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Frist unbekanntEU-weitLieferleistungen

Quetschlaser

Universität Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen UHH_2026009_VVfoTnWveröffentlicht 07.08.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18.08.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20148, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 56 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (13 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 15 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Institut für Quantenphysik beabsichtigt die Anschaffung von zwei voneinander unabhängigen Lichtquellen, die Laserstrahlen der Wellenlänge 1550,1 nm in gequetschten Vakuumzuständen bereitstellen. Diese sogenannten „Quetschlaser“ sollen mit quasi-monochromatischem ultrastabilen kohärentem Licht bei 1550,1 nm eines Faserlasers gepumpt werden, der somit die Phasenreferenz darstellt. Der Faserlaser ist nicht Teil der Vergabe. Die Quetschlaser sollen in bestehende Experimente auf optischen Tischen integriert werden und müssen dafür sehr spezialisierte Kriterien erfüllen. Um den Zeitplan des Forschungsprojekts erfüllen zu können, muss die Lieferung bis zum 31.12.2026 erfolgen. Die beiden Quetschlaser müssen jeweils die folgenden technischen Anforderungen erfüllen: – Eine vorhandene Faser mit Pumplicht soll direkt an die Gehäuse der Quetschlaser gesteckt werden können. – Aus maximal verfügbaren 500 mW quasi-monochromatischer Pumpstrahlung bei 1550,1 nm stellt ein Quetschlaser ein beugungsbegrenzten senkrecht-polarisierten Strahl her und koppelt ihn als Freistrahl aus dem Gehäuse aus. Der Strahl trägt gequetschte Vakuumzustände in einem breiten Spektrum um die Wellenlänge 1550,1 nm, aber rigoros keine Pumpstrahlung dieser Wellenlänge. – Eine CE-Dokumentation der Quetschlaser sollte vorhanden sein. Folgende Spezifikation sind im Detail zwingend erforderlich: – An dem ausgekoppelten Quetschstrahl muss einen Quetschfaktor von bis zu 10 dB und ein Anti-Quetschfaktor von bis zu 20 dB innerhalb des Frequenzbands unter 10 MHz direkt mit einem balancierten Homodyndetektor (BHD) messbar sein, wobei der BHD einen Lokaloszillator in der TEM00-Mode nutzt und einen Dunkelrauschabstand von ≥20 dB aufweist. Der BHD ist nicht Teil der Vergabe. – Der hergestellte Quetschstrahl soll ein vom Pumplicht frequenzverschobenes Hilfsfeld mitführen, mit dem die Phase der gequetschten Quadratur gegenüber einem Lokaloszillator bei 1550,1 nm stabilisiert werden kann. Die Frequenzverschiebung muss im Bereich zwischen 20 MHz und 100 MHz liegen. Die Implementierung muss dem aus der Literatur bekannten „coherent control“ entsprechen. – Für die Justage des Quetschstrahls wird ein automatisiert zuschaltbarer Hilfsstrahl der Wellenlänge 1550,1 nm benötigt, der exakt in derselben räumlichen Mode wie der Quetschstrahl aus dem Quetschlaser auskoppelt. – Alle optischen, elektro-optischen und opto-mechanischen Komponenten eines jeden Quetschlasers inklusive der Bereitstellung des frequenzverschobenes Hilfsfeld („coherent control“) sollen sich in einem einzigen geschlossenen, staubgeschützten transportablen Gehäuse befinden, dass eine Grundfläche von maximal 0,25 Quadratmeter und eine maximale Höhe von 0,3 m hat. Diese Maße gelten für einen Quetschlaser. Sie entsprechen dem verfügbaren Platz in den bestehenden Experimenten. – Beide Quetschlaser müssen die gequetschten Vakuumzustände auf Knopfdruck bereitstellen. Dazu gehört, dass der Start und stabile Betrieb aller Regelkreise für eine phasenstabile Quetschfaktormessung mit einem BHD über eine Nutzerschnittstelle erfolgt. Generell müssen Start und Betrieb des Quetschlasers ohne Öffnen des Gehäuses erfolgen.

Gegenstand nach CPV

  • 38636000Optische Fachinstrumente

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen ist ausschließlich das zu erwerbende Gerät für die geplante Erweiterung für die Universität Hamburg geeignet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.08.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Keine Verlängerungsoption. Mit dem Angebot bzw. Beauftragung sind alle Leistungen abgedeckt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Finanzbehörde Hamburg, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat … ganz lesenEs wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Universität Hamburg
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Bildung
Anschrift
Mittelweg 177, 20148 Hamburg
Kontakt
strategischereinkauf@uni-hamburg.de

Bei uns erfasst

53Bekanntmachungen
19Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 386 (Optische Instrumente) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 270e50e3-6d23-4342-89ea-43cb3b977875.