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Frist abgelaufennationalDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Prüfung des Wasserstofftransportnetzes in den Netzentwicklungspläne Gas und Wasserstoff 2025 gem. § 15d Energiewirtschaftsgesetz

Bundesnetzagentur · Mainz

Aktenzeichen Z25-3-2025-0007veröffentlicht 06.11.2025DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 297 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Mainz
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert über die ganze Laufzeit liegt in der Regel unter 216.000 € netto, bei obersten und oberen Bundesbehörden unter 140.000 €. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (113 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Prüfung des Wasserstofftransportnetzes im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 gem. § 15 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz Bei der Prüfung des Wasserstofftransportnetzes ist die Bundesnetzagentur nach § 15d Abs. 1 S. 9 EnWG gesetzlich dazu verpflichtet, eine gutachterliche Äußerung eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen und diese bei der Bestätigung des NEP Gas und Wasserstoff zu berücksichtigen. Das Gutachten soll die eigene Prüfung des NEP Gas und Wasserstoff durch die Bundesnetzagentur nicht ersetzen. Vielmehr soll es die Prüfung der Bundesnetzagentur ergänzen, Impulse geben und die Möglichkeit eröffnen, Vergleiche zwischen der hauseigenen und der gutachterlichen Prüfung anstellen zu können.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
55122 Mainz
Kontakt
keine Angabe

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42c5ed53-4ee6-4019-bd56-65cdd4451b26.