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Frist abgelaufenEU-weitPlanungmögliche Doppelmeldung

Projektsteuerungsleistungen für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße

Handwerkskammer der Pfalz · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen HWK_2025_BTZ_02veröffentlicht 03.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 369 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kaiserslautern67655, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 100 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Projektsteuerungsleistungen (Leistungsbild ZVB-PS) für den Neubau des Berufsbildungszentrums (BTZ) Neustadt a.d. Weinstraße stufenweise aus.

Ausgeschrieben werden Projektsteuerungsleistungen mit den Leistungsstufe 1 bis 5 nach dem Leistungsbild der ZVB-PS (Anlage 04_2 ZVB PS). Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise vergeben. - Als Stufe 1 werden Teile der Leistungsstufe 1 (Projektvorbereitung) und Leistungsstufe 2 (Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. - Als Stufe 2 kann die Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) vergeben werden. - Als Stufe 3 kann die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung / Ausführung) und Leistungsstufe 5 (Projektabschluss) beauftragt werden.

Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch. Für die stufenweise Vergabe und Beauftragung weiterer Stufen wird auf den Projektsteuerungsvertrag mit ZVB-PS verwiesen.

Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung kann nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen ist.

Aufgabe der Projektsteuerung im Rahmen der nachfolgend genannten Teilleistungen wird insbesondere sein, die Planungs- und Überwachungsziele der Objekt- und Fachplaner, insbesondere auch die Umsetzung ihrer Auftragsbezogenen Gesamtkonzeptes als Bestandteil ihrer Angebote, auf ihre ordnungsgemäße und wirtschaftliche Umsetzung zu überwachen.

Das BTZ soll das bestehende Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen und des Berufsbildungszentrums Landau ersetzen und an einem Standort zusammengelegen. Das Gebäude soll sich am Ortseingang der Stadt Neustadt a.d. Weinstraße in das Stadtbild einfügen und eine städtebauliche Aufwertung mit Impulscharakter für die Umgebung bilden. Es wird ein zwei- bis dreigeschossiger Neubau mit Werkstätten, Seminarräumen, Verwaltung und Mensa auf insgesamt 12.200m² (NUF) entstehen. Hinzu kommen Lager- und Entsorgungsflächen sowie Freiflächen wie z.B. PKW- und Fahrradstellplätze und Pausenfreiflächen mit einer Fläche von 8.000m² (NUF). Das Zentrum soll die Aus- und Weiterbildung sowie Dienstleistungen in verschiedenen technischen Bereichen ermöglichen und einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und des Fachkräftemangels leisten, sozusagen ein „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Der Neubau wird 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen enthalten. In den Räumen wird die überbetriebliche Ausbildung der Gewerke Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Maler und Lackierer, Metallbau und Sanitär-/ Heizung-/ und Klimatechnik durchgeführt. Zusätzlich soll ein Werkstattbereich zur beruflichen Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen entstehen.

Die Grundlage der Nutzflächen stellt das mit den Fördergebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum- und Funktionsprogramm dar. Im Rahmen der Planungsphase soll eine stetige Optimierung der Funktionszusammenhänge unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Für den Neubau wurde im Rahmen des Variantenvergleichs eine erste fortgeschritten Kostenprognose in Höhe von ca. 66,5 Mio. € brutto (Kostengruppe 200-700 ohne KG 600) ermittelt. Hinzu kommen die Kosten für Ausstattung und Kunstwerke (KG 600), die mit ca. 10 – 13 Mio. € brutto geschätzt werden. Das Bauvorhaben wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer der Pfalz, sowie Fördermittel des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.

Die im Rahmen der Entwurfsplanung (LPh 3) erstellte und von der Handwerkskammer der Pfalz gebilligte Kostenberechnung (LPh 3) wird als Kostenobergrenze vereinbart. Diese Kostenobergrenze ist in jeder folgenden Leistungsstufe einzuhalten und darf nicht überschritten werden, soweit eine etwaige Erweiterung des Projektumfangs nicht förderfähig ist.

In gesonderten Ausschreibungen vergeben werden sollen - Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) - Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsbild § 51 HOAI) - Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung – Lüftung – Sanitär (Leistungsbild § 55 HOAI – Anlagengruppen 1, 2 und 3) und - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektroplanung (Leistungsbild § 55 HOAI – Anlagengruppen 4, 5 und 6), - Objektplanung Freianlagen (Leistungsbild § 39 HOAI), - weitere Fachplaner und Sonderberater.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Projektsteuerervertrag, den Gutachten AP 1.1. + 1.2 und den weiteren Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Ausgefüllter Bewerberbogen. 2) Eintragung in Handelsregister oder Partnerschaftsregister (sofern eintragungspflichtig). 3) Eigenerklärung Bezug Russland.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 5.000.000,- EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 5.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjah … ganz lesenBerufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 5.000.000,- EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 5.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Es ist eine Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Erklärung Versicherungsmakler oder Eigenerklärung) erfüllt werden, mit der das Versicherungsunternehmen den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall verbindlich und ohne Vorbehalt zusichert.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektsteuerungsleistungen) in den vorausgegangenen drei Kalenderjahre (2022 bis 2024) von durchschnittlich 2.000.000,- EUR netto p.a. Ein darüber hinausgehender Umsatz wird bewertet. Die volle Punktzahl erhält ein Bewerber / eine Bewerber … ganz lesenMindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektsteuerungsleistungen) in den vorausgegangenen drei Kalenderjahre (2022 bis 2024) von durchschnittlich 2.000.000,- EUR netto p.a. Ein darüber hinausgehender Umsatz wird bewertet. Die volle Punktzahl erhält ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft mit einem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz von 6.000.000,- EUR p.a. Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Soweit der Jahresumsatz für das Jahr 2024 noch nicht feststeht, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bieter. Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Anzahl technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber verfügt über mindestens 6,0 technische Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte (siehe Eigenerklärung HWK 2 - … ganz lesenAnzahl technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber verfügt über mindestens 6,0 technische Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte (siehe Eigenerklärung HWK 2 - Anzahl Architekten). Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit 0,5 gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Drei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen im Bereich der Projektsteuerung. Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichen … ganz lesenDrei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen im Bereich der Projektsteuerung. Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (Oktober 2015 bis Oktober 2025) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie mindestens die Projektstufen 2 bis 4 umfassen (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz). Die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 4 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz). Die nachfolgenden Referenzkriterien sind mit derselben Referenz zu erfüllen (also nicht: Krit. a) bis c) mit Referenz 1 bis 3, Krit. d) bis f) mit Referenz 4 bis 6). a) Referenz umfasst Projektsteuerungsleistungen mit mindestens Leistungsstufe 2 bis 4 (nach ZVB-PS) bzw. Projektstufe 2 bis 4 gem. AHO-Heft 9 (oder vergleichbar), im Referenzzeitraum Oktober 2015 bis Oktober 2025 (Mindestanforderung). b) Referenz umfasst auch Leistungsstufe 5 (nach ZVB-PS) bzw. bzw. Projektstufe 5 gem. AHO-Heft 9 (oder vergleichbar). c) Referenz umfasst Hochbauprojekt mit Bauwerkskosten (KG 300+KG 400) von ≥ 40,0 Mio. EUR. d) Referenz umfasst Projektsteuerungsleistungen für Planung und Bau eines Berufsbildungszentrums, Kompetenzzentren, Berufsschule oder einer vergleichbaren Einrichtung. f) Referenz umfasst gefördertes Vorhaben mit Verwendungsnachweises, bei dem es zu keinen Kürzungen bzw. Rückforderungen von Zuwendungen wegen Vergabeverstößen gekommen ist. g) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Referenzprojekte eines anderen Projektsteuerungsbüros (insb. früherer Arbeitgeber) können angegeben werden, wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweist, dass eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren (= Projektleiter und stv. Projektleiter), und seinem Projektteam besteht. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen (siehe HWK 1 Eigenerklärung Referenz 1 bis 3). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Siehe Projektsteuerervertrag.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Es gelten die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb (III. 18). Als Bewerbung sind in Textform, d. h. vollständig ausgefüllt und mit Namensangabe, über die Vergabeplattform einzureichen - Ausgefüllter Bewerberbogen - Auszug Handelsregister oder Partnerschaftsre … ganz lesenEs gelten die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb (III. 18). Als Bewerbung sind in Textform, d. h. vollständig ausgefüllt und mit Namensangabe, über die Vergabeplattform einzureichen - Ausgefüllter Bewerberbogen - Auszug Handelsregister oder Partnerschaftsregister - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung Versicherer (siehe 01_Eignungskriterien Projektsteuerer BTZ Krit. I.3) - Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt III.27) - Eigenerklärung HWK 1 Eigenerklärung Referenz 1 bis 3 - Eigenerklärung HWK 2 Anzahl Architekten (technische Fachkräfte) - (nur bei Nachunternehmereinsatz bzw. Eignungsleihe) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt III.7) - (nur bei Eignungsleihe) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt III.8) - (nur bei Bewerbergemeinschaft) Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt III.9). Bewerbungen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers und ist nur in den Grenzen des § 56 VgV möglich. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.11.2025
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2b18dd5-b9d1-416a-af97-4df0cdf0bf07.