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Projekt: INOVA-Park - Kanal- und Straßenbauliche Erschließung; hier: Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 44, Verkehrsanlagen gem. HOAI § 48, Technische Ausrüstung gem. HOAI § 56

Stadt Ibbenbüren · Ibbenbüren, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 22.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Verfahren
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  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
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  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
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    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Ibbenbüren hat das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Oeynhausen von der RAG Anthrazit übernommen. Auf dem Gelände soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriequartier entstehen - der INOVA Park. Im Rahmen mehrerer Planungsschritte wurden bereits Machbarkeitsstudien, gestalterische Wettbewerbe und Vorplanungen durch beauftragte Ingenieurbüros in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Die aktuelle Entwässerung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über die Infrastruktur der RAG. Nach Übergabe des Geländes an die Stadt Ibbenbüren kann diese Infrastruktur nicht mehr genutzt werden. Teilweise sind bereits Verkehrsanlagen vorhanden, welche weitergenutzt werden können.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Ibbenbüren hat das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Oeynhausen von der RAG Anthrazit übernommen. Auf dem Gelände soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriequartier entstehen - der INOVA Park. Im Rahmen mehrerer Planungsschritte wurden bereits Machbarkeitsstudien, gestalterische Wettbewerbe und Vorplanungen durch beauftragte Ingenieurbüros in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Ingenieurbauwerke § 44 HOAI - Entwässerung (Niederschlags- und Schmutzwasser) - Planung, Genehmigung und Begleitung der baulichen Umsetzung - Regenrückhaltebecken - Planung, Genehmigung und Begleitung der baulichen Umsetzung Der städtische Vorentwurf sieht vor, das gesamte auf dem Gelände anfallende Niederschlagswasser, sowohl von den künftigen privaten als auch den öffentlichen Flächen Richtung Norden einem ebenfalls durch den Auftragnehmer auf dem Flurstück 6 Flur 28 zu planendem Regenrückhaltebecken zuzuführen und dann über den Fahlbach (Gewässer 1440) als Vorflutgewässer weiter Richtung Norden abzuleiten. Nach aktuellem Stand ist eine zentrale, städtische Regenwasserklärung für die GI-Flächen nicht vorgesehen. Die Regenwasserklärung soll nach Bedarf dezentral auf den einzelnen Grundstücken erfolgen. Das anfallende Schmutzwasser der Flächen nördlich des Gleisparks soll laut städtischem Vorentwurf über einen Freigefällekanal im "Landabsatz", die Ölmühlenstraße kreuzend, einem neu zu errichtenden Schmutzwasserdoppelpumpwerk (redundantes System) auf dem Flurstück 28 Flur 6 zugeführt werden. Von dort aus soll es über eine neu zu bauende Abwasserdruckrohrleitung parallel zur Ölmühlenstraße dem Freigefällekanal im Duskampweg zugeführt werden. Das anfallende Schmutzwasser südlich des Gleisparks soll laut Vorentwurf über einen Freigefällenetz nach Süden, die Osnabrücker Straße kreuzend, dem Bestandskanal in der Bergeshöhe zugeführt werden. Die anfallenden Schmutzwassermengen sind im Rahmen dieser Ausschreibung auf Basis der geplanten Nutzung der Flächen zu ermitteln. Die Rohrquerschnitte sind entsprechend zu dimensionieren und das Schmutzwasserdoppelpumpwerk (redundantes System) auf Basis der Ergebnisse und der Leistungsfähigkeit der aufnehmenden Bestandskanalisation zu bemessen. Die Baukostenermittlung ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 6.730.000 EUR Verkehrsanlagen § 48 HOAI - Planung und Begleitung der baulichen Umsetzung der Baustraßen - Planung des Straßenendausbaus in Vor- und Entwurfsplanung Teilweise sind bereits Verkehrsanlagen vorhanden, welche weitergenutzt werden können. Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurde die Verkehrsinfrastruktur in den Leistungsphasen 1 und 2 durch ein Ingenieurbüro geplant. Da sich nach Abschluss der Planung die Grundstücksaufteilungen vor allem im nördlichen Bereich grundlegend geändert haben, sind die Unterlagen nur bedingt nutzbar. Ein von der Stadt Ibbenbüren auf Basis des aktuellen Grundstückszuschnitts erstellter angepasster Vorentwurf liegt als Grundlage den Ausschreibungsunterlagen ebenfalls bei. Es ist ein Entwurf der Straßenendausbauplanung zur Erschließung des Gebietes zu erstellen, aus der eine ausführungsreife Baustraßenplanung ausgearbeitet werden kann. Dabei sind die städtischen Konzepte sowie aktuellen Regelwerke und Leitfäden zu beachten. Aufgrund teils parallel laufender Freiflächen-Planungen im süd-westlichen Bereich (Tor West), ist die Planung eng und wiederkehrend zwischen allen Akteuren abzustimmen. Besonderer Augemerk ist auf die Wasserführung der Straßen bei (Stark-)Regenereignissen zu richten. Es ist nachzuweisen, dass die Wassermengen bei einer überstauten Kanalisation im Sinne einer Schwammstadt zwischenzeitlich von den vorgesehenen Klimamulden aufgefangen werden und / oder schadfrei abfließen. Dabei ist u. U. auch eine Betrachtung über das Plangebiet hinweg notwendig. Vor Entwurfsplanung der Baustraßen soll zunächst eine Straßenendausbauplanung für das vorgesehene Erschließungssystem erstellt werden, um daraus die weiterführenden Schritte zur Planung und Bau der Baustraßen durchführen zu können. Die Straßenendausbauplanung mit Niveau einer vollständigen Entwurfsplanung ist zwingend erforderlich Die überschlägige Baukostenermittlung für die Baustraßen ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 740.000 EUR Die überschlägige Baukostenermittlung für den Straßenendausbau ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 2.700.000 EUR Technische Ausrüstung § 56 HOAI Zur Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers der Flächen nördlich des Gleisparks soll ein städtisches Pumpwerk geplant, genehmigt und die bauliche Umsetzung begleitet werden. Das anfallende Schmutzwasser der Flächen nördlich des Gleisparks soll laut Vorentwurf über einen Freigefällekanal im "Landabsatz" die Ölmühlenstraße kreuzend dem zu errichtenden Schmutzwasserpumpwerk auf dem Flurstück 28 Flur 6 zugeführt werden. Von dort aus soll es über eine neu zu bauende Abwasserdruckrohleitung parallel zur Ölmühlenstraße dem Freigefällekanal im Duskampweg zuleiten. Zur Dimensionierung des Pumpwerks sind anfallenden Schmutzwassermengen im Rahmen dieser Ausschreibung und auf Basis der geplanten Nutzung der Flächen zu ermitteln. Aktuell liegen keine detaillierten Informationen über mögliche ansiedelne Firmen vor, so dass für die im Vorentwurf dargestellten Industrie- und Gewerbeflächen durch den Auftragnehmer ein allgemeiner und mit dem Auftraggeber abzustimmender Wert angesetzt werden muss. Die Baukostenermittlung ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 200.000 EUR

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisDie Wertung erfolgt anhand des Angebotspreises. Das Angebot mit dem niedrigstem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Beschreibung
Es werden Mindestkriterien zur Eignung vorgegeben

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate). Oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Kriterium
Mindestjahresumsatz im abgefragten Tätigkeitsbereich in Höhe von 500.000,00EUR netto pro Jahr
Kriterium
Nachweis bzw. Eigenerklärung über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle in Höhe von mindestens: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Kriterium
Anforderungen an die Mindestreferenz des Unternehmens: > Planerische Leistungen in den Bereichen §44, §48 und §56 der HOAI > Bearbeitung der jeweils ausgeschriebenen Leistungsphasen >Leistungsphase 9 ist nicht zwingend erforderlich > letztmalige Fertigstellung von Planungen / Ausbauten innerha … ganz lesenAnforderungen an die Mindestreferenz des Unternehmens: > Planerische Leistungen in den Bereichen §44, §48 und §56 der HOAI > Bearbeitung der jeweils ausgeschriebenen Leistungsphasen >Leistungsphase 9 ist nicht zwingend erforderlich > letztmalige Fertigstellung von Planungen / Ausbauten innerhalb der letzten 10 Jahre > mind. Honorarzone III (§44, §48) > mind. Honorarzone II (§56) Die planerischen Leistungen in den abgefragten Bereichen § 44, § 48 und § 56 muss nicht in einem Projekt erbracht worden sein, es reicht der Nachweis von Einzelprojekten aus dem jeweiligen Bereich. Als Referenz werden nur fertiggestellte Projekte gewertet
Kriterium
Angabe der Gesamtprojektleitung inkl. dessen Abschlusses und dessen Berufserfahrung
Kriterium
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 WEEKS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine Angabe
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebot … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungstermine aktuell wie folgt geplant … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungstermine aktuell wie folgt geplant Auftragsbeginn: spätestens vier Wochen nach Auftragsvergabe Ausführungszeitraum: Planung - 2024 / 2025 Ausschreibung der Baumaßnahme - Herbst 2025 Umsetzung - 2026/2027
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDLH8R

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.414vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Auftragsänderung
  3. Auftragsänderung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.02.2024

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