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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenliefervertrag für Arzneimittel in der JVA

Landesamt für Zentrale Dienste · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen EU99/2025veröffentlicht 03.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 389 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Saarland (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 20 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsaarvpsl.vmstart.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über saarvpsl.vmstart.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Saarbrücken
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung von Arzneimitteln für die Justizvollzugsanstalt

Beschreibung des Loses

Das Ministerium der Justiz beabsichtigt einen Rahemliefervertrag für Arzneimittel in der JVA zu vergeben.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium unter Einhaltung der Musskriterien

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren. Die Projekte müssen mit der hier ausgeschriebenen Leistung in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechnen, hat dies den Aussch … ganz lesenAngabe von mindestens 1 Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren. Die Projekte müssen mit der hier ausgeschriebenen Leistung in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechnen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Der Bieter versichert mit Abgabe des Angebots die Richtigkeit der gemachten Angaben. Zur Beschreibung der Referenzen ist die Anlage Referenzen (Referenzbogen) zu nutzen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es ist zu erklären, dass Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000,00 Euro je Versicherungsjahr abgedeckt sind bzw. bei Zuschlagserteilung vorliegen wird. Dem Angebot ist ein Nachwies vo … ganz lesenEs ist zu erklären, dass Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000,00 Euro je Versicherungsjahr abgedeckt sind bzw. bei Zuschlagserteilung vorliegen wird. Dem Angebot ist ein Nachwies vorzulegen. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und für den ausschreibungsrelevanten Bereich.
Eintragung in das Handelsregister
Gewerbeanmeldung: Es wird erklärt, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden. Dem Angebot ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung beizufügen. Dies ist nur dann … ganz lesenGewerbeanmeldung: Es wird erklärt, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden. Dem Angebot ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung beizufügen. Dies ist nur dann notwendig, soweit keine Eintragung im Handeslregister erfolgt ist. Eintragung ins Handelsregister: Besteht die Pflicht zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister. Für den Fall ist dem Angebot ein Nachweis beizufügen. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um bis zu zweimal um ein weiteres Kalenderjahr zu den bestehenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf des Kalenderjahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.12.2029 ist nach der Vergabeordnung nicht möglich.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 20 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
saarvpsl.vmstart.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
14.10.2025, 10:00 Uhr. Saarbrücken. Zur Angebotsöffnung wird auf die Vorschrift im § 55 Abs. 2 VgV verwiesen. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in d … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit; (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die nach Art. 5K VO (EU) 2022/576 Russland zuzuordnen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten o. als Unterauftragnehmer, Lieferanten o. im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem hier zu vergebenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10 % des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen.
Hinweis
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Die Formblätter und alle sonstigen Vergabeunterlagen können ausschließlich auf der eVergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum Ende der Frist zur Angebotsabgabe abgerufen bzw. heruntergeladen werden. Das Angebot mit den Angebots … ganz lesenZur Abgabe des Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Die Formblätter und alle sonstigen Vergabeunterlagen können ausschließlich auf der eVergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum Ende der Frist zur Angebotsabgabe abgerufen bzw. heruntergeladen werden. Das Angebot mit den Angebotsunterlagen sind über die gleiche eVergabeplattform abzugeben. Zur Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Anmeldung auf der Plattform erforderlich. Die gesamte Kommunikation (Fragen, Antworten und Informationen) erfolgt ausschließlich über die eVergabeplattform. Bieterfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen über die Plattform zu stellen. Die Vergabestelle wird gegebenenfalls unter Vorbehalt Bieterfragen und Antworten gesammelt bekanntgeben. Mündliche oder telefonische Anfragen an die ausschreibende Stelle sind nicht zugelassen. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweisen rechtzeitig spätestens bis zum Ende der Frist zur Angebotsabgabe über die eVergabeplattform einzureichen. Es ist darauf zu achten, alle geforderten Nachweise und Erklärungen zusammen mit dem Angebot bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist auf der eVergabe-Plattform einzustellen. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf der als Einreichungstermin festgesetzten Uhrzeit. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote elektronisch zurückgezogen werden. Bis zum Ende der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Die Fristen sind in dem Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Terminplan aufgeführt. Das Dokument ist mit den Vergabeunterlagen einsehbar bzw. herunterladbar.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.10.2025

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