Projektmanagementleistungen – „Neubau Bildungszentrum Weilheim“ als Rahmenvereinbarung
Handwerkskammer für München und Oberbayern · München, Bayern
Aktenzeichen 2026004261veröffentlicht 11.09.2026erstmals 19.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 3,24 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Klinikum der Technischen Universität München - Ersatzneubau OP-Zentrum Süd - ProjektsteuerungsleistungenKlinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) · MünchenFrist 09.11.2026
- Klinikum der Technischen Universität München - SER - ProjektsteuerungKlinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) · MünchenFrist 27.11.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH · MünchenFrist 04.12.2026
- Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung TragwerksplanungLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 08.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,24 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,21 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 55 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (67 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- 1. Erfahrung des Projektteams, 2. Ausführungskonzept70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 2 Monatenan Handwerkskammer für München und Oberbayern
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 57 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 50 Tagen
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2321/3, 2321/4, 2321/5, 2322, 2323 und 2323/2, Gemarkung Weilheim in Oberbayern, ein Bildungszentrum zu errichten. Für die Grundstücke liegt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung kein Bebauungsplan vor. Mit Blick auf die Finanzierung des Bildungszentrums kann es sein, dass die Realisierung (Planung und Bau) der einzelnen Baukörper in Bauabschnitten, welche in zeitlicher Hinsicht auch mehrere Jahre auseinander liegen kann, erfolgt. Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind daher zu beachten. Ebenso sind die ANBest-P Bund als Förderauflage zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die im Zuwendungsbescheid genannten Förderauflagen der Zuwendungsgeber. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB ist zwingende Voraussetzung für die Zuwendungen. Für die Steuerung des Bauvorhabens beschafft der Auftraggeber in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb Projektmanagementleistungen für den Neubau des geförderten Bildungszentrum. Gegenstand dieser Projektmanagementleistungen sind insbesondere Projektsteuerungsleistungen im Sinne von Heft 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9), Leistungen des Fördermittel- und Zuwendungsmanagements sowie für die Projektentwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts für die Realisierung des Projekts. Das Projekt besteht aus folgenden Teilprojekten: • Erarbeitung Gesamtkonzept (1. Teilprojekt) • Baurechtschaffung (2. Teilprojekt) • Realisierung Bildungszentrum (Planung und Bau) (3. Teilprojekt) Die Teilprojekte können ihrerseits in mehrere Leistungspakete unterteilt werden. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags beauftragt und bedürfen keines gesonderten Abrufs (nachfolgend auch „Initialabruf“ genannt): o Projektsteuerung von Städtebaulichen Leistungen: sämtliche Regelleistungen der Teilleistungsbilder Grundlagen und Planung gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Städtebauliche Leistung“), für das Projekt; o Projektsteuerung: sämtliche Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Projektsteuerung“), für das Projekt; o Fördermittelmanagement: Regelleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Fördermittelmanagement“), für das Projekt; o BIM-Management: Regelleistungen des Handlungsbereiches Organisation gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „BIM-Management“), für das Projekt Für Weiteres wird auf Ziffer 3.4 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) verwiesen. Alle weiteren Leistungen werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils per Einzelabruf beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: • Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog • Anlage 803 – Projektbeschreibung • Anlage 804 – Gutachten mit Raumprogramm • Anlage 805 – Städtebaulicher Vertrag mit Stadt Weilheim • Anlage 906 – Vertrag.
Gegenstand nach CPV
- 71541000Projektmanagement im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto): Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium „Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)“ ist für alle Leistungen, auch für solche, die nicht unmittelbar mit Erteilung des Zuschlags beauftragt werden, wertungsrelevant.
- Qualität
- 1. Erfahrung des Projektteams, 2. Ausführungskonzept1. Persönliche Erfahrung des Projektteams: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus • einem Projektleiter und • einem stellvertretenden Projektleiter jeweils anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Projektmanagementleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren angebotenen Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren angebotenen stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der angebotene Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der angebotene stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau oder Erweiterungsbau; • mit einer Nutzungsfläche (NUF) von mindestens 8.000 m²; • mit Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) von mindestens 80.000.000 EUR (brutto); • die Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfassten mindestens die Projektstufen 1 bis einschließlich 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; • die Projektstufe 5 wurde mindestens bis Handlungsbereich D erbracht; • Abschluss der Projektstufe 5 mindestens bis Handlungsbereich D ist eingetreten zwischen dem 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des Abschlusses (TT.MM.JJJJ); • Das persönliche Referenzprojekt muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB sein, für das der Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters jeweils die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei maximal zwei (2) wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1., 2. und 3 können je Rolle maximal 16,00 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 32,00 Punkte (2 x 16,00) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 0,625. Maximal können für das Zuschlagskriterium „Persönliche Erfahrung des Projektteams“ 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Sollte die Anlage 601 „Erfahrung des Projektteams“ fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2. Ausführungskonzept: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen. • Termintreue: Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftra …
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen] in Form einer Liste der erbrachten wesentl … ganz lesenkürzer
Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen] in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Leistungen einzureichen, jeweils mit den folgenden Angaben: • Namen des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat); • Projektbeschreibung: o Neubau oder Erweiterungsbau [Mindestanforderung]; o mit einer Nutzungsfläche (NUF) von mindestens 8.000 m² [Mindestanforderung]; o mit Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) von mindestens 80.000.000 EUR (brutto) [Mindestanforderung]; o die vom Referenznehmer erbrachten Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfassten mindestens die Projektstufen 1 bis einschließlich 5 [Mindestanforderung]; o die Projektstufe 5 wurde mindestens bis Handlungsbereich D erbracht [Mindestanforderung]; • Auftragswert (vereinnahmtes Honorar (brutto) des Projektsteuerers für die Projektmanagementleistungen für die Projektstufen 1 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9); • Erbringungszeitraum (Beginn der Projektstufe 2 nicht vor dem 01.01.2017 und Abschluss der Projektstufe 5 mindestens bis Handlungsbereich D spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ) [Mindestanforderung]; • Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; • Name des öffentlichen oder privaten Auftraggeber (= Referenzgeber). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nur diejenigen unternehmensbezogene Referenzprojekte, die die Anforderungen erfüllen, werden bei der Bewertung berücksichtigt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogene Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogene Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber-/Bietergemeinschaften zugerechnet. 3. Hinweis: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Fortführung zu den Ausführungen "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" unter "Fortführung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte".- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Fortführung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe H … ganz lesenkürzer
Fortführung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen] anzugeben. Soweit mehr als die angegebene Höchstzahl an geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Nutzungsfläche (NUF) (1.), Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) (2.) und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: 1. Nutzungsfläche (NUF) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: >= 11.000 m²: 3 Punkte = 8.000 m²: 0 Punkte < 8.000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Nutzungsfläche (NUF) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 8.000 m² und 11.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Nutzungsfläche (NUF) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 9.500 m² erhält der Bieter 1,50 Punkte. 2. Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: >= 100.000.000 EUR (brutto): 2 Punkte = 80.000.000 EUR (brutto): 0 Punkte < 80.000.000 EUR (brutto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 80.000.000 EUR (brutto) und 100.000.000 EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 90.000.000 EUR (brutto) erhält der Bieter 1,00 Punkte. 3. Art der Nutzung: Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 3 Punkte kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte Die erzielten Punkte für die Nutzungsfläche (NUF) (1.), die Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) (2.) und die Art der Nutzung (3.) der unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 24,00 Punkte (3 Referenzprojekte x 8,00 Punkte (3,00 Punkte + 2,00 Punkte + 3,00 Punkte). Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die gemäß der Anlage 206 chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahl …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt ein (1) Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf de … ganz lesenkürzer
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt ein (1) Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit den Auftragnehmern gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen beträgt achtundvierzig (48) Monate.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.212.000 €
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, a) dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat; sowie b) dass die Bauleistungen gewerkeweise ausgeschrieben werden (zum Schutz mittständischer Interessen). 3. Datenschutz: 4. Erklärung Bezug Russland Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland“ zu verwenden und ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) u … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, • dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und • dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 „Bewerber-_Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureic …- Hinweis
Der Auftraggeber führt vorliegend das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB, §§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3, 17 Abs. 1 Satz 1 VgV durch, weil § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV erfüllt sind. Zunächst liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber führt vorliegend das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB, §§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3, 17 Abs. 1 Satz 1 VgV durch, weil § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV erfüllt sind. Zunächst liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV vor, da der zu vergebende Auftrag in wesentlichem Umfang konzeptionelle Lösungen umfasst. Darüber hinaus kann der Auftrag aufgrund konkreter Umstände im Zusammenhang mit seiner Art, seiner besonderen Komplexität sowie insbesondere seines finanziellen und zeitlichen Rahmens nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden, sodass zugleich die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV erfüllt sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Max-Joseph-Str. 4, 80333 München
- Website
- hwk-muenchen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Unterhaltsreinigung Handwerkskammer München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München06.11.2026
- Ausschreibung Leadagentur für Planung und Errichtung eines Messestandes auf der IHM 2027 in München.23.10.2026
- Modernisierung der Ausstattung im Bildungszentrum Mühldorf IZBN 7024923.10.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH13 Zuschläge
- Drees & Sommer SE7 Zuschläge
- HSP Projektmanagement und Beratung GmbH4 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Pfaller Ingenieure GmbH&Co.KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 18.09.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.09.2026
- BekanntmachungFrist 18.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Baulogistik - MBG, Neubau Martin-Behaim-GymnasiumWBG KOMMUNAL GmbHFrist 14.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 986f34f9-d5f1-4e93-8d8d-93b47b4a75f7.