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Frist unbekanntEU-weitBau

Qualifizierungssystem Leistungen zur Baugrunderkundung

Hamburg Port Authority AöR · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen QS-B-001veröffentlicht 15.01.2025Bauleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hamburg20457, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichhamburg-port-authority.synertrade.com

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Qualifizierungssystem Baugrunderkundung ermöglicht Leistungen für Baugrunderkundung als Unterstützung für die Umsetzung verschiedener Projekte der HPA zu beauftragen. Die Leistungen im Bereich Baugrunderkundung bilden die Grundlage für geotechnische und umwelttechnische Gutachterleistungen, die im Rahmen der vielschichtigen Maßnahmen im Hamburger Hafen erforderlich sind und sichern somit einen reibungslosen Hafenbetrieb.

Beschreibung des Loses

Das Qualifizierungssystem Leistungen zur Baugrunderkundung ermöglicht Leistungen für Baugrunderkundung als Unterstützung für die Umsetzung verschiedener Projekte der HPA zu beauftragen. Das Qualifizierungssystem ist unbefristet, Beginn war der 01.05.2019. Dies ist eine Aktualisierung zu den Bewerbungsbedingungen und Qualifizierungsanforderungen. Die Leistungen im Bereich Baugrunderkundung bilden die Grundlage für geotechnische und umwelttechnische Gutachterleistungen, die im Rahmen der vielschichtigen Maßnahmen im Hamburger Hafen erforderlich sind und sichern somit einen reibungslosen Hafenbetrieb. Der Bereich Baugrunderkundung umfasst hierbei die Schwerpunktbereiche: - Schwerpunktbereich 1: Verrohrte Bohrungen, - Schwerpunktbereich 2: Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen, - Schwerpunktbereich 3: Drucksondierungen, - Schwerpunktbereich 4: Grundwassermessstellen, - Schwerpunktbereich 5: Geophysikalische Baugrunderkundung, - Schwerpunktbereich 6: Kampfmittelerkundung, - Schwerpunktbereich 7: Sonderthemen (informativ). Die Bewerbung kann für alle Schwerpunkbereiche oder auch nur für einzelne Schwerpunktbereiche erfolgen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Prüfung auf Vollständigkeit, Vorliegen der Angaben und Einhaltung der Anforderungen/Mindestanforderungen

Eignung11 von 11 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für alle Schwerpunktbereiche: • Zertifizierung nach EN ISO 9001 oder sonstige Maßnahmen zur Qualitätssicherung • Bestätigung Personal: Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift • Jährliche Summe fest angestellter Mitarbeiter ≥ 4 • Summe Erkundungskolonnen je Schwerpunktbereich ≥ 2
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Formale Anforderungen an den Nachweis der Referenzen: Pro Schwerpunktbereich ist eine Referenz aus den letzten 10 Jahren erforderlich. Referenzen, die sich auf Projekte mit einem Fertigstellungdatum beziehen, das länger als 10 Jahre zurückliegt, werden nicht bewertet. Das Ende der Leistungserbringun … ganz lesenFormale Anforderungen an den Nachweis der Referenzen: Pro Schwerpunktbereich ist eine Referenz aus den letzten 10 Jahren erforderlich. Referenzen, die sich auf Projekte mit einem Fertigstellungdatum beziehen, das länger als 10 Jahre zurückliegt, werden nicht bewertet. Das Ende der Leistungserbringung im Referenzprojekt muss also zwingend innerhalb der letzten 10 Jahre liegen bzw. der Auftrags-/ Bearbeitungsbeginn noch laufender Projekte mindestens 1 Jahr zurückliegen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Kriterien für Schwerpunktbereich 1: Verrohrte Bohrungen MUSS-Kriterien zwingend: • Durchführung von verrohrten Bohrungen im Trockenbohrverfahren (ø = 219 mm – 324 mm) nach DIN EN ISO 22475 zur durchgehenden Gewinnung von gekernten Bodenproben (Bohrtiefen bis zu 75 m) - Öffnen und Wiederherstellen vo … ganz lesenKriterien für Schwerpunktbereich 1: Verrohrte Bohrungen MUSS-Kriterien zwingend: • Durchführung von verrohrten Bohrungen im Trockenbohrverfahren (ø = 219 mm – 324 mm) nach DIN EN ISO 22475 zur durchgehenden Gewinnung von gekernten Bodenproben (Bohrtiefen bis zu 75 m) - Öffnen und Wiederherstellen von Oberflächen (Kernbohrungen in Asphalt, Beton, Stahlbeton, o.Ä.) vorlaufend zur Ausführung der Erkundungsarbeiten - Messung von Grund-, Stau- oder Schichtwasserständen im Bohrloch - Fachgerechtes Verfüllen der Bohrlöcher nach DIN EN ISO 22475 bzw. nach Auflagen der Genehmigungsbehörde / fachgutachterlichen Vorgaben - Entnahme von Sonderproben als ungestört entnommene Bodenproben (Stahl-UP) aus Bohr- löchern nach DIN EN ISO 22475-1 (Kategorie B) - Entnahme von durchgängigen Bohrkernen (80 mm / 100 mm) in Linern (Kategorie B/C) - Entnahme von gestört entnommenen Bodenproben der Kategorie D/E - Benennung und Beschreibung der entnommenen Proben nach DIN EN ISO 14688, inkl. Erstellung von Schichtenverzeichnissen sowie zeichnerischer Darstellung nach DIN 4023 • Durchführung von verrohrten Bohrungen im Trockenbohrverfahren (ø = 419 mm) nach DIN EN ISO 22475 zur durchgehenden Gewinnung von gekernten Bodenproben (Bohrtiefen ≤ 25m) • Beseitigung von Bohrhindernissen (z.B. Findlingen, gesteinsharten Schichtbänken, etc.) KANN-Kriterien: • Durchführung von verrohrten Bohrungen im Trockenbohrverfahren (ø = 219 mm – 324 mm) nach DIN EN ISO 22475 zur durchgehenden Gewinnung von gekernten Bodenproben (Bohrtiefen ≥ 75 m) • Entnahme von Grundwasserproben als Schöpfproben oder Pumpproben und Messung der erforderlichen Vor-Ort-Parameter gemäß Arbeitsblatt DWA-A 909 und DVWK-Merkblatt 203/1982 • Durchführung von Bohrlochrammsondierungen (BDP) / Standard Penetration Tests (SPT) nach DIN 4094-2 bzw. nach DIN EN ISO 22476-3 - Durchführung von Bohrlochaufweitungsversuchen gemäß DIN EN ISO 22476-4 und DIN EN ISO 22476-5 zur quantitativen Bestimmung der Festigkeits- und Verformungspara-meter von Böden - Durchführung von Seitendruckversuchen gemäß DIN EN ISO 22476-7 zur Ermittlung des Verhältnisses zwischen Belastung und Aufweitung des Baugrunds (Baugrundverformung) im Bereich der erwarteten Bemessungsbelastungen • Vermessung von Lage und Höhe (GK 2, UTM, o.Ä. / m NHN) der Ansatzpunkte (Genauigkeit ± 2 cm) • Verfüllen von Bohrlöchern in gespannten Grundwasserverhältnissen • Durchführung der Erkundungsarbeiten auf tidebeeinflussten Wasserflächen • Probenahme Feststoff für Schadstoffuntersuchungen • Fotodokumentation der Bohrkerne Mindestanforderung: Das jeweilige Kriterium gilt als erfüllt, wenn die genannten Mindestanforderungen in den beigefügten Referenzen belegt sind. Das MUSS-Kriterium muss zwingend in einer Referenz nachgewiesen wer-den. Die KANN-Kriterien können in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Insgesamt ist eine wertbare Referenz ausreichend, um für diesen Schwerpunktbereich aufgenommen zu werden. Die Referenz wird gewertet, wenn die Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist oder das Projekt noch läuft. Das Einzelhonorar je abgegebener Referenz muss ≥ 20.000€ (netto) betragen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Kriterien für Schwerpunktbereich 2: Kleinrammbohrungen u. Rammsondierungen MUSS-Kriterium zwingend: • Durchführung von Kleinrammbohrungen (ø = 36 mm – 80 mm) nach DIN EN ISO 22475 (Bohrtiefen 10 m - 20 m) - Öffnen und Wiederherstellen von Oberflächen (Kernbohrungen in Asphalt, Beton, Stahl-beton, o. … ganz lesenKriterien für Schwerpunktbereich 2: Kleinrammbohrungen u. Rammsondierungen MUSS-Kriterium zwingend: • Durchführung von Kleinrammbohrungen (ø = 36 mm – 80 mm) nach DIN EN ISO 22475 (Bohrtiefen 10 m - 20 m) - Öffnen und Wiederherstellen von Oberflächen (Kernbohrungen in Asphalt, Beton, Stahl-beton, o.Ä.) vorlaufend zur Ausführung der Erkundungsarbeiten - Messung von Grund-, Stau- oder Schichtwasserständen im Bohrloch - Entnahme von gestört entnommenen Bodenproben der Kategorie D/E - Benennung und Beschreibung der entnommenen Proben nach DIN EN ISO 14688, inkl. Erstellung von Schichtenverzeichnissen sowie zeichnerischer Darstellung nach DIN 4023 • Durchführung von Sondierungen mit der Schweren Rammsonde (DPH) nach DIN EN ISO 22476-2 • Durchführung von Sondierungen mit der Leichten Rammsonde (DPL) nach DIN EN ISO 22476-2 KANN-Kriterien: • Vermessung von Lage und Höhe (GK 2, UTM, o.Ä. / m NHN) der Ansatzpunkte (Genauigkeit ± 2 cm) • Durchführung von Aufschlussarbeiten auf tidebeeinflussten Wasserflächen • Probenahme Feststoff für Schadstoffuntersuchungen • Ausbau von Kleinrammbohrungen zu Grundwasserbeobachtungspegeln (Rammpegel) nach DIN EN ISO 22475 • Durchführung von Versickerungsversuchen nach DIN 19 682-7 • Entnahme von Grundwasserproben als Schöpfproben oder Aufweiten von Bohrlöchern (Hohlbohrschnecke) zur Erstellung von Messstellen • Pumpproben und Messung der erforderlichen Vor-Ort-Parameter gemäß Arbeitsblatt DWA-A 909 und DVWK-Merkblatt 203/1982 • Entnahme von Bodenluft nach VDI-Richtlinie 3865-1 aus provisorischen Bodenluftpegeln mittels Membranpumpe im Rahmen der Bohrarbeiten einschließlich A-Kohle-Probenröhrchen • Entnahme von Boden-, Wasser-, oder Bodenluftproben im Direct-Push-Verfahren Das jeweilige Kriterium gilt als erfüllt, wenn die genannten Mindestanforderungen in den beigefügten Referenzen belegt sind. Das MUSS-Kriterium muss zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Die KANN-Kriterien können in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Insgesamt ist eine wertbare Referenz ausreichend, um für diesen Schwerpunktbereich aufgenommen zu werden. Die Referenz wird gewertet, wenn die Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist oder das Projekt noch läuft. Das Einzelhonorar je abgegebener Referenz muss ≥ 2.000€ (netto) betragen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Kriterien für Schwerpunktbereich 3: Drucksondierungen MUSS-Kriterium zwingend: • Durchführung von elektrischen Drucksondierungen (CPT) nach DIN EN ISO 22476-1 • Durchführung von elektrischen Drucksondierungen (CPTU) nach DIN EN ISO 22476-1 KANN-Kriterien: • Durchführung der Erkundungsarbeiten auf ti … ganz lesenKriterien für Schwerpunktbereich 3: Drucksondierungen MUSS-Kriterium zwingend: • Durchführung von elektrischen Drucksondierungen (CPT) nach DIN EN ISO 22476-1 • Durchführung von elektrischen Drucksondierungen (CPTU) nach DIN EN ISO 22476-1 KANN-Kriterien: • Durchführung der Erkundungsarbeiten auf tidebeeinflussten Wasserflächen • Durchführung der Erkundungsarbeiten auf tidebeeinflussten Wasserflächen mittels Ballast-block • Vermessung von Lage und Höhe (GK 2, UTM, o.Ä. / m NHN) der Ansatzpunkte (Genauigkeit ± 2 cm) • Entnahme von Boden-, Wasser, oder Bodenluftproben im Direct-Push-Verfahren • Detektion von Schadstoffen • Detektion von metallischen Werkstoffen durch Magnetometer Das jeweilige Kriterium gilt als erfüllt, wenn die genannten Mindestanforderungen in den beigefügten Referenzen belegt sind. Das MUSS-Kriterium muss zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Die KANN-Kriterien können in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Insgesamt ist eine wertbare Referenz ausreichend, um für diesen Schwerpunktbereich aufgenommen zu werden. Die Referenz wird gewertet, wenn die Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist oder das Projekt noch läuft. Das Einzelhonorar je abgegebener Referenz muss ≥ 2.000€ (netto) betragen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Kriterien für Schwerpunktbereich 4: Grundwassermessstellen MUSS-Kriterium zwingend: • Herstellung von Grundwassermessstellen (GWM) nach DVGW W 121 gemäß den geologischen und hydraulischen Erfordernissen (Ausbautiefen ≥ 20 m) KANN-Kriterien: • Zertifizierung nach DVGW W 120 • Durchführung von geohyd … ganz lesenKriterien für Schwerpunktbereich 4: Grundwassermessstellen MUSS-Kriterium zwingend: • Herstellung von Grundwassermessstellen (GWM) nach DVGW W 121 gemäß den geologischen und hydraulischen Erfordernissen (Ausbautiefen ≥ 20 m) KANN-Kriterien: • Zertifizierung nach DVGW W 120 • Durchführung von geohydraulischen Pumpversuchen nach DIN EN ISO 22 282-4 • Entnahme von Grundwasserproben als Schöpfproben oder Pumpproben gemäß Arbeitsblatt DWA-A 909 und DVWK-Merkblatt 203/1982 • Wasserstandsmessungen in Grundwassermessstellen nach DIN EN 1997-2 und DIN EN ISO 22475 • Grundwassermonitoring mittels elektronischer Messverfahren (Datenlogger) Das jeweilige Kriterium gilt als erfüllt, wenn die genannten Mindestanforderungen in den beigefügten Referenzen belegt sind. Das MUSS-Kriterium muss zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Die KANN-Kriterien können in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Insgesamt ist eine wertbare Referenz ausreichend, um für diesen Schwerpunktbereich aufgenommen zu werden. Die Referenz wird gewertet, wenn die Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist oder das Projekt noch läuft. Das Einzelhonorar je abgegebener Referenz muss ≥ 2.000€ (netto) betragen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Kriterien für Schwerpunktbereich 5: Geophysikalische Baugrunderkundung MUSS-Kriterium zwingend: • Durchführung geophysikalischer Felduntersuchungen zur Baugrunderkundung • Bewertung der Ergebnisse von geophysikalischen Felduntersuchungen KANN-Kriterien: • Hochauflösende 2D- / 3D-Reflexionsseismik u … ganz lesenKriterien für Schwerpunktbereich 5: Geophysikalische Baugrunderkundung MUSS-Kriterium zwingend: • Durchführung geophysikalischer Felduntersuchungen zur Baugrunderkundung • Bewertung der Ergebnisse von geophysikalischen Felduntersuchungen KANN-Kriterien: • Hochauflösende 2D- / 3D-Reflexionsseismik und Refraktionsseismik • Hydroakustik / Seismik auf tidebeeinflussten Wasserflächen • Seismischen Verfahren zur Bohrlochuntersuchung • Geoelektrik (z.B. Wenner-Verfahren, o.Ä.) • Geoelektrik auf tidebeeinflussten Wasserflächen (z.B. Wenner-Verfahren, o.Ä.) • Georadar • Bohrlochsonden (z.B. 3D-Bohrlochradar, o.Ä.) Das jeweilige Kriterium gilt als erfüllt, wenn die genannten Mindestanforderungen in den beigefügten Referenzen belegt sind. Das MUSS-Kriterium muss zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Die KANN-Kriterien können in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Insgesamt ist eine wertbare Referenz ausreichend, um für diesen Schwerpunktbereich aufgenommen zu werden. Die Referenz wird gewertet, wenn die Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist oder das Projekt noch läuft. Das Einzelhonorar je abgegebener Referenz muss ≥ 10.000€ (netto) betragen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Kriterien für Schwerpunktbereich 6: Kampfmittelerkundung MUSS-Kriterium zwingend: • Registriert gem. § 10 KampfmittelVO Das jeweilige Kriterium gilt als erfüllt, wenn die genannten Mindestanforderungen in den beigefügten Referenzen belegt sind. Das MUSS-Kriterium muss zwingend in einer Referenz nach … ganz lesenKriterien für Schwerpunktbereich 6: Kampfmittelerkundung MUSS-Kriterium zwingend: • Registriert gem. § 10 KampfmittelVO Das jeweilige Kriterium gilt als erfüllt, wenn die genannten Mindestanforderungen in den beigefügten Referenzen belegt sind. Das MUSS-Kriterium muss zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Die Referenz wird gewertet, wenn die Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist oder das Projekt noch läuft.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Kriterien für Schwerpunktbereich 7: Sonderthemen (informativ) Der Schwerpunktbereich „Sonderthemen“ dient zum einen zur Abgrenzung von über die anderen Schwerpunktbereiche hinausgehenden Leistungen sowie zum anderen zur Herstellung eines Forums für besondere Zusatzqualifikationen der Bewerber. Die A … ganz lesenKriterien für Schwerpunktbereich 7: Sonderthemen (informativ) Der Schwerpunktbereich „Sonderthemen“ dient zum einen zur Abgrenzung von über die anderen Schwerpunktbereiche hinausgehenden Leistungen sowie zum anderen zur Herstellung eines Forums für besondere Zusatzqualifikationen der Bewerber. Die Angaben sind somit für das Qualifizierungssystem rein informativ und haben keinen Einfluss auf der Bewertung der Angebote. Sofern nach Eigenauskunft die Qualifikation bejaht wird, ist jeweils ein Nachweis (Referenz) beizustellen. Folgende Themen sind hier relevant: • Ausbau von Bohrungen zu Inklinometermessstellen • Herstellung von Setzungspegeln • Herstellung von Gasmesspegeln • Spezialbohrverfahren (z.B. Spülbohrung mit Liner, Vibro Core, Kolbenlot, Hohlbohrschnecke mit Liner) • Durchführung geotechnischer Messungen / Monitoring (z.B. Inklinometermessungen, hyd- rostatische Setzungsmessungen, Metallplattensetzungsmessungen (MSD), Setzungspegel, etc.), • Durchführung von Feldversuchen (z.B. Wasserdurchlässigkeitsversuchen, Flügelscherversu- chen, Bodendichte oder Flachdilatometerversuchen) • Entnahme von Sonderproben nach DIN EN ISO 17892-2 zur Dichtemessung von Böden • Durchführung von Baggerschürfen nach DIN 4021 • Durchführung von Lastplattendruckversuchen (statisch / dynamisch) Es bestehen keine Anforderungen an die Referenzen bzgl. Fertigstellungszeitpunkt/Bearbeitungszeitraum oder Honorar.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Elektronische Signatur
verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung4 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Anforderungen sind in den Qualifizierungsanforderungen beschrieben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Als öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber gemäß § 100 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist es der HPA möglich, ein oder mehrere Qualifizierungssysteme nach § 48 SektVO (Sektorenverordnung) einzurichten und zu verwalten. Das Qualifizierungssystem (QS) dient der Eignungsfestst … ganz lesenAls öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber gemäß § 100 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist es der HPA möglich, ein oder mehrere Qualifizierungssysteme nach § 48 SektVO (Sektorenverordnung) einzurichten und zu verwalten. Das Qualifizierungssystem (QS) dient der Eignungsfeststellung für die beschriebenen Leistungen und ermöglicht den direkten Einstieg in ein Vergabeverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb. Das Qualifizierungssystem Leistungen zur Baugrunderkundung ist auf Dauerhaftigkeit angelegt, die Gültigkeit ist unbefristet. Beginn war der 01.05.2019. Interessierte Bewerber können sich jederzeit für das Qualifizierungssystem bewerben. Die Information über die Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems wird auf der HPA-Homepage unter www.hamburg-port-authorithy.de / 360° / Beschaffung / Ausschreibungen / Qualifizierungssysteme gewährleistet. Die Bewerbungsbedingungen und die Qualifizierungsanforderungen finden Sie unter QS Bauleistungen. Folgen Sie dem Aufruf zur Qualifizierung für Bauleistungen - QS-B-001. Die Bewerbungen für das QS Baugrunderkundungen müssen über das Lieferantenmanagement (LIMA) der HPA digital eingereicht werden. Der LIMA-Login erfolgt kostenfrei über folgenden Link: https://hamburg-port-authority.synertrade.com. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Qualifizierungsunterlagen sowie die Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erfassen, einzutragen und hochzuladen. Sieht der Bewerber für die Qualifizierung den Einbezug von Nachunternehmern (NU) vor, so sind die entsprechenden Eignungsnachweise für die wirtschaftliche und finanzielle, sowie technische Leistungsfähigkeit des NU ebenfalls einzeln zu erfassen, einzutragen und hochzuladen. Mit der Einreichung seiner Bewerbung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem über das LIMA der HPA erkennt der Bewerber ausdrücklich die Qualifizierungsanforderungen und die Bewerbungsbedingungen an. Er bestätigt zudem die Richtigkeit der im LIMA gemachten Angaben und der als Anlagen beigefügten Unterlagen sowie seiner darin enthaltenen Eintragungen und Angaben. Im Falle einer Qualifikation für das Qualifizierungssystem, werden zunächst keine konkreten Leistungen vertraglich vereinbart, sondern lediglich die Eignung des Unternehmens festgestellt. Bewerber deren Eignung geprüft und festgestellt wird, werden bei der Hamburg Port Authority in einem entsprechenden Verzeichnis/Bewerberpool geführt. Die festgelegten Eignungskriterien werden regelmäßig durch den Auftraggeber überprüft. Eine Änderung oder Anpassung von Eignungskriterien ist dabei durch den Auftraggeber möglich und wird den Bewerbern entsprechend mitgeteilt. Nach erfolgter Prüfung der Bewerbungsunterlagen erhält der Bewerber eine Zusage oder Absage der Bewerbung oder über Teile der Bewerbung und über die Aufnahme in den Bewerberpool oder die Ablehnung der Bewerbung. Ein aufgrund mangelnder Qualifikation abgelehnter Bewerber kann sich nach einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung erneut auf das Qualifizierungssystem bewerben. Bei einem konkreten Bedarf erfolgt ein Abruf aus dem Bewerberpool des Qualifizierungssystems, ein konkretes Vergabeverfahren wird gestartet. Die Auswahl der Bewerber erfolgt kriteriengenau aus dem Bewerberpool, dabei wird die Bewertung der Bewerber im Lieferantenmanagement der HPA (LIMA) mitberücksichtigt. Für eine Auswahl aus dem Bewerberpool für ein Vergabeverfahren gilt folgend beschriebener Ablauf: • Der Mittelwert des Netto-Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Jahre muss mindestens doppelt so hoch sein, wie das in Aussicht gestellte jährliche Auftragsvolumen. • Die Auswahl erfolgt projektbezogen aus den entsprechenden Leistungsklassen/Schwerpunktbereichen/Leistungsbereichen. • Anschließend wird entsprechend den projektspezifischen Anforderungen aus den in den Leistungsklassen/Schwerpunktbereichen/Leistungsbereichen erfüllten Kriterien ausgewählt. Die Bewerber, die die erforderlichen Kriterien erfüllen, werden aufgefordert e …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

300vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (110 Lose mit Angabe)
440.444 €Zuschlagswert im Median
194.366 € – 933.302 €mittlere Hälfte, 96 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77655cb8-6574-48ff-aadc-fb752a56b74a.