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Projektsteuerungsleistungen Neubau Bildungszentrum

Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH · Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen PS 01/24veröffentlicht 02.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 694 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Planung in Sachsen-Anhalt (118 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
81 Monate07.04.2025 – 31.12.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitäts-, Nachtrags- und Kostenmanagment6 %
  • Fördermittelmanagement6 %
  • Termin und Vergabemanagement8 %
  • Zusammenarbeit zwischen AG und AN10 %
  • Personaleinsatz, Organisation und Aufstellung des Projektteams10 %
  • Qualität der Präsentation20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Zuge des Strukturwandelprozesses will die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (NEUBI) den "Neubau eines innovativen Bildungszentrums Mitteldeutschland" (nachfolgend BZM) zur Stärkung und Sicherung der Fachkräfte für den Industriestandort Bitterfeld-Wolfen errichten.

Das BZM soll als überbetriebliche Berufsbildungsstätte eine Kapazität für mehr als 250 Auszubildende pro Lehrjahr bieten und dabei praktische Ausbildung, aber auch Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, ermöglichen. Das neue Gebäude soll optimale Lernbedingungen durch moderne, gut ausgestattete Räumlichkeiten, die den aktuellen pädagogischen und technischen Ausbildungsstandards entsprechen.

Das vorgesehene Areal liegt am südwestlichen Eingang zum Zentrum Bitterfelds und besitzt eine Flächengröße von 15.600 m². Die geplante Bruttogrundfläche (BGF) des gesamten Neubaus beträgt ca. 9.900 m², die Nettogrundfläche (NUF) 7.600 m². Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß der Grobkostenschätzung auf € 74.574.014,85.

Die künftige Betreibergesellschaft des BZM wird über eine europaweite Ausschreibung im weiteren Verfahren gesucht. Der Betreiber ist für den Betrieb der Einrichtung über den Zweckbindungszeitraum zuständig. Dazu gehört die Umsetzung des pädagogischen Konzepts und die Durchführung des Ausbildungsprogramms. Die Vorbereitung und vollumfängliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist Aufgabe der Projektsteuerung.

Inhalt dieser Vergabe sind Projektsteuerungs- und Projektleitungleistungen für die Planung und den Bau des Bildungszentrums in Anlehnung an AHO Heft 9 der Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A bis E und darüber hinausgehende Besondere Leistungen entsprechend AHO Heft 19, beschrieben in Anlage (1).

Zunächst sollen in einem ersten Schritt nur die Projektstufen 1 und 2 für das Projekt Neubau erbracht werden.

Die weiteren Projektstufen sind für eine stufenweise weitere Beauftragung vorgesehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualitäts-, Nachtrags- und Kostenmanagment6 %
Fördermittelmanagement6 %
Termin und Vergabemanagement8 %
Zusammenarbeit zwischen AG und AN10 %
Personaleinsatz, Organisation und Aufstellung des Projektteams10 %
Qualität der Präsentation20 %
Preis40 %
Qualität
Qualitäts-, Nachtrags- und KostenmanagmentManagement Bau
Qualität
FördermittelmanagementManagement Fördermittel
Qualität
Termin und VergabemanagementTermin, Vergabe
Qualität
Zusammenarbeit zwischen AG und ANKooperation
Qualität
Personaleinsatz, Organisation und Aufstellung des ProjektteamsQualität Leistungserbringer
Qualität
Qualität der PräsentationAuftreten
Preis
Gesamtpreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.04.2025
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Inhalt dieser Vergabe sind Projektsteuerungs- und Projektleitungleistungen für die Planung und den Bau des Bildungszentrums in Anlehnung an AHO Heft 9 der Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A bis E und darüber hinausgehende Besondere Leistungen entsprechend AHO Heft 19, beschrieben in A … ganz lesenInhalt dieser Vergabe sind Projektsteuerungs- und Projektleitungleistungen für die Planung und den Bau des Bildungszentrums in Anlehnung an AHO Heft 9 der Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A bis E und darüber hinausgehende Besondere Leistungen entsprechend AHO Heft 19, beschrieben in Anlage (1). Zunächst sollen in einem ersten Schritt nur die Projektstufen 1 und 2 für das Projekt Neubau erbracht werden. Die weiteren Projektstufen sind für eine stufenweise weitere Beauftragung vorgesehen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PROJECTUM Steuerungsgesellschaft mbH, Halle (Saale)5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
140.333 €Zuschlagswert im Median
92.580 € – 413.607 €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 188ce784-72a4-4b0c-98fd-aa5f05454ec9.