte erläutern Sie kurz Ihre Erfahrungen bezüglich der Erstellung von Ankaufsgutachten (im Sinne von Exitwerten von Projekten) und der Bewertung von Projektentwicklungen vor oder während der Realisierungsphase. Benennen Sie bitte auch präferierte Bewertungsverfahren sowie Referenzen und bewertete Volumina der letzten drei (3) Jahre in Summe (EUR netto). g) Bitte erläutern Sie Ihre Erfahrungen (Benennung von Referenzunternehmen) bei der be-wertungsseitigen Begleitung von Kapitalmarktmaßnahmen und nennen Sie Referenzen. h) Bitte stellen Sie, bezogen auf den Punkt 3.3 Immobilienberatungsleistungen der Leistungsbeschreibung, Ihr Beratungsspektrum, Schwerpunkte und Leistungsfähigkeit dar. Bitte benennen Sie zu den dargestellten Themenkomplexen Referenzen. Mindestanforderungen: - - Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2023, 2022, 2021 von mindestens 2.500.000,00 € nachgewiesen werden. - Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2023, 2022, 2021 mindestens 10 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
a. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag auf das Angebot zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung. b. Der Vertrag endet spätestens, sobald ein Auftragsvolumen von 2,32 Mio. € netto (maximales Auftragsvolumen) erreicht ist. Sofern der Auftraggeber Einzelabrufe vor Erreichung des … ganz lesenkürzer
a. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag auf das Angebot zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung. b. Der Vertrag endet spätestens, sobald ein Auftragsvolumen von 2,32 Mio. € netto (maximales Auftragsvolumen) erreicht ist. Sofern der Auftraggeber Einzelabrufe vor Erreichung des maximalen Auftragsvolumens getätigt hat, endet der jeweilige Einzelauftrag erst mit der Abnahme der vom Auftragnehmer im Einzelauftrag geschuldeten jeweiligen Leistungen. Der Auftraggeber stellt klar, dass die Angabe des Auftragsvolumens eine vergaberechtliche Notwendigkeit und insb. keine Zusage eines Honorars ist, vgl. auch Ziffer 3.f der Rahmenvereinbarung. Sie ist daher insb. auch keine Vertragsgrundlage nach § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren (Festlaufzeit) und verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht oder die max. Abrufsumme nach Abs. b. erreicht ist. Hiervon ist der Auftragnehmer in Textform in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf die optionale Verlängerung besteht nicht. Sofern der Auftraggeber Einzelabrufe innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit getätigt hat, endet der jeweilige Einzelauftrag erst mit der Fertigstellung/Abnahme der vom Auftragnehmer im Einzelauftrag geschuldeten jeweiligen Leistungen. c. Macht der Auftraggeber von der automatischen Verlängerung Gebrauch, so gelten die Bestimmungen des ursprünglichen Vertragsverhältnisses fort. d. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vorbenannten maximalen Laufzeit oder bei Erreichen des maximalen Auftragsvolumens, ohne dass es einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung verteilt sich wie folgt: - Modul 1 Fair Value Bewertung - Anteil 52% - Modul 2 Ankaufsbewertung - Anteil 14% - Modul 3 Weitere Leistungen - Anteil 34%- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.320.000 €
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 161 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fri … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: - Deckungssumme für Personenschäden u. Vermögensschäden in Höhe von jeweils : EUR 5.000.000,00; - Deckungssumme für sonstige Schäden: EUR 1.000.000,00 jeweils 2-fach maximiert pro Kalenderjahr und je Schadensfall 5. Der/die Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten. 7. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung verteilt sich wie folgt: - Modul 1 Fair Value Bewertung - Anteil 52% - Modul 2 Ankaufsbewertung - Anteil 14% - Modul 3 Weitere Leistunge …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hallesches Ufer 74 – 76, 10963 Berlin
- Website
- berlinovo.de
- Kontakt
- vergabe@
berlinovo.de
Bei uns erfasst
- Unterhaltsreinigung berlinovo Portfolio30.10.2026
- Winterdienst Berlinovo Portfolio16.10.2026
- Datawarehouse SAP4HANA15.10.2026
- Grün- und Vegetationspflege berlinovo Portfolio24.09.2026
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- RV Baubegleitendens QualitätscontrollingBerlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · BerlinFrist 19.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 700 (Immobiliendienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- WISAG Facility Management Berlin GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- Apleona Facility Management GmbH6 Zuschläge
- SPIE Efficient Facilities GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bc22e13-3c3b-480a-9dbb-33dfba13581e.