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Projekt 644 Los 14: Erstellung von Vorgabendokumenten zur Zertifizierung von Komponenten in 5G-Netzen nach CC und BSZ

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn

Aktenzeichen P 644 Los 14veröffentlicht 05.01.2026Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 271 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 14:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes der fünften Generation sind gemäß § 165 Abs. 4 TKG ab dem Jahr 2026 verpflichtet erstmalig eingesetzte kritische Komponenten durch das BSI oder vom BSI anerkannten Stellen zertifizieren zu lassen. Hierfür muss das BSI geeignete Vorgabendokumente erstellen bzw. erstellen lassen. Dies soll unter Beachtung bestehender Risikoanalysen und Vorgabendokumente gemeinsam mit Herstellern und Bedarfsträgern geschehen. In der BSI TR-03163 sind die zugelassenen Schemata für die Zertifizierung der kritischen Komponenten eines 5G-Mobilfunknetzes aufgeführt. Weiterhin legt die BSI TR-03163 fest, dass die Zertifizierung auf Grundlage von durch das BSI freigegebenen Anforderungsdokumenten erfolgen muss, welche in der Anlage der genannten Technischen Richtlinie vermerkt sind. Hier wird ersichtlich, dass sich das BSI einer Zertifizierungslücke gegenübersieht. Diese Lücke bestätigt sich mit den bereits identifizierten kritischen Komponenten der Mobilfunkbetreiber, welche dem BSI aus den gemeinsamen Gesprächen mit den Betreibern bekannt sind. Aus einem Mangel an Ressourcen ist es dem BSI allerdings nicht möglich, die noch fehlenden Vorgabendokumente mit eigenen Mitteln fundiert zu erarbeiten. Aufgrund des beschriebenen Handlungsbedarfs ergibt sich als zu vergebende Beratungsleistung, die Erstellung mehrerer geeigneter Vorgabendokumente um eine Zertifizierung zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen soll ein Vertrag mit einem oder mehreren geeigneten Dienstleistungsunternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens, welches nach Losen aufgeteilt ist, vergeben werden. Im Rahmen dieser Beratungsleistungen sollen, nachdem der Betrachtungsgegenstand definiert wurde, eine oder mehrere vorhandene Risikoanalysen eingehend geprüft, ggf. erweitert und ergänzt werden, um darauf aufbauend geeignete Vorgaben zu definieren. Ist keine geeignete Risikoanalyse vorhanden, soll im Rahmen der Beratungsleistungen eine solche erstellt werden. Anhand dieser Vorgaben sollen bereits frei verfügbare, vorhandene Vorgabendokumente hinsichtlich ihrer weiteren Verwendbarkeit eingehend geprüft werden und ggf. Vorschläge für Ergänzungen festgehalten werden, ggf. erweitert und ergänzt werden, um u. a. eine Festlegung der Prüftiefe zu ermöglichen. Ist keine geeignete Risikoanalyse vorhanden, soll im Rahmen der Beratungsleistungen eine solche erstellt werden. Daraufhin soll gemeinsam mit dem Auftragnehmer (AN), dem BSI sowie ggf. ausgewählten Bedarfsträgern und Herstellern der betroffenen Komponenten entsprechende Vorgabendokumente erstellt werden. Die erstellten Vorgaben sollen entweder direkt für die Durchführung einer Zertifizierungsprüfung geeignet sein oder die Erstellung solcher unmittelbar ermöglichen. Um den gesetzlichen Auftrag in einem angemessenen Zeitrahmen umsetzen zu können, muss mit der Bearbeitung des Loses 14 in 07/2026 begonnen werden.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed67644d-382f-43a4-9600-b9aaf57db510.