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Projekt Brunsheide Süd-Ost - Vergabeverfahren Objektplanung Freianlagen

Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe (über den Kreis Lippe - Der Landrat) · Leopoldshöhe, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen IKZ 202/2023veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)30 %
  • Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d) (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)15 %
  • Referenzen Projektleitung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)15 %
  • Preiskriterium40 %

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Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung plant die Entstehung eines hochwertigen Wohnquartiers mit verschiedenen Wohnformen und zentralem Grünzug auf einer Fläche von 5,8 Hektar zwischen den Ortsteilen Schuckenbaum und Leopoldshöhe. Ein städtebaulicher Rahmenplan zur Entwicklung des Plangebietes liegt bereits vor. Er zielt darauf ab, ein qualitativ hochwertiges Wohnquartier zu schaffen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Architektenleistungen der Objektplanung Freianlagen (Freianlagenplanung Grünzug/Naturteich sowie die Freianlagenplanung Quartiersplätze/Spielplatz-Freifläche/Fußwegeverbindung).

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Leopoldshöhe liegt in Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe) und gehört zum Kreis Lippe im Regierungsbezirk Detmold. Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Gemeinde. Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung plant die Entstehung eines hochwertigen Wohnquartiers mit verschiedenen Wohnformen und zentralem Grünzug. Das ca. 5,8 ha große Plangebiet befindet sich zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe und Schuckenbaum südwestlich der Herforder Straße und nordwestlich der Felix-Fechenbach-Straße. Es wird derzeit überwiegend ackerbaulich genutzt und weist topografisch eine zentral gelegene, von Norden nach Süden verlaufende, Senke auf. Ein städtebaulicher Rahmenplan zur Entwicklung des Plangebietes liegt bereits vor. Ende 2021 rief man den städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb „Lebendiges Quartier Brunsheide“ ins Leben. Dieser Wettbewerb, begleitet von einer umfangreichen Bürgerbeteiligung und einem informativen Kolloquium für die Teilnehmer, zielte darauf ab, innovative Gestaltungsvorschläge für ein qualitativ hochwertiges Wohnquartier auf einem Areal von 5,8 Hektar zu erhalten. Ein wichtiges Kriterium dabei war die Integration in das bestehende städtebauliche Umfeld und die Beachtung des vorhandenen Bebauungsmaßstabs. Ebenso von Bedeutung war die Schaffung eines zentralen Grünzuges, der sowohl als attraktiver Aufenthaltsbereich als auch als Knotenpunkt für wesentliche ökologische und biodiverse Funktionen fungieren sollte. Im März 2022 überzeugte der Plan von Herrn Matthias Bauer, Architekturbüro MBA/S, in Kooperation mit Herrn Frank Jetter, Jetter Landschaftsarchitekten BDLA, durch sein herausragendes Konzept. Dieses zeichnete sich durch einen zentralen Grünzug aus, der das Quartier in Nord-Süd-Richtung durchzieht, sich harmonisch in den angrenzenden Landschaftsraum einfügt und bestehende Vegetationsstrukturen integriert. Das städtebauliche und freiraumgestalterische Konzept verbindet diverse Elemente einer nachhaltigen Quartiersentwicklung, wobei es besonders auf Klimaschutz und -anpassung achtet. Dies umfasst die Anordnung der Baukörper, die Auswahl der Baumarten und das Regenwassermanagement. Eine umfassende Durchgrünung des Quartiers mit Baum- und Strauchpflanzungen, Dach- und teilweise Fassadenbegrünungen sowie Retentions- und Verdunstungsflächen, vor allem in den weich modellierten Rasenflächen des zentralen Grünzuges, ist vorgesehen. Die hier abgefragten Architektenleistungen der Freianlagenplanung (vgl. §§ 38 ff. HOAI) betreffen für die Planung des Grünzugs und eines Naturteichs die Leistungsphasen 3 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 3 HOAI) und für die Planung der Quartiersplätze, Spielplatz-Freiflächen und Fußwegverbindungen die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen (§ 39 Abs. 3 HOAI). Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Freianlagenplanung Grünzug/Naturteich: KG 500 von EUR 2.383.674,00 und für die für die Freianlagenplanung Quartiersplätze/Spielplatz-Freifläche/Fußwegeverbindung: KG 500 von EUR 1.392.160,00 Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 Objektplanung Freianlagen (Grünzug/Naturteich) liegen im Wesentlichen vor und werden im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal drei Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragungsstufe 1 umfasst mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 11.1 zur HOAI für die Planung des Grünzugs und Naturteichs und die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 zur HOAI für die Planung Quartiersplätze, Spielplatz-Freiflächen und Fußwegverbindungen. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung über Beauftragungsstufe 1 hinaus. Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Für Besondere Leistungen/Zusatzleistungen sind Pauschalpreise anzubieten. Das Vorhaben soll mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die Vorhaben der Zuwendung sind im Falle ihrer Bewilligung unbedingt zu beachten. Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit sind dies Objektplanung Ingenieurbauwerke Kanalbau und Objektplanung Verkehrsanlagen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Berufserfahrung des Projektleiters (w/m/d) (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)Gewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Referenzen Projektleitung (Einzelheiten vgl. Bewertungsmatrix, Anlage 7)Gewichtung (Punkte, genau) 15
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit ist ein Schätzwert. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der zuletzt beauftragten Beauftragungsstufen abhängig und kann insbesondere bei Beauftragungsstufe 3 mit Leistungen der Leistungsphase 9 nach dem genannten Termin liegen. Zudem sind nach Beendigung der Baumaßnahmen zwei Jahre Entwicklungspflege vorgesehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der zuständigen Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der zuständigen Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Peters Winter + Partner Landschaftsarchitekten, Bielefeld2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe (über den Kreis Lippe - Der Landrat)
Anschrift
Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe
Kontakt
z.vergabestelle@kreis-lippe.de
Auskünfte
Kreis Lippe - Der Landratz.vergabestelle@kreis-lippe.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8b48c2d-06cc-4655-9f6a-1c43df754c8d.