Qualifizierungssystem im Sinne des § 48 SektVO (Präqualifikationsverfahren – PQ-Verfahren) für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice
Deutsche Bahn AG · Berlin, Berlin
Aktenzeichen TVK/PQ/2026veröffentlicht 22.10.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 01.01.2027 – …
- bis zu 1 Verlängerung
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Projektversicherung DSD Starterpaket Scan-Med- MünchenDeutsche Bahn AG · BerlinFrist 18.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
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- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdva.net
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 Tagen
Beschreibung
Erneute Bekanntmachung zum bestehenden Qualifizierungssystem (f54c12ad-f6af-4deb-812f-654090f5977d - 01) mit Präzisierungen und ergänzenden Hinweisen. Auf Grundlage von § 48 SektVO hat die Deutsche Bahn AG (DB) zur Eignungsfeststellung von Unternehmen ein Qualifizierungssystem (nachfolgend Präqualifizierungsverfahren, „PQ“) eingerichtet. Dieses PQ-Verfahren erfolgt in deutscher Sprache und nach deutschem Recht. Die zur Qualifizierung erforderlichen Dokumente und Informationen stehen interessierten Unternehmen unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 zur Verfügung. Der Antrag ist unter Angabe von Firma, Sitz und gesetzlichen Vertretern zu richten an pq@dva.net. Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, geeignete und zuverlässige Unternehmen für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice zu identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen. Geeignete Versicherungsunternehmen sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge. Für sämtliche Bauvorhaben im Konzern der Deutschen Bahn AG (DB) wird jeweils eine Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung (nachfolgend Kombipolice) für den Bauherrn und alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB beauftragten Unternehmen abgeschlossen. Auch zukünftig werden jährlich voraussichtlich ca.30 Kombipolicen seitens DB und der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) ausgeschrieben. Die genannten Bauprojekte werden im gesamten Bundesgebiet in einem noch nicht bestimmten Wertumfang durchgeführt und wie beschrieben versichert. Die Kombipolicen betreffen überwiegend Einzelprojekte mit einem Projektvolumen von jeweils über 70 Mio. EUR, vereinzelt auch über 1 Mrd. EUR. Es handelt sich um Projektversicherungen, die Vertragsdauer entspricht der aktuell geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus kann optional nach den Bedingungen des Vertrages vereinbart werden. Neben Projektversicherungen werden vereinzelt auch mehrjährige Sammel-/Rahmenverträge als Kombipolice für mehrere Bauprojekte mit geringerem Einzelvolumen abgeschlossen. Es ist zu erwarten, dass der kumulierte Wertumfang der zu versichernden Bauvorhaben in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf ca. 5-10 Mrd. EUR p.a., teilweise auch darüber. Bei diesem Wert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Hiermit ist daher keine (Mindest-)Auftragsverpflichtung verbunden und es besteht keinerlei Anspruch auf bestimmte Mengen oder Jahres-/Projektvolumina. Die späterenVergaben (Angebotsphase) werden von DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH für den Auftraggeber über die VergabepIattform subreport ELViS durchgeführt. Die Kombipolicen werden unter den qualifizierten Unternehmen in Einzelausschreibungen vergeben. Dies erfolgt überwiegend an Versichererkonsortien mit einem Führungsversicherer und weiteren Beteiligten Versicherern. Die Einzelausschreibungen erfolgen somit überwiegend in getrennten Losen für Vertragsführung,Vertragsbeteiligung und ggf. Exzedent. Im Hinblick auf die vorgenannte Teilnahme an Versichererkonsortien für einzelne Policen erfolgt die Präqualifikation in zwei Kategorien: PQ-A: Vertragsführung PQ-B: Vertragsbeteiligung Die PQ-A umfasst auch die Qualifizierung PQ-B. Die vorgenannten PQ gelten ausdrücklich nicht für Exzedenten zur DVA-Kombipolice. Die Aufforderung an präqualifizierte Unternehmen zur Angebotsabgabe, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leistungsbereichs, wird voraussichtlich ab 01.01.2027 erfolgen. Die jeweilige Auftragsvergabe soll gem. §48 Abs. 9 SektVO im Zuge eines Verhandlungsverfahrens unter qualifizierten/zugelassenen Unternehmen des PQ-Systems erfolgen.
Beschreibung des Loses
Die Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit erfolgt anhand einzureichender Nachweise. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere Referenzen, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen sowie die fachliche Qualifikation des Personals. Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen (z.B. zu beantwortende Fragen, Einreichung von Zertifikaten bzw, Nachweise) ergeben sich aus den Antragsunterlagen unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 Der Antrag ist unter Beifügung aller in den Unterlagen geforderten Informationen und Nachweisen einzureichen unter pq@dva.net . Hierüber findet auch die gesamte Kommunikation statt, evtl. Fragen sind ausschließlich an diese eMail-Adresse zu richten. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Antragstellung initiiert. Fürdas Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifizierungssystem DVA-Kombipolice, eingestellt im: Internetauftritt DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH unter: https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 . Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenfrei. Zuschlagskriterien: alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Für PQ-A und PQ-B: 1) Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrags auf Präqualifizierung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; 2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für PQ-A eine Führungsquote von 30 % bzw. für PQ-B eine Beteiligungsquot … ganz lesenkürzer
Für PQ-A und PQ-B: 1) Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrags auf Präqualifizierung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; 2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für PQ-A eine Führungsquote von 30 % bzw. für PQ-B eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zeichnen zu können 3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherug/Haftpflichtversicherung / Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU/des EWR zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes(VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor; 4) Die Unternehmen müssen ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard&Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur nachweisen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen. Der Auftraggeber behält sich eine Prüfung der Nachweise vor. 5.) Für die Erklärungen ist der Vordruck „Antrag auf Präqualifizierung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zwingend einzureichen. Sollte dieser nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. 6.) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Präqualifikationsverfahren ausgeschlossen werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zusätzliche Anforderungen für PQ-A (Vertragsführung): Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrags auf Präqualifizierung (Vordruck „Teilnahmeantrag zum PQ-Verfahren“) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 1) Die Unternehmen müssen in der Lage … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Anforderungen für PQ-A (Vertragsführung): Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrags auf Präqualifizierung (Vordruck „Teilnahmeantrag zum PQ-Verfahren“) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können 2) Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung jeweils für die Vertrags- und Schadenbearbeitung im Bauleistungsteil und Haftpflichtteil verfügen: - für die Vertragsbearbeitung: .. im Bauleistungsteil über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute,Juristen,Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter. .. im Haftpflichtteil über einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute,Juristen,Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einenVertreter für diesen Mitarbeiter. - für die Schadenbearbeitung: .. im Bauleistungsteil über mindestens einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute,Juristen,Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter. .. im Haftpflicht- und Planungshaftpflichtteil über mindestens 2 weitere verantwortlicheMitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute,Juristen,Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie jeweils einen Vertreter für diese 2 Mitarbeiter. Mehrfachnennungen sind nicht zulässig. 3) Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten aus dem Infrastrukturbereich bzw. Hoch-/Tiefbau (öffentlich und/oder privat) verfügen,an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils ein Bausummenvolumen inklusive der Kosten für Nebenkosten und Planungsleistungen von mindestens 50 Mio. EUR netto zum Gegenstand hatten/haben. Nachweis durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs-/Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung auch für Planungsleistungen) für Infrastrukturprojekte bzw. Hoch-/Tiefbau aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung (ohne ext. Maintenance/Nachhaftung) oder derzeit noch bestehen(„Erklärung Referenzen“). 4) Die Unternehmen müssen über Erfahrung mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden > 100 TEUR als Führungs- oder Alleinversicherer verfügen und dies durch mind. 2 Referenzen zu Schadenmeldungen aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung nachweisen. 5) Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein Schadenreporting in Form einer xls-Datei zu erstellen, die zum Ende eines jeden Quartals u. nach Anforderung innerhalb von 48 Stunden per Email an die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH zu übermitteln. Alle Nachweise sind mittels des Vordrucks „Teilnahmeantrag zum PQ-Verfahren“ zu erbringen, der als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem vorgenannten Vordrucks zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Zusätzliche Anforderungen für PQ-B: 1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können. 2) Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Anforderungen für PQ-B: 1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können. 2) Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen. 3) Für die Erklärungen und Nachweise ist der Vordruck für den Teilnahmeantrag zum PQ-Verfahren zu nutzen. Er steht unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem PQ-Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Gültigkeit der Präqualifizierung ist auf 2 Jahre begrenzt, diese kann mit einer Requalifizierung um weitere 2 Jahre verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung3 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dva.net
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung4 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 52123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Deutsche Bahn AG
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5113d1e6-87c1-4a85-b4e2-dc4d0a5bc746.