Projekt Reaktivierung der Strecke Kiel – Schönberger Strand
Auftraggeber nicht angegeben · Kaltenkirchen, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen E-25-7000036447veröffentlicht 07.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 05.04.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate05.04.2025 – 31.12.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kaltenkirchen24568, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan AKN Eisenbahn GmbH
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 19 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 19 Monatengemäß Vergabeunterlagen
- Heute
- Bindefrist endetin 231322 Monaten7.042.025 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Los .1 Lieferung von Signalmasten Los. 2 Lieferung von Signalschirme gemäß Vergabeunterlagen
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los .1 Lieferung von Signalmasten gemäß Vergabeunterlagen | 9 Monate | – |
| 2 | Los. 2 Lieferung von Signalschirme gemäß Vergabeunterlagen | 9 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- gemäß Vergabeunterlagen
- Beschreibung
- gemäß Vergabeunterlagen
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- Teilnahmebedingungen gemäß Vergabeunterlagen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.04.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: gemäß Vergabeunterlagen
- Optionen
- gemäß Vergabeunterlagen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 7.042.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.04.2025, 23:59 Uhr. gemäß Vergabeunterlagen. gemäß Vergabeunterlagen
- Sicherheiten
- nicht verlangt: gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlich … ganz lesenkürzer
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- gemäß Vergabeunterlagen
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- gemäß Vergabeunterlagen
- Beschreibung
- gemäß Vergabeunterlagen
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- gemäß Vergabeunterlagen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.04.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 23.052.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.04.2025, 23:59 Uhr. gemäß Vergabeunterlagen. gemäß Vergabeunterlagen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- gemäß Vergabeunterlagen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- AKN Eisenbahn GmbH
- Anschrift
- Rudolf-Diesel-Straße 2, 24568 Kaltenkirchen
- Website
- akn.de
- Kontakt
- einkauf@
akn.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutscher Straßen-Dienst GmbH2 Zuschläge
- Max Jacob Schilderfabrik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens23 Meldungen
- BekanntmachungFrist 07.07.2025
- BekanntmachungFrist 02.07.2025
- BekanntmachungFrist 12.06.2025
- BekanntmachungFrist 12.06.2025
- BekanntmachungFrist 19.05.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.04.2025
- BekanntmachungFrist 04.04.2025
- BekanntmachungFrist 11.03.2025
- BekanntmachungFrist 11.03.2025
- BekanntmachungFrist 18.12.2024
- BekanntmachungFrist 03.09.2024
- BekanntmachungFrist 16.09.2024
- BekanntmachungFrist 23.08.2024
- BekanntmachungFrist 31.12.2037
- BekanntmachungFrist 16.08.2024
- BekanntmachungFrist 15.08.2024
- BekanntmachungFrist 08.08.2024
- BekanntmachungFrist 08.08.2024
- BekanntmachungFrist 08.08.2024
- BekanntmachungFrist 24.07.2024
- BekanntmachungFrist 24.07.2024
- BekanntmachungFrist 24.07.2024
- BekanntmachungFrist 24.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Beschilderungsherstellung (Materialaufwand) und MontageLandkreis Nienburg/WeserFrist 25.11.2026
- Lieferung von Weichen (6 Stück) Westkopf Nordhafen in BremerhavenFreie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) Sonstiges Sondervermögen Hafen vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG diese vertreten durch die bremenports Beteiligungs-GmbHFrist 07.12.2026
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- Betriebsamt / Stadtbetrieb - Lieferung von AbfallsammelfahrzeugenStadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 12.11.2026
- Betriebsamt / Stadtbetrieb - Lieferung von KleinmüllpressfahrzeugenStadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 337c877a-3a7b-43dc-a850-7b9dd4839287.