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Qualifikationssystem Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabeln, Lichtwellenleitern und Isolatoren

TenneT TSO GmbH · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen aaa5747b-8078-48f3-ab7e-6fc249915c5averöffentlicht 29.10.2026DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28.10.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bayreuth95448, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichs2c.mercell.com

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 177 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 10 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Qualifikationssystem Entsorgung/Verwertung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabeln, Lichtwellenleitern (LWL, OPGWs) und Isolatoren TenneT TSO GmbH

Das Qualifizierungssystem der TenneT TSO GmbH dient der systematischen Vorauswahl und Eignungsprüfung von Unternehmen, die Transport-, Entsorgungs- und Verwertungsdienstleistungen entlang von Übertragungsnetzinfrastrukturen durchführen möchten. Ziel ist es, fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister zu identifizieren, die die hohen technischen, sicherheitsrelevanten und umweltbezogenen Anforderungen des Netzbetreibers erfüllen.

Freileitungen sind ein wesentlicher Bestandteil der elektrischen Energieversorgung und gewährleisten den zuverlässigen Transport von Energie über große Entfernungen. Im Zuge von Modernisierungen, dem Rückbau veralteter Anlagen oder aufgrund von Schäden müssen Leiterseile und Isolatoren regelmäßig ausgetauscht oder demontiert werden. Die fachgerechte Entsorgung dieser Bauteile spielt dabei eine wichtige Rolle, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen, gesetzliche Umweltvorschriften einzuhalten und mögliche Belastungen für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Unsere Leiterseile bestehen überwiegend aus Aluminium und Stahl, deren hohe Recyclingfähigkeit eine wirtschaftliche und ressourcenschonende Verwertung ermöglicht. Isolatoren aus Porzellan, Glas oder Verbundwerkstoffen stellen hingegen unterschiedliche Anforderungen an die Entsorgung und Verwertung.

Los 1 Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabeln und Lichtwellenleitern (LWL, OPGWs) Leistungsgegenstand ist die Abholung und fachgerechte Entsorgung/Verwertung von Aluminium-Stahl- Leiter- und Erdseilen, sowie Erdseilluftkabeln von Freileitungen.

Los 2 Isolatoren Leistungsgegenstand ist die Abholung und fachgerechte Entsorgung von verschiedenen Isolatoren (Porzellan/Verbund/Glas)

Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen des Auftraggebers ist eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abzuschließen. Bitte laden Sie die zum Download beigefügte NDA herunter und senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Dokument an folgende E-Mail-Adressen: annika.boenig@tennet.eu und julia.thiesmann@tennet.eu . Nach Vorlage der unterschriebenen Verschwiegenheitserklärung und einer Plausibilitätsprüfung durch den Auftraggeber erfolgt die Freischaltung des Zugangs.

Nach Zugang des NDA und der Registrierung in Mercell erfolgt die weitere Kommunikation während der Ausschreibung zwischen dem Bewerber ausschließlich über Mercell.

Nach ihrer Registrierung bei Mercell und der Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung haben die Bewerber Zugang zu allen Dokumenten bezüglich des Qualifizierungsverfahrens. Ein Bewerber beantragt die Qualifizierung, indem der in Mercell hinterlegte Qualifizierungsfragebogen mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in elektronischer Form ausfüllt und gemäß des beigefügten Verfahrensleitfadens_QS Entsorgung_T241313 eingereicht wird.

Hinweise oder Fragen zum Qualifizierungssystem und zu den Unterlagen sind ausschließlich über die Ausschreibungsplattform "Mercell" im Bereich „Frage und Antwort“ einzureichen. Die Kontaktaufnahme per Telefon, Fax und E-Mail ist nicht zulässig und wird aus Gründen der Gleichbehandlung nicht beantwortet.

Hinweis: Teilnehmer, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 19.11.2026, 23:00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen ist und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung24 von 24 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zum Bewerber Einreichung eines Dokuments, aus dem die volständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Zu den Informationen gehören vor alem: volständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse, Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse. Bitte verwenden Sie das bereitgestelte Formblatt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstell … ganz lesenBildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf da … ganz lesenAuszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen. Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen (zweite Antwortoption). Der entsprechende Nachweis ist in der Folgefrage 2.1.2. hochzuladen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmensorganisation Bitte laden Sie eine Darstellung der Unternehmensorganisation mit den relevanten Eckpunkten Ihres Unternehmens hoch. Folgende Informationen sollten dabei mindestens enthalten sein: Rechtsform des Bieters Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist … ganz lesenUnternehmensorganisation Bitte laden Sie eine Darstellung der Unternehmensorganisation mit den relevanten Eckpunkten Ihres Unternehmens hoch. Folgende Informationen sollten dabei mindestens enthalten sein: Rechtsform des Bieters Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist Anzahl eigener Mitarbeiter und deren Qualifikationen und Aufgabenbereiche Übersicht verfügbarer Transportfahrzeuge Angabe der Unternehmensstandorte (Tätigkeitsfelder wie Verwaltung, Aufarbeitung, Zwischenlager) Unternehmensorganigram (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.) Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auditierung Im Rahmen des Qualifizierungsprozesses behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber einer angekündigten Auditierung zu unterziehen. Die Auditierung erfolgt im Rahmen einer Besichtigung und Bewertung einer aktuellen Baustelle und/oder des Betriebsgeländes bezüglich der zu qualifizierend … ganz lesenAuditierung Im Rahmen des Qualifizierungsprozesses behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber einer angekündigten Auditierung zu unterziehen. Die Auditierung erfolgt im Rahmen einer Besichtigung und Bewertung einer aktuellen Baustelle und/oder des Betriebsgeländes bezüglich der zu qualifizierenden oder einer vergleichbaren Leistung und dient der Beurteilung der Leistungsfähigkeit nach Deutschen und/oder europäischen Standards (u.a. Arbeitssicherheit, Arbeitsqualität, Umwelt, Gesundheit, Ausüstung). Sind Sie hiermit einverstanden?
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Ausschlussgründen Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend … ganz lesenErklärung zu Ausschlussgründen Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu; ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor; ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Beantwortung der Fragen durch anklicken: - Hiermit bestätige ich / bestätigen wir, dass alle oben aufgeführten Erklärungen auf uns zutreffen. Es liegen keine Ausschlussgründe vor. oder - Ich erkläre / Wir erklären, dass mindestens einer der in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe auf uns zutrifft. Die/der zutreffende/n Ausschlüssgründe werden in Frage 2.3.2. beschrieben. Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu: (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.) Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen. Ich erkläre / Wir erklären, dass ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt Vorliegende Geldbußen Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt. (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juris … ganz lesenEigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung; Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft; Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind. 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Betriebshaftpflichtversicherung Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 ist im Auftragsfall erforderlich. Der Bewerber hat zwei Optionen seine Eignung in diesem Bereich nachzuweisen: Option 1: Der Bieter hat bereits eine Versicherung mit den geforder … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 ist im Auftragsfall erforderlich. Der Bewerber hat zwei Optionen seine Eignung in diesem Bereich nachzuweisen: Option 1: Der Bieter hat bereits eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Der Nachweis erfolgt in der Frage 3.2.2 durch Upload einer entsprechenden Versicherungsbestätigung. Option 2: Der Bieter hat bisher noch keine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Er verpflichtet sich jedoch, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzet aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert zu, Beginn der Vertragslaufzeit vorzulegen. Als Sicherheit weist der Bieter, soweit möglich, mit einer Absichtserklärung seines Versicherers nach, dass dieser ihn mit der geforderten Versicherung und Deckungssumme (im Falle des Zuschlages) ausstatten wird. Die Absichtserklärung wird in der Frage 3.2.2. hochgeladen. Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft/einem Konsortium muss jeweils mind. eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/des Konsortiums die jeweils geforderten Versicherungsanforderungen erfüllen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eignungsleihe (wirtschaftlich und finanziell) Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe … ganz lesenEignungsleihe (wirtschaftlich und finanziell) Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen. Darüber hinaus sind durch den Dritten die Anforderungen in Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung zu erfüllen und nachzuweisen. Berufen Sie sich im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers? Wenn JA: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Eignungsleihe hoch.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Umsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Jahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 1.000.000,00 betrug. Der Umsatz muss aus Leistungen stam … ganz lesenUmsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Jahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 1.000.000,00 betrug. Der Umsatz muss aus Leistungen stammen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100 % im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet. Die Nachweise für die in den Folgefragen genannten Umsätze sind hier mit entsprechenden Dokumenten (Bspw. Jahresabschlüssen) zu erbringen. Hinweis zur Konsortialbildung; Im Falle einer Konsortialbildung sind die Fragen 4.3.2 bis 4.3.4 nicht zu beantworten. Stattdessen ist ein separates Dokument unter dieser Frage 4.3.1 hochzuladen, in welchem eine tabellarische Darstellung der Umsätze jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft enthalten ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Subunternehmern Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen. Wird beabsichtigt, Subunternehmer einzusetzen? Wenn ja: Auflistung Subunternehmer Bitte geben Sie an, für welche Hauptleistungen Su … ganz lesenErklärung zu Subunternehmern Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen. Wird beabsichtigt, Subunternehmer einzusetzen? Wenn ja: Auflistung Subunternehmer Bitte geben Sie an, für welche Hauptleistungen Subunternehmer eingesetzt werden sollen. Bitte geben Sie auch an welchen Subunternehmer Sie für die Erbringung der Leistungen vorgesehen haben, sofern dies bereits möglich ist.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Functional Directive HSE Bitte bestätigen Sie, dass Sie die "HSE-Anforderungen Onshore und landseitiger Offshore-Bereich Deutschland" vollständig zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren sowie diese im Auftragsfall einhalten werden. Zur Unterlage gelangen Sie ebenfalls mit nachfolgendem Link: https://www.tennet.eu/de/ueber-uns/einkauf/einkaufsbedingungen-tennet-deutschland
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Sprache während der Auftragsabwicklung Bitte bestätigen Sie, dass die komplette Auftragsabwicklung im Auftragsfall in Deutsch erfolgen wird und die gesamte Dokumentation und andere Unterlagen in Deutsch übergeben werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätsmanagementsystem Ist Ihr Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 zertifiziert? Sofern Sie zertifiziert sind wählen Sie bitte "ja" aus und laden in der ersten bedingten Frage Ihr entsprechendes Zerftikat bzw. Ihr Managementhandbuch hoch. Sollten Sie ein vergleichbares Qualitätsmanagementsy … ganz lesenQualitätsmanagementsystem Ist Ihr Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 zertifiziert? Sofern Sie zertifiziert sind wählen Sie bitte "ja" aus und laden in der ersten bedingten Frage Ihr entsprechendes Zerftikat bzw. Ihr Managementhandbuch hoch. Sollten Sie ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem haben wählen Sie bitte "nein" aus. Füllen Sie bitte den zur Verfügung gestellen Fragenbogen aus und laden Sie diesen in der zweiten bedingten Frage hoch. Wenn JA: Bitte laden Sie entsprechendes Zertifikat bzw. Ihr Managementhandbuch an dieser Stelle hoch. Bewerber sind verpflichtet, nach Ablauf des Zertifikats, das hochgeladene Dokument zu aktualisieren. Wenn NEIN: Bitte beantworten Sie angehängten Fragebogen "Fragen zu Qualitätsmanagementsystem" und laden diesen hier wieder hoch.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Umweltmanagementsystem Ist Ihr Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 zertifiziert? Sofern Sie zertifiziert sind wählen Sie bitte "ja" aus und laden in der ersten bedingten Frage Ihr entsprechendes Zerftikat bzw. Ihr Managementhandbuch hoch. Sollten Sie ein vergleichbares Umweltmanagementsystem hab … ganz lesenUmweltmanagementsystem Ist Ihr Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 zertifiziert? Sofern Sie zertifiziert sind wählen Sie bitte "ja" aus und laden in der ersten bedingten Frage Ihr entsprechendes Zerftikat bzw. Ihr Managementhandbuch hoch. Sollten Sie ein vergleichbares Umweltmanagementsystem haben wählen Sie bitte "nein" aus. Füllen Sie bitte den zur Verfügung gestellen Fragenbogen aus und laden Sie diesen in der zweiten bedingten Frage hoch. Wenn JA: Bitte laden Sie entsprechendes Zertifikat bzw. Ihr Managementhandbuch an dieser Stelle hoch. Bewerber sind verpflichtet, nach Ablauf des Zertifikats, das hochgeladene Dokument zu aktualisieren. Wenn NEIN: Bitte geben Sie hier eine Beschreibung Ihres alternativen Umweltmanagementsystems ab und laden diese als PDF-Dokument hier wieder hoch.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im … ganz lesenEignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt "Angaben zum Bewerber" kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen, abzugeben. Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen. Berufen Sie sich im Bereich der technischen Leistungsfähigkeit auf die Eignung von Subunternehmern? Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Eignungsleihe hoch.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Supplier Code of Conduct Wird der beigefügte Supplier Code of Conduct vollinhaltlich anerkannt und kann der Bewerber die Inhalte umsetzen? Ebenfalls abrufbar unter: https://www.tennet.eu/de/de/ueber-uns/einkauf/einkaufsbedingungen-tennet-deutschland
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 1 Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabel und Lichtwellenleiter (LWL, OPGWs): Referenzen Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mindestens 3 Referenzen über die fachgerechte Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseile, Erdseilluftkabel und OPGWs (LWL Lichtwellenleiter) oder verg … ganz lesenLos 1 Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabel und Lichtwellenleiter (LWL, OPGWs): Referenzen Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mindestens 3 Referenzen über die fachgerechte Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseile, Erdseilluftkabel und OPGWs (LWL Lichtwellenleiter) oder vergleichbarem, recyclebarem Metallschrott ähnlich wie Collies (zu einem Bündel verschnürte Metallkörper) in den letzten 5 Jahren nachweisen können. Die benannten Referenzen müssen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Referenzprojekte müssen durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein: Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre Zeitraum / Dauer des Projektes Mengenvolumen 50 Tonnen Auftragsvolumen Hauptleistungsinhalte / kurze Projektbeschreibung aus der hervorgeht Liegen mindestens 3 Referenzen vor, welche die oben genannten Anforderungen erfüllen? Wenn JA: Nachweis Referenzen Bitte verwenden Sie dafür das beigefügte Formblatt und füllen dies lückenlos aus. Gerne können auch weitere Dokumente zum Nachweis der Referenzen hochgeladen werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 1 Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabel und Lichtwellenleiter (LWL, OPGWs): Entsorgungsfachbetriebszertifikat (EfB-Zertifikat) Haben Sie ein EfB-Zertifikat nach §56 KrW-/AbfG und EfbV ? Die Berechtigung zu folgenden AVV*-Abfallschlüsseln muss gegeben sein: Leiterseil und Erseil … ganz lesenLos 1 Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabel und Lichtwellenleiter (LWL, OPGWs): Entsorgungsfachbetriebszertifikat (EfB-Zertifikat) Haben Sie ein EfB-Zertifikat nach §56 KrW-/AbfG und EfbV ? Die Berechtigung zu folgenden AVV*-Abfallschlüsseln muss gegeben sein: Leiterseil und Erseil / Erdseilluftkabel: AVV 17 04 02 OPGW / LWL: AVV 17 04 11 (* Code aus der Abfallverzeichnisverordnung) Wenn JA: Bitte laden Sie entsprechendes Zertifikat an dieser Stelle hoch. Bewerber sind verpflichtet, nach Ablauf des Zertifikats, das hochgeladene Dokument zu aktualisieren.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 1 Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabel und Lichtwellenleiter (LWL, OPGWs): Verfahrensbeschreibung des vorgesehenen Entsorgungsprozesses TenneT TSO GmbH ist als Abfallerzeuger gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, eine ordnungsgemäße und nachvo … ganz lesenLos 1 Entsorgung von Al-Stahl-Leiterseilen, Erdseilluftkabel und Lichtwellenleiter (LWL, OPGWs): Verfahrensbeschreibung des vorgesehenen Entsorgungsprozesses TenneT TSO GmbH ist als Abfallerzeuger gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Entsorgung der Abfälle von deren Entstehung bis zur abschließenden Verwertung oder Beseitigung sicherzustellen. Die Verantwortung des Abfallerzeugers bleibt auch bei der Beauftragung Dritter bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung bestehen. Daher ist eine transparente Darstellung der vorgesehenen Entsorgungswege, Behandlungsverfahren bis zur endgültigen Verwertung erforderlich. Bitte reichen Sie eine detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungsprozesses ein. Die Darstellung muss den vollständigen Prozess von der Trennung der anfallenden Abfallfraktionen über die Aufbereitung bis zur abschließenden Verwertung oder Beseitigung umfassen. Hierbei sind die eingesetzten Anlagen, Maschinen und Verfahren der einzelnen Prozessschritte nachvollziehbar zu beschreiben. Darüber hinaus ist der Umgang mit den einzelnen Materialfraktionen einschließlich Lagerung, weiterer Behandlung darzustellen. Für jede Fraktion ist anzugeben, welchen Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren sie zugeführt wird und zu welchem Zweck die aufbereiteten Materialien anschließend verwendet bzw. verwertet werden. Ziel ist eine nachvollziehbare Darstellung des gesamten Materialflusses von der Trennung bis zur abschließenden Verwertung bzw. Entsorgung.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 2 Entsorgung von Isolatoren: Referenzen Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mindestens 3 Referenzen über die fachgerechte Entsorgung von Glaskappen-, Verbund- und Keramikisolatoren oder vergleichbarem, recyclebarem Isolatortypen in den letzten 5 Jahren nachweisen können. Die benannt … ganz lesenLos 2 Entsorgung von Isolatoren: Referenzen Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mindestens 3 Referenzen über die fachgerechte Entsorgung von Glaskappen-, Verbund- und Keramikisolatoren oder vergleichbarem, recyclebarem Isolatortypen in den letzten 5 Jahren nachweisen können. Die benannten Referenzen müssen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Referenzprojekte müssen durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein: Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre Zeitraum / Dauer des Projektes Mengenvolumen 16 Tonnen Auftragsvolumen Hauptleistungsinhalte / kurze Projektbeschreibung Liegen mindestens 3 Referenzen vor, welche die oben genannten Anforderungen erfüllen? Wenn JA: Nachweis Referenzen Bitte verwenden Sie dafür das beigefügte Formblatt und füllen dies lückenlos aus. Gerne können auch weitere Dokumente zum Nachweis der Referenzen hochgeladen werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 2 Entsorgung von Isolatoren: Entsorgungsfachbetriebszertifikat (EfB-Zertifikat) Haben Sie ein EfB-Zertifikat nach §56 KrW-/AbfG und EfbV ? Die Berechtigung zu folgenden AVV*-Abfallschlüsseln muss gegeben sein: Isolatoren mit Bleiantimonkittung: alle Bundesländer AVV 17 01 07; Ausnahme Hessen … ganz lesenLos 2 Entsorgung von Isolatoren: Entsorgungsfachbetriebszertifikat (EfB-Zertifikat) Haben Sie ein EfB-Zertifikat nach §56 KrW-/AbfG und EfbV ? Die Berechtigung zu folgenden AVV*-Abfallschlüsseln muss gegeben sein: Isolatoren mit Bleiantimonkittung: alle Bundesländer AVV 17 01 07; Ausnahme Hessen AVV 17 09 04 Keramikisolatoren: AVV 17 01 07, AVV 16 02 14 Glaskappenisolatoren: AVV 16 02 14 (* Code aus der Abfallverzeichnisverordnung) Wenn JA: Bitte laden Sie entsprechendes Zertifikat an dieser Stelle hoch. Bewerber sind verpflichtet, nach Ablauf des Zertifikats, das hochgeladene Dokument zu aktualisieren.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Los 2 Entsorgung von Isolatoren: Verfahrensbeschreibung des vorgesehenen Entsorgungsprozesses TenneT TSO GmbH ist als Abfallerzeuger gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Entsorgung der Abfälle von deren Entstehung bis zur a … ganz lesenLos 2 Entsorgung von Isolatoren: Verfahrensbeschreibung des vorgesehenen Entsorgungsprozesses TenneT TSO GmbH ist als Abfallerzeuger gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Entsorgung der Abfälle von deren Entstehung bis zur abschließenden Verwertung oder Beseitigung sicherzustellen. Die Verantwortung des Abfallerzeugers bleibt auch bei der Beauftragung Dritter bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung bestehen. Daher ist eine transparente Darstellung der vorgesehenen Entsorgungswege, Behandlungsverfahren bis zur endgültigen Verwertung erforderlich. Bitte reichen Sie eine detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungsprozesses ein. Die Darstellung muss den vollständigen Prozess von der Trennung der anfallenden Abfallfraktionen über die Aufbereitung bis zur abschließenden Verwertung oder Beseitigung umfassen. Hierbei sind die eingesetzten Anlagen, Maschinen und Verfahren der einzelnen Prozessschritte nachvollziehbar zu beschreiben. Darüber hinaus ist der Umgang mit den einzelnen Materialfraktionen einschließlich Lagerung, weiterer Behandlung darzustellen. Für jede Fraktion ist anzugeben, welchen Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren sie zugeführt wird und zu welchem Zweck die aufbereiteten Materialien anschließend verwendet bzw. verwertet werden. Ziel ist eine nachvollziehbare Darstellung des gesamten Materialflusses von der Trennung bis zur abschließenden Verwertung bzw. Entsorgung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.10.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
s2c.mercell.com
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rügeobliegenheit und Fristen für Nachprüfungsverfahren Ein Nachprüfungsverfahren wird von der zuständigen Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit a) der Antragsteller einen behaupteten Vergaberechtsverstoß e … ganz lesenRügeobliegenheit und Fristen für Nachprüfungsverfahren Ein Nachprüfungsverfahren wird von der zuständigen Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit a) der Antragsteller einen behaupteten Vergaberechtsverstoß erkannt hat, diesen jedoch nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; die Frist des § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung festgelegten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung festgelegten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden, d) seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
596.100 €Zuschlagswert im Median
307.382 € – 3,68 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 698c2cff-de3a-4e64-a253-785320f5e6c8.