Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"
Stadt Barth - Der Bürgermeister · Barth, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 118-A004-2026/01veröffentlicht 13.08.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 30 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Barth18356, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Aufgabenverständnis und methodische Herangehensweise30 %
- Qualifikation und Erfahrung des Quartiersmanagers20 %
- Abrechnungsmethodik und Nachweis des entstandenen Stundenaufwandes10 %
- Honorarangebot40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 57 Tagenan Stadt Barth - Der Bürgermeister
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 53 Tagen
- Heute
Beschreibung
Quartiersmanagement "Barth Süd"
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Aufgabenverständnis und methodische HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 30Gewertet wird die Darstellung des Bieters hinsichtlich des Aufgabenverständnisses und der methodischen Herangehensweise. Hierbei sollen insbesondere eine Erläuterung der einzelnen Tätigkeitsfelder sowie Strategien zu deren Umsetzen dargestellt werden. Weiterhin soll auf mögliche Herausforderungen sowie auf den Umgang mit möglichen Konfliktpotenzialen eingegangen werden. Zudem wird eine Darstellung der Vorgehensweise gewünscht, auf welche Weise die verschiedenen Akteure und Interessengruppen (Politik, Verwaltung, Eigentümer, Öffentlichkeit etc.) eingebunden werden. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des QuartiersmanagersGewichtung (Punkte, genau) 20Gewertet wird die Berufserfahrung und die berufliche Qualifikation in Hinblick auf die erlangten (Hoch-) Schulabschlüsse und sonstige Qualifikationen des Quartiersmanagers bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen. Als Nachweis hierfür ist ein aussagekräftiger Personalsteckbrief (Lebenslauf und persönliche Referenzprojekte) vorzulegen. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).
- Qualität
- Abrechnungsmethodik und Nachweis des entstandenen StundenaufwandesGewichtung (Punkte, genau) 10Gewertet wird die Darstellung des Bieters, auf welche Weise der Stundenaufwand für die zu erbringenden Leistungen dokumentiert und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).
- Preis
- HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 40Gewertet wird der vom Bieter im Angebotsbogen angegebene Stundensatz. Die Honorarpunktzahl wird dabei auf Grundlage einer Berechnungsformel ermittelt, wobei das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz die maximale Punktzahl (40 Punkte) erhält und als Bezugsgröße zu den anderen Angeboten dient. Die anderen Angebote werden in ihrer Verhältnismäßigkeit zum günstigsten Angebot bepunktet. Die Berechnungsformel ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen)
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bieter dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bieters. Bei Bietergemeinschaften müssen die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Mindestanforderungen für jeden Partner der Bietergemeinscha … ganz lesenkürzer
Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bieter dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bieters. Bei Bietergemeinschaften müssen die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Mindestanforderungen für jeden Partner der Bietergemeinschaft erfüllt sein; die unter den Ziffern 4 bis 7 genannten Mindestanforderungen müssen von der Bietergemeinschaft in der Summe der Partner erfüllt sein. 1. Zulassungsbereich Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA haben. 2. Erlaubnis zur Berufsausübung Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig. 3. Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen. Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu findet sich in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen. 4. Berufshaftpflichtversicherungsschutz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen Nachweis eines Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsschutzes vorzuweisen. Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden. 5. Unternehmensumsatz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einen gemittelten jährlichen Unternehmensumsatz von mindestens 75.000 EUR (netto) aufweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner. 6 Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) Der Bieter muss in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils eine Mindestanzahl von vier im Unternehmen beschäftigten Personen (einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen) aufweisen. Im Falle der Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner. 7. Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach den §§ 5 und 6 TVgG M-V Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die Eigenerklärungen gemäß den §§ 5 und 6 TVgG M-V (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das nachfolgende Auswahlkriterium dient der Begrenzung des Teilnehmerkreises auf diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Auswahlkriterium findet nur dann Anwendung, wenn eine Reduzierung des Bewerberkreises gemäß § 51 VgV vorgenommen wird. Zur Angebotsabgabe aufgeforde … ganz lesenkürzer
Das nachfolgende Auswahlkriterium dient der Begrenzung des Teilnehmerkreises auf diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Auswahlkriterium findet nur dann Anwendung, wenn eine Reduzierung des Bewerberkreises gemäß § 51 VgV vorgenommen wird. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden diejenigen mindestens drei und maximal fünf Bewerber, die gemäß dem nachfolgenden Auswahlkriterium am besten geeignet sind. Auswahlkriterium ist die Darstellung von Unternehmensreferenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Quartiersmanagement). Zu zwei Unternehmensreferenzen sollen detaillierte Angaben unter Ziffer 4.2 des Teilnahmeantrages gemacht werden, wobei ergänzende Angaben und Informationen als gesonderte Anlagen eingereicht werden dürfen und erwünscht sind. Weitere Unternehmensreferenzen können ebenfalls unter Ziffer 4.2 des Teilnahmeantrages in eine Liste eingetragen werden. Bei der Auswahl der geeignetsten Bewerber werden insbesondere die zwei ausführlich beschriebenen Unternehmensreferenzen im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet, wobei eine hohe Vergleichbarkeit als besonders positiv bewertet wird. Ergänzend wird in die Wertung die Anzahl weiterer in der Liste eingetragener Referenzen einbezogen, wobei eine hohe Zahl weiterer Referenzen positiv bewertet wird. Hinweis: Wenn keine Angaben zu vergleichbaren Unternehmensreferenzen gemacht werden, wird der Bewerber unabhängig von der Anzahl weiterer Bewerber als ungeeignet bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 30-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren und beträgt ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre. Der Stadt wird das Recht eingeräumt, den Vertrag über den Vertragszeitraum hinaus jeweils um ein Jahr zu verlängern. Der Abruf der Verlängerungsoption erfolgt durch ei … ganz lesenkürzer
bis zu 30-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren und beträgt ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre. Der Stadt wird das Recht eingeräumt, den Vertrag über den Vertragszeitraum hinaus jeweils um ein Jahr zu verlängern. Der Abruf der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung der Stadt gegenüber dem Auftragnehmer und hat bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit zu erfolgen. Der Vertrag endet spätestens mit der Aufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes "Barth Süd".- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu Der Ant … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit stellen. 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMQQ8#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Stadt Barth - Der Bürgermeister
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Teergang 2, 18356 Barth
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Brandschutzberatung Kröger GmbH2 Zuschläge
- Horn + Horn - Ingebieurbüro für Bauwesen GbR2 Zuschläge
- Ingenieurbüro Steger & Richter PartG2 Zuschläge
- TPN Technisches Projektmanagement Nord2 Zuschläge
- aib-Bauplanung Nord GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c898c38-2ba0-4c9a-9ba1-ced72bb2f9df.