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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung Befragungen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 214-02.05-20.0110-22-I-Fveröffentlicht 26.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 940 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53179, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wissenschaftliche Qualität des Konzeptes50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Onlinebefragungen

Los 1: Onlinebefragungen

36 Monate–
2
Telefonbefragungen

Los 2: Telefonbefragungen

36 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wissenschaftliche Qualität des Konzeptes50 %
Preis50 %
Qualität
Wissenschaftliche Qualität des Konzeptes

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich … ganz lesen- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. - Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. - Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
Kriterium
- Referenzen technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter weist mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des … ganz lesen- Referenzen technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter weist mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen: 1. Erfahrungen mit quantitativen, bevölkerungsrepräsentativen Befragungen 2. Erfahrungen mit quantitativen Befragungen von speziellen Personengruppen (z. B. themenspezifische Expert/innen) 3. Kenntnisse auf allen folgenden Gebieten: o Fragebogenerstellung o Fragebogenprogrammierung o Stichprobenkonzepte, -rekrutierung & -management o Erhebungsmethoden (Telefon- und Onlinebefragung) o Sicherstellen von Repräsentativität (Quotierung und Gewichtung) o Datenaufbereitung & -bereinigung o Kodierung offener Antworten o statistische Analysen o Ergebnisaufbereitung - Eigenerklärung zur Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung zur Personalqualifikation in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.04.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag g … ganz lesenBehauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gemäß § 4 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Einrichtungen Bezugsberechtigte: 1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Max-Dohrn-Straße 8-10, 10589 Berlin, 2. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesallee 51, 38116 Braunschweig, 3. Bundeszentrale … ganz lesenGemäß § 4 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Einrichtungen Bezugsberechtigte: 1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Max-Dohrn-Straße 8-10, 10589 Berlin, 2. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesallee 51, 38116 Braunschweig, 3. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Maarweg 149-161, 50825 Köln, 4. Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig. Der Auftraggeber ist berechtigt, den weiteren, unter Buchstaben a) bis i) genannten Einrichtungen des Geschäftsbereichs des BMEL bzw. Zuwendungsempfängern des BMEL eine Nutzung dieser Rahmenvereinbarung zu gestatten. In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten ersten Abruf in Textform § 126b BGB über den weiteren Bezugsberechtigten und dessen Ansprechperson informieren. Weitere Bezugsberechtigte sind: a) Bundessortenamt (BSA), Osterfelddamm 80, 30627 Hannover b) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bibliothek, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, c) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bibliothek, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, d) Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ), Torgauer Straße 116, 04347 Leipzig e) Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V (DGE), Godesberger Allee 136, 53175 Bonn f) Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), Hofplatz 1, 18726 Gülzow, g) Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Südufer 10, 17493 Greifswald-Insel Riems, h) Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Erwin-Baur-Straße 27, 06484 Quedlinburg i) Max Rubner-Institut (MRI), Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, Bibliothek, Haid-und-Neu-Straße 9, 76131 Karlsruhe.
Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschreibungsbedingungen" beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen: … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschreibungsbedingungen" beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen: • Leistungsverzeichnis im aidf-Format (siehe Vergabeunterlagen), • Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen), • Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen), • Angebotskonzept. C) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen. D) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. E) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. F) Bietergemeinschaften Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG sowie zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebotbeizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. G) Nachunternehmen/Unteraufträge Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/ 576 des Rates vom 8. April 2022 ist von jedem Nachunternehmen/Unterauftragnehmer abzugeben. Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eineZusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. H) Auszug aus Registern Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wissenschaftliche Qualität des Konzeptes50 %
Preis50 %
Qualität
Wissenschaftliche Qualität des Konzeptes

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich … ganz lesen- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. - Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. - Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
Kriterium
- Referenzen technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter weist mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des … ganz lesen- Referenzen technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter weist mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen: 1. Erfahrungen mit quantitativen, bevölkerungsrepräsentativen Befragungen 2. Erfahrungen mit quantitativen Befragungen von speziellen Personengruppen (z. B. themenspezifische Expert/innen) 3. Kenntnisse auf allen folgenden Gebieten: o Fragebogenerstellung o Fragebogenprogrammierung o Stichprobenkonzepte, -rekrutierung & -management o Erhebungsmethoden (Telefon- und Onlinebefragung) o Sicherstellen von Repräsentativität (Quotierung und Gewichtung) o Datenaufbereitung & -bereinigung o Kodierung offener Antworten o statistische Analysen o Ergebnisaufbereitung - Eigenerklärung zur Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen) Der Bieter hat mit dem Angebot eine vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung zur Personalqualifikation in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.04.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag g … ganz lesenBehauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschreibungsbedingungen" beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen: … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschreibungsbedingungen" beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen: • Leistungsverzeichnis im aidf-Format (siehe Vergabeunterlagen), • Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen), • Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen), • Angebotskonzept. C) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen. D) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. E) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. F) Bietergemeinschaften Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG sowie zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebotbeizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. G) Nachunternehmen/Unteraufträge Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/ 576 des Rates vom 8. April 2022 ist von jedem Nachunternehmen/Unterauftragnehmer abzugeben. Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eineZusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. H) Auszug aus Registern Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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116vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
383.880 €Zuschlagswert im Median
259.008 € – 683.500 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.04.2024 auf 18.04.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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