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Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Berufsschulzentrums in Pfarrkirchen

Landkreis Rottal-Inn · Pfarrkirchen, Bayern

Aktenzeichen 17182023veröffentlicht 30.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 981 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.01.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (84 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Rottal-Inn plant und realisiert den Neubau "Berufliches Schulzentrum Pfarrkirchen" ("BSZ-PAN") in Pfarrkirchen. Auf einer Gesamtfläche von ca. 23.000 m² soll das Schulzentrum mit einer Hauptnutzfläche von rund 13.300 m² und einer Nebennutzfläche von knapp 10.000 m² entstehen. Das Bauvorhaben wurde Ende 2018 gestartet. Seither hat der Landkreis bereits diverse Planerverträge geschlossen. Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des BSZ-PAN. Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach einer vom Auftraggeber funktional ausgeschriebenen sog. Startphase sowie den Projektstufen 2 bis 5 gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: Mai 2020) für die Handlungsbereiche - A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; - B: Qualitäten und Quantitäten; - C: Kosten und Finanzierung; - D: Termine und Kapazitäten und Logistik; - E: Verträge und Versicherungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu erbringen. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise nach näherer Maßgabe des Vertrages.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen in den letzten 5 Jahren eine Geldbuße nach § 30 des Gesetze … ganz lesenEigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen in den letzten 5 Jahren eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass in den vergangenen 3 Jahren weder das Unternehmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begang …
Kriterium
Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft (BG) in den vergangenen 3 Jahren weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach … ganz lesenEigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft (BG) in den vergangenen 3 Jahren weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, und weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, weder das Unternehmen des Bewerbers/der BG noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wegen eines Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, davon abweichend in den Fällen -nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, -nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR, - nach § 24 Absatz 3 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt worden sind und dass Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze gegen einen der vorgenannten Personen nicht anhängig sind.
Kriterium
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbers von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vor … ganz lesenVorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbers von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Z … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahrbetragen betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält, oder falls die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitg … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren (2021-2023) ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinscha … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren (2021-2023) ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium
Eigenerklärung über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angabe: - bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle d … ganz lesenEigenerklärung über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angabe: - bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) in der Referenz, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers, - des Auftragswerts der Referenz, - des Zeitraums der Leistungserbringung der Referenz, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers der Referenz (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-nummer und E-Mail-Adresse. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen für den Neubau und/oder die Sanierung von Gebäuden. 2. Mindestens dem Bewerber in der Referenz beauftragte und von ihm erbrachte Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020): Projektstufen 2 (Planung) bis einschließlich 4 (Ausführung) für die Handlungsbereiche A-D 3. Die Baukosten der Referenz (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens 20 Mio. EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang der Referenz erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog). 4. Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277-1:2016-01 der Referenz: Mindestens 5.000 m² BGF. Brutto-Grundflächen in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind. 5. Projektstand der Referenz bei Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Projektstufe 4 entsprechend § 2 der AHO-Schriftreihe Nr. 9 im Zeitraum 1. Januar 2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (die Referenz kann insgesamt vor 2016 begonnen worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Vergleichbare Referenzen der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Die weiteren Maßgaben zu den Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium
Benennung (Eigenerklärung) des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters und Nachweis der jeweiligen Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse, sowie Eigenerklärung über die Deutsch-Kenntnisse und Erfahrung in der hier gegenständlic … ganz lesenBenennung (Eigenerklärung) des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters und Nachweis der jeweiligen Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse, sowie Eigenerklärung über die Deutsch-Kenntnisse und Erfahrung in der hier gegenständlichen Funktion. An die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters werden folgende Mindestanforderungen gestellt: - Der namentlich benannte Projektleiter muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. - Der namentlich benannte Projektleiter muss über die Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums zum Architekten oder Ingenieur (Dipl.-Ing., Master, Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, o.Ä.) und über mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Projektsteuerungsleistungen verfügen. An die Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters werden folgende Mindestanforderungen gestellt: - Der namentlich benannte stellvertretende Projektleiter muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. - Der namentlich benannte stellvertretende Projektleiter muss über die Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums zum Architekten oder Ingenieur (Dipl.-Ing., Master, Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, o.Ä.) und über mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter für Projektsteuerungsleistungen verfügen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Kriterium
Benennung (Eigenerklärung) des jeweils für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse. Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Architekten (Dipl.-Ing., … ganz lesenBenennung (Eigenerklärung) des jeweils für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse. Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Architekten (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) oder des Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) gefordert (Mindestanforderung). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder zum Teil die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen.
Optionen
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die in Ziffer 4 des Vertrags genannte Leistung "Startphase". Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen … ganz lesenDie Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die in Ziffer 4 des Vertrags genannte Leistung "Startphase". Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-)Leistungen daraus (z.B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung), insbesondere mit den Leistungen der weiteren Projektstufen. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Es sind keine Personen zugelassen.. Es sind keine Personen zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH4UP Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf (5) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Für die Auswahl werden nur solche Bew … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH4UP Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf (5) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Für die Auswahl werden nur solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und deren Eignung der Auftraggeber zuvor festgestellt wurde. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird die fünf geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Einreichung eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber/Bewerbergemeinschaften einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine fünf (5) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber/Bewerbergemeinschaften (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Unter den Bewerbern wird anhand der i.R.d. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anzugebenden vergleichbaren Referenzen, die auch die übrigen festgelegten Anforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Insgesamt können maximal 65 Punkt erzielt werden. Die Punkte werde wie folgt vergeben: 1) Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2018-12 der Referenz: > 100.000.000,00 EUR brutto =5 Punkte; von > 80.000.000,00 EUR brutto bis einschließlich 100.000.000,00 EUR brutto = 4 Punkte; von > 60.000.000,00 EUR brutto bis einschließlich 80.000.000,00 EUR brutto = 3 Punkte; von > 40.000.000,00 EUR brutto bis einschließlich 60.000.000,00 EUR brutto = 2 Punkte; von > 20.000.000,00 EUR brutto bis einschließlich 40.000.000,00 EUR brutto = 1 Punkt; bis einschließlich 20.000.000,00 EUR brutto = 0 Punkte. 2) Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 der Referenz: > 25.000 m² = 5 Punkte; von > 20.000 m² bis einschließlich 25.000 m² = 4 Punkte; von > 15.000 m² bis einschließlich 20.000 m² = 3 Punkte; von > 10.000 m² bis einschließlich 15.000 m² = 2 Punkte; von > 5.000 m² bis einschließlich 10.000 m² = 1 Punkt; bis einschließlich 5.000 m² = 0 Punkte. 3) Für jede angegebene Referenz wird 1 Punkt vergeben, wenn der Auftraggeber der Referenz ein an das Vergaberecht gebundener Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB ist. 4) Der Bewerber kann für jede angegebene vergleichbare Referenz, welche auch die übrigen in diesem Formblatt an die Referenzen beschriebenen Anforderungen erfüllt, eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers einreichen. Jede Referenz, für die der Bewerber eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers über eine "sehr gute" Ausführung der Referenz mit dem nachfolgenden Wortlaut einreicht, wird die Referenz mit zwei (2) Punkten bewertet: "Auf einer Notenskala von 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend) und 4 (ausreichend), sind die Leistungen mit 1 (sehr gut) zu bewerten." Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass ausschließlich eine Bescheinigung mit dem vorzitierten Wortlaut im Rahmen der Bewertung Punkte erhalten kann. Die weiteren Maßgaben zu der Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber sind den Vergabeun …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Anschrift
Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen
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kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (96 Lose mit Angabe)
563.860 €Zuschlagswert im Median
416.743 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 45 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.03.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 01.03.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.03.2024
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a913acc-9908-4ab7-a87e-0df8190e81b1.