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Quartiersarchitekt*in für die Innenstadt Hamm

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle · Hamm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-02/038veröffentlicht 27.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 585 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate01.06.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 06:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 17 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Durchführung der Leistung "Quartiersarchitekt Innenstadt"

Beschreibung des Loses

Der Quartiersarchitekt soll mit regelmäßigen Beratungszeiten im Büro Innenstadt als Ansprechpartner für Bürger agieren, einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene und von weiteren öffentlichen Fördergebern sicherstellen und auch für Beratungstermine bei Eigentümern vor Ort zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. zehn Stunden, von denen circa fünf Stunden pro Woche in Präsenz vor Ort für Beratungen genutzt werden sollen.

Die geforderten Leistungen umfassen dabei beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und Entwicklung des privaten Gebäudebestandes und gliedern sich in die im Folgenden beschriebenen Leistungsbereiche: - Fassaden- und Hofflächenprogram - Dauerhafte Umnutzung leerstehender Ladenlokale - Wohnraumförderung und weitere Förderzugänge - Steuerbegünstigungen für Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet Innenstadt Hamm - Städtebauliche und gestalterische Entwurfsleistungen - Beratung in der Innenstadt und Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren und Evaluation

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Referenzliste (Vordruck) für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren (2020 - 2024) mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Leistungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr. Der Nachweis ist … ganz lesen(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Referenzliste (Vordruck) für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren (2020 - 2024) mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Leistungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr. Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte: - Betreuung und Umsetzung von Fassadenprogrammen sowie vergleichbarer Förderprogramme (Kenntnisse Förderlandschaft) - Umbau- und Modernisierungsprojekte im Sinne des Quartiersarchitekten - Städtebauliche Entwurfsskizzen und Lösungsansätze - Beratung von Bürgern und Öffentlichkeitsarbeit Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der Förderung kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 12 Monate (i.d.R. in 6-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird jeweils spätestens 3 Monate vor Vertrags- … ganz lesenbis zu 2-mal: Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der Förderung kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 12 Monate (i.d.R. in 6-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird jeweils spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Der Vertrag endet auch nach Ablauf der Verlängerungs-Option, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Optionen
Zusätzliche Termine (z.B. Präsentation in den politischen Gremien, etc.) werden ggf. bei Bedarf abgerufen. Dabei werden die gesondert im Preisblatt einzutragenden Preise, Tagespauschalen bzw. Stundensätze zugrunde gelegt, die ebenfalls sämtliche Auslagen und Nebenkosten, analog zur Kalkulation des Pauschalhonorars, enthalten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
01.04.2025, 06:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Ei … ganz lesenLeistung: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str- 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengel … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTH7E98EJ (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im S … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTH7E98EJ (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) Die zuvor bereits angeführte Referenzliste ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen (1.3.2) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.4) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck) (1.6) Ansprechperson (Vordruck) inklusive Anlagen (1.7) Auftragsbezogenes Grobkonzept zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, maximal 25 DIN A4 Seiten (1.8) Kostenkalkulation und Kalkulation des Zeitaufwandes nach Bearbeitungsschritten in nachvollziehbarer Weise (1.9) Bei Eignungsleihe: (1.9.1) Die zuvor bereits angeführte Referenzliste ist vom Eignungsleihenden für die zu übernehmende Teil-/Leistung vorzulegen (1.9.2) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen (1.9.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland (1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blako-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (6.1) Leistungsbeschreibung (6.2) Bewertungsmatrix (6.3) Bewerbungsbedingungen (6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen (6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (6.6) Informationsblatt DSGVO

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2032620-a9e2-414c-b29c-ffe9e53d91db.