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Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung (02/PE/2025)

IKK classic · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 02/PE/2025veröffentlicht 05.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 519 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.09.2025 – 31.08.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Erfurt99089, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 17 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:10 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Bindefrist endet
    86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin deckt unternehmensweit saisonale Arbeitsspitzen und personellen Bedarf bei Sonderprojekten mit Unterstützung von Leiharbeitspersonal ab. Die Ausschreibung hat das Ziel, eine Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern abzuschließen. Die Beauftragung des konkreten Abrufs erfolgt auf Grundlage eines nach Zuschlagserteilung von der Auftraggeberin durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den bezuschlagten maximal drei geeigneten Auftragnehmern.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin schließt mit insgesamt drei geeigneten Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung (siehe Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung (50)). Diese bildet die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Dienstleistung detailliert ab und ist Gegenstand des Vertragsabschlusses. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Überlassung von kaufmännischen und technischen Mitarbeitern des Auftragnehmers/Verleihers an die Auftraggeberin/Entleiherin auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der jeweils gültigen Fassung.

Ausschreibungsgegenstand sind zusammenfassend folgende Inhalte: • Arbeitnehmerüberlassung mit sieben Profilen/Stellentypen im kaufmännischen und technischen Bereich zum unternehmensweiten Einsatz bei der Auftraggeberin. • Die überlassenen Arbeitskräfte erbringen ihre Arbeitsleistung bei der Auftraggeberin und werden dort wie eigene Arbeitnehmer eingesetzt. Das Leiharbeitspersonal ist in die Betriebsorganisation der Auftraggeberin eingegliedert. Die Auftraggeberin bestimmt die Art und Ausführung der Arbeitsleistung sowie Ort und Zeit. • Die Auftragnehmer übernehmen die zentrale Disposition aller Aufträge für die geplanten Standorte der IKK classic bundesweit. Die folgenden Bundesländer sind zwingend abzudecken (Mindestanforderung): Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. • Die Auftragnehmer stellen feste Ansprechpartner für die Auftraggeberin zur Verfügung. Die benannten, autorisierten Ansprechpartner nehmen die Anforderungen entgegen, stehen für die Abstimmung zum erforderlichen Anforderungsprofil und der Einsatzkonditionen zur Verfügung und unterstützen bei der Koordinierung von Vorstellungsterminen und Einsatzbesetzungen.

Der Bedarf ist von der Auftraggeberin geschätzt und dient der Kalkulationsgrundlage, siehe Preisblatt (80). Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zu Vollzeitbeschäftigten-Einheit (VBE) je Profil handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.

Die Höchstabnahmemenge beträgt für die Grundlaufzeit 50 % über dem geschätzten Bedarf des Preisblattes (Kalkulationsgrundlage) und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerung ebenfalls 50 % über dem geschätzten Bedarf des Preisblattes (Kalkulationsgrundlage).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Fragenkatalog zur Übernahmeoption
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Fragenkatalog zur flächendeckenden Präsenz an Standorten der Auftraggeberin (quantitativ)
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Kurzkonzept zur Qualitätssicherung und Prozessablauf
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Preis

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Es müssen mindestens 3 Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen: • Die Referenzen … ganz lesenMindestanforderung: Es müssen mindestens 3 Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen: • Die Referenzen müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche Krankenversicherungen und/oder an private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben, sich auf unterschiedliche Projekte beziehen und müssen aus den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 stammen. Diese können sowohl aktuell noch bestehen (aktive Verträge) als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein. • Eines der angegebenen Referenzprojekte sollte eine Laufzeit mindestens sechs Monaten haben (z. B. für Einsatz im Bonusprogramm).
Allgemeiner Jahresumsatz
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Der Bieter muss ein Mitgliedsunternehmen im Arbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) oder Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.) sein. (Eigenerklärung Mitglied im Verband (44))
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter muss im Besitz der unbefristeten und gültigen Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sein. (Eigenerklärung Erlaubnis zur ANÜ (43))
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt: - Personenschäden 5.000.000 Euro, - Sachschäden 5.000.000 Euro … ganz lesenEigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt: - Personenschäden 5.000.000 Euro, - Sachschäden 5.000.000 Euro, - Vermögensschaden 3.000.000 Euro, - Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro und - Schlüsselverlust 25.000 Euro
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung den Auftragnehmern gegenüber den Vertrag um zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern; längstens bis zum 31.08.2029
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
86 Tage
Angebotsöffnung
06.06.2025, 10:10 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch. >> Es gilt deutsches Recht. >> Bietergemeinschaften sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund der Vorgaben der Regelung zu Einzelüberlassungsverträgen nach § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) und dessen restrikti … ganz lesen>> Die Verfahrenssprache ist deutsch. >> Es gilt deutsches Recht. >> Bietergemeinschaften sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund der Vorgaben der Regelung zu Einzelüberlassungsverträgen nach § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) und dessen restriktiver Handhabung durch die Bundesanstalt für Arbeit in Bezug auf Kettenüberlassungsverträge ausgeschlossen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind daher nicht abzugeben. >> Eignungsleihe und Unterauftragnehmer sind ausdrücklich für den Leistungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund der Vorgaben der Regelung zu Einzelüberlassungsverträgen nach § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) und dessen restriktiver Handhabung durch die Bundesanstalt für Arbeit in Bezug auf Kettenüberlassungsverträge ausgeschlossen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind daher nicht abzugeben. >> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen: > Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben. > Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen >> Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kalkulation in einer gesonderten EXCEL-Datei zu übermitteln. Diese muss als Kalkulation erkennbar sein und sollte mit einem Passwort geschützt werden (siehe Ziffer 3 der BWB). Die Kalkulation darf zur Preisprüfung sowie zur Überprüfbarkeit etwaiger Preisanpassungen von der Auftraggeberin geöffnet werden. Zu diesem Zweck hat der Bieter bzw. Auftragnehmer das entsprechende Passwort unverzüglich nach Aufforderung durch die Vergabestelle, oder im Fall eines Preisanpassungsverlangens durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. >> Der Bieter hat mit dem Angebot den Fragenkatlog Übernahmeoptionen (81) und den Fragenkatalog Flächendeckende Präsenz (82) ausgefüllt vorzulegen (siehe Ziffer 5 der BWB). >> Dem Angebot ist ein einheitliches vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept zur Qualitätssicherung und Prozessabläufen (max.10 DIN A4 Seiten, pdf) beizufügen (siehe Ziffer 6 der BWB) >> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Vereinbarung zur Gemeinsamen Verantwortung nach Artikel 26 DS-GVO (60) vorzulegen (Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen): > Das Dokument „Verantwortlich- und Zuständigkeiten - 60.2“ regelt die Verteilung. > Im Dokument „Informationspflichten – 60.5“ sind die für den Beschäftigten wichtigen Informationen zusammengestellt, die diesem im Rahmen der Entleihung ausgehändigt und von diesem zur Kenntnisnahme unterschrieben werden. > Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Auftraggeberin im Rahmen des vereinbarten Auftragsverhältnisses genutzt werden vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragnehmers - 60.1“. > Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse - 60.3“ und die „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge – 60.4“ sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus. >> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen: > Eigenerklär …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.06.2025

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