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Projektsteuerung Flensburg-Maschen

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 25FEI83324veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 327 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 14.11.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
57 Monate06.04.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im Projekt ETCS Flensburg – Maschen ist vorgesehen, eine durchgängige Befahrbarkeit des Korridors Dänemark – Maschen mit ETCS herzustellen. Im Rahmen der Verhandlungen mit der EU zum European Deployment Plan (EDP) wurde als Projektziel die Ausrüstung der TEN-Korridore mit ETCS bis spätestens 2030 fixiert. Hierbei soll der TEN-Korridor Scandinavian – Mediterranean (Skandinavien – Mittelmeer) im Abschnitt Padborg/Flensburg - Maschen mit ETCS ausgerüstet werden. Der Korridor Flensburg – Neumünster – Eidelstedt – Rothenburgsort - Hamburg-Harburg – Maschen soll mit ETCS-Level 2 mit Signalen ausgerüstet werden. Für die Ausrüstung mit ETCS Level 2 sind in einer ersten Bauphase die vorhandenen Relaisstellwerke durch ESTW/DSTW zu ersetzen. Die vorhandenen ESTW-Z/UZ in Flensburg, Neumünster, Elmshorn, Eidelstedt, Rothenburgsort, Wilhelmsburg und Harburg sowie die jeweils angeschlossenen ESTW-A und alle zugehörigen Bedienplätze müssen hinsichtlich der Anwendung ETCS hochgerüstet werden. In der zweiten Bauphase erfolgt dann die Ausrüstung mit ETCS L2.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planungsabschnitte 0, 1 und 2, welche die Stellbereiche der zukünftigen RBC Flensburg und RBC Neumünster umfassen. Es ist zu beachten, dass der PA 0 kaufmännisch von den PA 1 und PA 2 zu trennen ist, jedoch alle ausgeschriebenen Leistungen sinngemäß für den PA 0 gelten.

Die Bauleistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der ETCS-Ausrüstung in diesem Bereich. Dazu gehören u.a.: - RBC Neubauten in Flensburg und Neumünster - ESTW Neubauten in Schleswig, Owschlag, Rendsburg, Osterrönfeld und Wrist - Blockanpassungen in die Nachbarbetriebsstellwerke der DB und auch Padborg (BDK), Seemühlen (AKN) - Neubau von sechs BÜ, eine Aufhebung und Anpassung vorhandener BÜ - Neubau von zwei FBOA / HOA - Neubau von GSM-R Stationen und Anpassung vorhandener GSM-R Stationen - Neubau von LWL-Kabeln - Kabeltiefbau im gesamten Bereich - Neubau / Anpassungen der Stromversorgung an den Standorten der neuen ESTW, BÜ-Neubauten, neuen HOA, neuen GSM-R Stationen - Anpassung / Neubau EWHA im gesamten Bereich - Ausrüstung aller Anlagen im Bereich der ESTW-Z Neumünster und ESTW-Z Flensburg mit DB MAS (auch die EWHA) - Herstellung Regelwerkskonformität bestehender LST-Anlagen - Anpassungen der Bestandsanlage LST auf Grundlage der Anwendungsbedingungen ETCS L2 - Neubau SIA / Signalbrücken / Sondersignale (Rendsburger-Hochbrücke) - Ausrüstung der Modulgebäude mit EMA / BMA / ISS / ÜT - Repeater in Eckernförde - Hochbau Modulgebäude - Herstellung der ETCS Transition Dänemark (BDK) / Deutschland (DB) am Grenzübergang Flensburg / Padborg (Strecke 1000) (IBN in zwei Stufen: 1. L2oS Bf. Padborg durch BDK, 2. L2mS Strecke 1000 durch DB) - Anpassungen in ESTW-Z Flensburg und ESTW-Z Neumünster (u. a. Stromversorgung, Brandschutz, Klimatechnik, zus. Bedienplätze) - Montage der Balisen im gesamten Streckenbereich - Test-, Erpobungs- und Abnahmefahrten für ETCS - Rückbau der Altverkabelung im gesamten Bereich - Austausch Iso-Stöße durch Passschienen nach IBN ESTW

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/746601eb-5d2f-4335-97d1-fd9c853b0fea/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
06.04.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann … ganz lesenverlangt: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Aus-zahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit d … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

412vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (917 Lose mit Angabe)
497.284 €Zuschlagswert im Median
278.986 € – 1,5 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.12.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 91860f74-23fc-4115-97db-042353a754aa.