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vergebenEU-weitPersonaldienstleistungenDienstleistungenRahmenvereinbarung

Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Führungskräfte (02/PE/2024)

IKK classic · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 02/PE/2024veröffentlicht 15.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 850 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99089, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Schulungskonzept zu Kollaboration und Vernetzung60 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Unternehmen, auf deren Grundlage die Auftraggeberin Personalentwicklungsmaßnahmen beauftragen kann. Die Ausschreibung erfolgt in Form von vier Losen zu den Themenbereichen:  Strategische und außerfachliche Kompetenzen für Mitarbeitende und Führungskräfte (Los 1),  Methoden- und Kommunikationsseminare für Mitarbeitende und Führungskräfte (Los 2),  Etablierung einer Lernkultur für Mitarbeitende und Führungskräfte (Los 3),  Coaching/Supervision und Mediation für Mitarbeitende und Führungskräfte (Los 4).

Die konkreten Personalentwicklungsmaßnahmen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Strat. und außerfachl. Kompetenzen

Los 1 - Strategische und außerfachliche Kompetenzen für Mitarbeitende und Führungskräfte In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt ist es entscheidend, dass die Auftraggeberin als eine der führenden gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands ihr Personal kontinuierlich weiterbildet und deren Kompetenzen gezielt entwickelt. Ein wichtiges Ziel unserer Unternehmensaktivitäten ist der konsequente Aufbau, Ausbau und die Förderung der strategischen Kompetenzen. Unser Kompetenzmodell ist die Grundlage für unsere zentralen Personalprozesse. Die ausgewählten zukunftssicheren Kompetenzen basieren auf den Bedürfnissen des gesetzlichen Krankenversicherungsmarktes mit dem Ziel, unser Unternehmen und unsere Mitarbeitenden nachhaltig zu entwickeln. Das Kompetenzmodell hat vier Kompetenzfelder mit elf Kompetenzen. Die Zielgruppe der Personalentwicklungsmaßnahmen aus Los 1 sind potenziell alle Beschäftigten der Auftraggeberin, wobei sich nicht jede einzelne Maßnahme flächendeckend an alle Beschäftigtengruppen richtet. Die Auftraggeberin benötigt Maßnahmen, die die bedarfsgerechte Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der strategischen und außerfachlichen Kompetenzen der Beschäftigten stärkt und fördert. Die konkreten Personalentwicklungsmaßnahmen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zu Personalentwicklungsmaßnahmen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Personalentwicklungsmaßnahmen (Los 1) beträgt für die Grundlaufzeit und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen jeweils insgesamt 50 % über die als Kalkulationsgrundlage angegebenen Volumen hinausgehend.

––
2
Los 2 - Methoden- und Kommunikationsseminare

Los 2 - Methoden- und Kommunikationsseminare für Mitarbeitende und Führungskräfte Die bereits vorhandenen Methoden- und Kommunikationsseminare sowie Workshops der Auftraggeberin sollen nach Vorgaben (z.B. nach bereits bestehenden Seminarleitfäden) weiter durchgeführt und perspektivisch weiterentwickelt werden. Die Zielgruppe der Personalentwicklungsmaßnahmen aus Los 2 sind potenziell alle Beschäftigten der Auftraggeberin, wobei sich nicht jede einzelne Maßnahme flächendeckend an alle Beschäftigtengruppen richtet. Die Personalentwicklungsmaßnahmen sind so gestaltet, dass die einzelnen Themenfelder (Methoden-, Kommunikations-, Vertriebs- und Führungskräfteseminare) mittels verschiedener Module abgedeckt sind, die bedarfsorientiert abgerufen werden. Bei Personalentwicklungsmaßnahmen, die thematisch aufeinander aufbauend aus mehreren Modulen bestehen, ist der Wissens- und Lerntransfer zwischen den Modulen, z. B. in Form von Lernaufträgen, einer Lernbegleitung und optional mittels digitaler Lernformate sichergestellt. Das Los 2 beinhaltet verschiedene Themenfelder, die im Rahmen des Meetings/ der Kick-Off-Veranstaltung nach Zuschlag ausführlich vorgestellt werden. Eine Auflistung der Themenfelder wird auf Anfrage als Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung – Los 2 (71) zur Verfügung gestellt. Im Kontext der Umsetzung der Unternehmensstrategie und -zielsetzung können weitere Maßnahmen aufgenommen werden, andere dagegen gestrichen werden. Die konkreten Personalentwicklungsmaßnahmen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zu Personalentwicklungsmaßnahmen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Personalentwicklungsmaßnahmen (Los 2) beträgt für die Grundlaufzeit und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen jeweils insgesamt 50 % über die als Kalkulationsgrundlage angegebenen Volumen hinausgehend.

––
3
Los 3 - Etablierung einer Lernkultur

Los 3 - Etablierung einer Lernkultur für Mitarbeitende und Führungskräfte Die Auftraggeberin benötigt eine Beratung zur Weiterentwicklung der vorhandenen Lernkultur. In diesem Zusammenhang wäre die Erfassung der Lernkultur Status quo vorzunehmen. Danach sollen Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte/Meilensteine (kurz- und mittelfristige Maßnahmen) erarbeitet und diese ggfs. begleitet werden. Die konkreten Personalentwicklungsmaßnahmen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zu Personalentwicklungsmaßnahmen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Für die Beratung zur Weiterentwicklung der vorhandenen Lernkultur (Los 3 - Etablierung einer Lernkultur für Mitarbeitende und Führungskräfte) gilt dies analog. Für das Los 3 können die Volumina nicht seriös geschätzt werden, daher ist Kalkulationsgrundlage der einfache Tages-bzw. Stundensatz.

––
4
Los 4 - Coaching/Supervision und Mediation

Los 4 - Coaching/Supervision und Mediation für Mitarbeitende und Führungskräfte Die Zielgruppe der Maßnahmen aus Los 4 differenzieren sich wie folgt: Coaching richtet sich an Führungskräfte mit disziplinarischer Führungsaufgabe und strategischer oder operativer Verantwortung, Fachkräfte mit lateraler Führungsaufgabe und/oder strategischer Verantwortung, angehende Nachwuchskräfte für diese Aufgaben sowie ehemalige Führungskräfte, die im Zuge des Reorganisationsprozesses ihre Führungsfunktion verloren haben. Angebote der Mediation und Konfliktbearbeitung richten sich an Beschäftigte aller Ebenen, sofern diese Konflikte nicht im Rahmen der Führungsarbeit oder Teamentwicklungsmaßnahme auflösbar sind. Angebote der Supervision richten sich an Mitarbeitergruppen mit Beratungsaufgabe z. B. Pflegeversicherung, besondere Versicherungsaufgaben in Form von schwerwiegenden Fallberatungen und/oder Mitarbeitergruppen im Vollziehungsdienst. Nach Zuschlag sowie mit der Einzelbeauftragung erfolgt zwischen dem Auftragnehmer und dem Fachbereich Personalentwicklung der Auftraggeberin die Konkretisierung der Durchführungsparameter sowie des Maßnahmendesigns. Die konkreten Personalentwicklungsmaßnahmen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Bei Angaben zu Personalentwicklungsmaßnahmen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Für das Los 4 können die Volumina nicht seriös geschätzt werden, daher ist Kalkulationsgrundlage der einfache Tages-bzw. Stundensatz.

––

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Schulungskonzept zu Kollaboration und VernetzungGewichtung (Punkte, genau) 60
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit separat für jedes Los durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag zweimal, um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, somit längstens bis zum 30.09.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Kurzkonzept zur Nachhaltigkeit von Veränderung mitgestaltenGewichtung (Punkte, genau) 60
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit separat für jedes Los durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag zweimal, um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, somit längstens bis zum 30.09.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Kurzkonzept für die Personalentwicklung: Etablierung einer neuen Lernkultur für die MA und FKGewichtung (Punkte, genau) 70
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit separat für jedes Los durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag zweimal, um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, somit längstens bis zum 30.09.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Kurzkonzept zur Darstellung eines Supervisionsprozesses am Beispiel für ein Team Pflegeberater, Krankengeldfallmanager, BEM-Beratende oder VollziehungsbeamteGewichtung (Punkte, genau) 60
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit separat für jedes Los durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag zweimal, um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, somit längstens bis zum 30.09.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Machwürth Team International GmbH, Visselhövede9
2Improwe Consulting GmbH, Penzing14
3zeb.move business coaching gmbh, Münster11
4sysba solutions GmbH, Hecklingen13

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 796 (Personaleinstellung) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b247e09-f735-470b-846f-8dda49770e17.