Qualifizierung eines ehem. Kirchenstandortes zum Kultur-, Bildungs- und Begegnungsort 8 Giebel; Ingenieurleistungen Leistungsbild Technische Ausrüstung
Gemeinde Schalksmühle · Schalksmühle, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024_EU_2veröffentlicht 12.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 51 Monate
- 07.10.2024 – 31.12.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 51 Monate07.10.2024 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schalksmühle58579, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Der Kulturort 8Giebel ist innerhalb des REGIONALE-Projektes "5 G*meinden bauen ihr Netz der Zukunft" kultureller Knotenpunkt in der Gemeinde Schalksmühle. Dieser Ort für Kultur, Bildung und Begegnung ent-stand in der ehemaligen Kreuzkirche, die 2019 entwidmet wurde. Der bereits etablierte Kulturort hat bewährte Formate aufgenommen und ist Standort der VHS geworden. Die Gemeinde Schalksmühle möchte außerdem Raum für Kultur-, Bildungs- und Begegnungsformate geben, die durch die Initiative von bürgerschaftlichem Engagement umgesetzt werden. Darüber hinaus soll zukünftig die Musikschule Schalksmühle an diesen Standort ziehen. Das Projekt wird seit 2019 bereits durch das Programm "Dritte Orte" des NRW-Kulturministeriums gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind nicht nur am Gebäudekomplex selbst erforderlich, sondern auch zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur städtebaulichen Einbindung. Die Kosten dafür können nicht allein aus den Mitteln der Dritte Orte-Förderung oder Eigenmitteln der Gemeinde bestritten werden. Seitens der Be-zirksregierung Arnsberg wurde bereits eine grundsätzliche Förderwürdigkeit des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung signalisiert. Das notwendige Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde bereits erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde zur Umsetzung des Gesamtprojektes eine zweistufi-ge Vorgehensweise geplant: In Stufe 1 wurde der Kern des Dritten Ortes aufgebaut und fest etabliert. Dafür wurden Renovierungs- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit wird diese Stufe durch eine An-schlussförderung inhaltlich weiterentwickelt und verstetigt. In Stufe 2 soll die städtebauliche Einbindung des Ensembles und der weitere Ausbau des Dritten Ortes erfolgen.
Für die 2. Stufe des Projektes sollen der Außenraum gestaltet werden, der Umbau und die Erweiterung des Foyer- und Aufenthaltsbereichs, weitere Räumlichkeiten für die Volkshochschule (VHS) entstehen und die Neuerrichtung der Musikschule folgen. Ein erstes Konzept liegt zur groben Orientierung vor und ist Teil der Planunterlagen.
Auf dem Grundstück Am Mathagen sollen Gebäude erweitert, zurückgebaut und neu errichtet werden. Dabei sollen das ehemalige Kirchenschiff, heute Veranstaltungsraum, und die ehemaligen Gemeinderäume, die mittlerweile als Seminarräume 1-3 genutzt werden, erhalten bleiben. Die maximale Besucherzahl beträgt 199 Personen. Daher finden die besonderen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung keine Anwen-dung. Am ehem. Kirchenschiff soll eine neue Lagerfläche von mindestens 53 qm entstehen. Daraus soll sich eine bühnennahe Lagerfläche für Theaterequipment und Bühnenbild ergeben, sowie ein Mobiliarlager für die Be-stuhlung und Unterbringung von Bistro- und Stehtischen. Aus dem Lagerraum sollen zwei Durchgänge ins Kirchenschiff und ein Ausgang/Eingang zum Innenhof umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist der Foyer- und Aufenthaltsbereich, der am Haupteingang entstehen und als „Herzstück“ des Dritten Ortes wahrgenommen werden soll: für Besucher von Veranstaltungen als Verweilflä-che, für Begegnungsgruppen als Treffpunkt und für spontane Besucher ausgestattet mit einer Selbstbedie-nungstheke. Der Haupteingang des Gebäudes, soll in Richtung Innenhof vergrößert werden. Dadurch wird der Emp-fangsbereich im Gebäude entlastet und neben dem Haupteingang kann auf jeder nach innen liegenden Seite eine Garderobe entstehen. Zur weiteren Entlastung des Besucherstroms soll durch die Erweiterung des Ein-gangs eine zweite Flügeltür ehem. Kirchenschiff umgesetzt werden. Beide Türen sollen schallisoliert sein, damit Veranstaltungen im ehem. Kirchenschiff nicht gestört werden. Der Empfang inkl. Windfänge soll eine Größe von mindestens 77 qm haben. Angrenzend an den Empfangsbereich sollen eine Künstlergarderobe und eine Aufenthaltsfläche entstehen. Die Künstlergarderobe soll vom Veranstaltungssaal begehbar sein und mit WC und Waschbecken ausge-stattet werden. Für den Aufenthaltsbereich soll außerdem eine Lagerfläche integriert werden und ein weiterer Ein-/Ausgang entstehen. Die Gesamtfläche für den Foyer- und Aufenthaltsbereich, inklusive des Lagers und der Künstlergarderobe soll mindestens 250 qm betragen. Das Gebäude soll barrierefrei erschlossen werden, daher soll die vorhandene WC-Anlage entsprechend neu gebaut werden. Der Querbau, der an der heutigen WC-Anlage angrenzt, soll zurückgebaut werden. Der neue Querbau soll einen Zugang und Flur zum Hauptgebäude haben und am heutigen Seminarraum 1 angrenzen. Im Querbau sollen weitere Räume, ein Kreativraum und ein Seminarraum für die VHS, eine Teekü-che sowie weitere Bürofläche realisiert werden. Diese Räume sollen multifunktional von verschiedenen Grup-pen genutzt werden. Das auf dem Gelände separat stehende Pfarrhaus soll wahrscheinlich aufgegeben werden, um eine größere Fläche für einen Neubau zu schaffen. In diesem Neubau soll die Musikschule Schalksmühle untergebracht werden. Hier sollen auf einer zusätzlichen Fläche von 290 qm ein Lehrerzimmer, ein Bandraum und 6 weitere Unterrichtsräume errichtet werden, um alle Unterrichtsformate unterzubringen. Darüber hinaus wird für Tech-nikraum, Hausanschlussraum, Lager und Archiv ggf. eine Teilunterkellerung benötigt. benötigt. Zusätzlich soll ein multifunktionaler Bewegungsraum mit Abstellraum und Umkleidekabine errichtet werden, der durch unterschiedliche Nutzer mit Angeboten bespielt werden soll. Diese Fläche soll mindestens 142 qm groß sein. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müssen schallisoliert werden, damit in den Nebenräumen andere Nutzungsformate möglich sind. Bzgl. des Leistungsbildes Technische Ausrüstung ist bei den Gewerken Strom, Sanitär inkl. Wasser und Lüftung unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme mit den üblichen Leistungen im Rahmen eines solchen Projektes zu kalkulieren, s. a. Konzeptstudien. Bzgl. Heizung wird eine Erneuerung notwendig sein.
Beschreibung des Loses
Bauabschnitte und Bauzeiten Es ist derzeit beabsichtigt, die Gesamtbaumaßnahme in drei Bauabschnitte einzuteilen. 1. Anbau Foyer an das vorhandene Kirchenschiff. 2. Abriss ehem. Gemeindehaus mit Hausmeisterwohnung sowie Abriss ehem. Pfarrhaus und Neubau VHS-Räume und multifunktionaler Räume u. a. für Musikschule. 3. Neubau Musikschule. Mit der Planung für die ersten beiden Bauabschnitte ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und die Leistungsphase 6 bis Ende Juli 2025 abzuschließen. Für den dritten Bauabschnitt ist bis Juli 2025 die Leistungsphase 3 abzuschließen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen erfolgt dann in Abhängigkeit der Bewilligung des Förderantrages vo-raussichtlich wie folgt: 1. Bauabschnitt: Anfang 2026, 2. Bauabschnitt: Anfang 2027, 3. Bauabschnitt: Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt, voraussichtlich Mitte 2028.
Anlagen, die auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sind: In jedem Fall sind folgende Dokumente auszufüllen bzw. als Angebotsbestand-teil auf der Vergabeplattform hochzuladen, ansonsten droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren: -324_EU_Angebotsschreiben -HE_TGA.xls Beachten Sie hierbei, dass insgesamt für jeden der drei Bauabschnitte jeweils ein Tabellenblatt („Reiter“ unten) vollständig auszufüllen ist. Pro Tabellenblatt sind die vier Anlagengruppen aufgeführt. Hier sind für jede Anlagengruppe die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. In sämtlichen gelben Feldern sind vom Bieter Eintragungen vorzunehmen! -Referenzliste des Projektverantwortlichen nebst Angabe des Namens und der Berufserfahrung -124_EU_Eigenerklärung Eignung -521_EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe -523_EU_Eigenerklärung_Sanktionen Darüber hinaus ist ein Nachweis über die Qualifikation des Projektverantwortlichen (Zeugnis, Kammermit-gliedschaftsbescheinigung o. Ä., der Projektverantwortliche muss im Rahmen der deutschen Gesetze die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erbringen dürfen) sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 € für Personenschäden, 2.000.000,00 € für sonstige Schäden einschl. Vermögensschäden mit dem Angebot einzureichen. Für diese Angaben existiert kein Vordruck des AG. Umfang des Auftrages Allgemein: Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI in der Fassung von 2021. Die Honorarermittlung für die Grundleistun-gen der Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-8 der HOAI erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparame-tern der HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist eine Einordnung in die Honorartabellen als Honora-rorientierung. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge vereinbart werden. I. S. d. § 11 Abs. 1 HOAI umfasst der vorliegende Auftrag mehrere Objekte/Bauabschnitte, womit die Hono-rare für jedes Objekt getrennt zu berechnen sind, s. a. Angebotsdokument „HE_TGA.xls“. Detailliert: Die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen bestimmen sich nach den §§ 53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung. Leistungsphasen: 1-8 HOAI 2021, Honorarbasis (für die § 1 HOAI gilt): Honorarzone III, Honorarsatz: Basissatz. Umbauzuschlag: Frei wählbar im Rahmen der HOAI ggf. unter Berücksichtigung des geringen Anteils an Umbauarbeiten.Nebenkosten: Pauschal anzubieten, frei wählbar im Rahmen der HOAI. Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte und Anlagengruppen zu beauftragen: 1. Stufe: LPH 1-4 2. Stufe: LPH 5-7 3. Stufe: LPH 8 Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte und Anlagengruppen wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt mitsamt der nach Planungsstand notwendigen Anlagengruppen separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualifikation und Berufserfahrung des ProjektverantwortlichenAllgemein: Es gibt insgesamt 3 Zuschlagskriterien. Jeder Anbieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte von 0 bis 5. Die Punkte werden dann mit der Gewichtung des Bewertungskriteriums multipliziert. Das Ergebnis, gerundet auf zwei Nachkommastellen, ergibt den „Wert.“ Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Addition der 3 Werte, die in den einzelnen Kriterien erzielt wurden. Das Resultat wird an-schließend auf zwei Nachkommastellen gerundet. Höchster Gesamtwert = wirtschaft-lichstes Angebot. Haben zwei oder mehrere Bieter einen gleichen Gesamtwert erzielt, entscheidet der höchste erzielte Wert bei dem Zuschlagskriterium "Referenzen des Projektverantwortlichen". 1. Kriterium: Qualifikation und Berufserfahrung des Projektverantwortlichen: Gewichtung: 25 % Die Bewertung der Qualifikation und der Berufserfahrung wird anhand der Zeit in Jahren vorgenommen, in der der Projektverantwortliche bereits insgesamt als Inge-nieur tätig ist und Leistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung er-bracht hat (Lph 1-8). Hierfür ist zunächst der Nachweis mittels Vorlage von Belegen zum Studienabschluss durch Zeugnis, Kammerzugehörigkeit o. ä. zu erbringen. Der Projektverantwortlichen muss ihm Rahmen der deutschen Gesetze qualifiziert und berechtigt sein, die anstehende Planungsaufgabe vollumfänglich wahrzunehmen. Sofern der Nachweis geführt wird, erfolgt die Punktevergabe wie folgt: • 1 Punkte: 1-5 Jahre Berufserfahrung. • 2 Punkte: 6-10 Jahre Berufserfahrung. • 3 Punkte: 11-15 Jahre Berufserfahrung. • 5 Punkte: Mehr als 16 Jahre Berufserfahrung. Die Angaben sind in das Dokument "Referenzliste_Projektleiter" einzutragen, das Teil der Vergabeunterlagen ist. Zeugnisse, Bescheinigungen o. Ä. zum Nachweis der Qualifikation sind beizubringen.
- Qualität
- Anzahl einschlägige Referenzen des ProjektverantwortlichenAllgemein: Es gibt insgesamt 3 Zuschlagskriterien. Jeder Anbieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte von 0 bis 5. Die Punkte werden dann mit der Gewichtung des Bewertungskriteriums multipliziert. Das Ergebnis, gerundet auf zwei Nachkommastellen, ergibt den „Wert.“ Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Addition der 3 Werte, die in den einzelnen Kriterien erzielt wurden. Das Resultat wird an-schließend auf zwei Nachkommastellen gerundet. Höchster Gesamtwert = wirtschaft-lichstes Angebot. Haben zwei oder mehrere Bieter einen gleichen Gesamtwert erzielt, entscheidet der höchste erzielte Wert bei dem Zuschlagskriterium "Referenzen des Projektverantwortlichen". 2. Kriterium: Anzahl einschlägige Referenzen des Projektverantwortlichen: Gewichtung 25 % Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch die Angabe von Referenzen zu Projek-ten/Leistungen, die in den letzten zehn Geschäftsjahren durch die/den zukünftigen Projektleiter eigenverantwortlich erbracht bzw. begleitet wurden (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 der HOAI, Lph 8. muss noch nicht vollständig abgeschlossen sein, Leistungsbild Technische Ausrüstung). Referenzen sollen hierbei mit der zu ver-gebenen Leistung vergleichbar sein (Umbau/Neubau Kultur-, Bildungs- und Begeg-nungsorte Leistungsbild Technische Ausrüstung sowie anrechenbare Kosten mind. 500.000,00 €). Die Punktevergabe erfolgt wie nachstehend dargestellt • 0 Punkte: 0 Referenzen. • 1 Punkte: 1 bis 3 Referenzen. • 2 Punkt: 4 bis 6 Referenzen. • 3 Punkte: 7 bis 10 Referenzen. • 5 Punkte: Mehr als 10 Referenzen. Die Angaben sind in das Dokument "Referenzliste_Projektleiter" einzutragen, das Teil der Vergabeunterlagen ist.
- Preis
- Allgemein: Es gibt insgesamt 3 Zuschlagskriterien. Jeder Anbieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte von 0 bis 5. Die Punkte werden dann mit der Gewichtung des Bewertungskriteriums multipliziert. Das Ergebnis, gerundet auf zwei Nachkommastellen, ergibt den „Wert.“ Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Addition der 3 Werte, die in den einzelnen Kriterien erzielt wurden. Das Resultat wird an-schließend auf zwei Nachkommastellen gerundet. Höchster Gesamtwert = wirtschaft-lichstes Angebot. Haben zwei oder mehrere Bieter einen gleichen Gesamtwert erzielt, entscheidet der höchste erzielte Wert bei dem Zuschlagskriterium "Referenzen des Projektverantwortlichen". 3. Kriterium: Preis: 50 % Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des in dem Angebot genannten Gesamtpreises (brutto). Die Bewertung wird wie folgt vorgenommen: •Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 5 Punk-ten. •Die Punktzahl der weiteren Angebote, gerundet auf zwei Nachkommastellen, errechnet sich durch das Verhältnis des geringsten Angebotspreises zum Ange-botspreis des jeweiligen Angebotes multipliziert mit 5 Punkten. •Formel: (günstigster Wertungspreis / jeweiliger Wertungspreis) x 5 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.10.2024
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem spä … ganz lesenkürzer
Aufgrund der Fördermodalitäten, der generellen Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme und der letztlichen Entscheidungshoheit der politischen Gremien über die Durchführung der Maßnahme ist eine Stufenbeauftra-gung der Leistungsphasen zwingend erforderlich. Bei der stufenweisen Beauftragung wird dem späteren Auftragnehmer mit Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht schon die Erbringung der einzelnen Leis-tungsphasen gänzlich übertragen. Vielmehr hat der Auftraggeber das einseitige Recht zum Abruf der jeweils nachfolgend dargestellten Leistungsphasen. Es ist vorgesehen, in 3 Stufen für die jeweiligen Objekte und Anlagengruppen zu beauftragen: 1. Stufe: LPH 1-4 2. Stufe: LPH 5-7 3. Stufe: LPH 8 Die erste Stufe für sämtliche Objekte/Bauabschnitte und Anlagengruppen wird mit Vertragsunterzeichnung beauftragt. Die Übertragung der weiteren Leistungen bzw. einzelnen Stufen erfolgt für jedes Objekt/jeden Bauabschnitt mitsamt der nach Planungsstand notwendigen Anlagengruppen separat durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Für weitere Einzelheiten s. Vertragsentwurf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle
- Website
- schalksmuehle.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens10 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 10.02.2025
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.08.2024
- BekanntmachungFrist 22.08.2024
- BekanntmachungFrist 22.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2815f815-5e54-4b7d-9019-1a81eee08e17.